Titel III Zollschuld und Sicherheitsleistung Kapitel 1 Entstehen der Zollschuld Abschnitt 1 Einfuhrzollschuld Artikel 77 Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und vorübergehende Verwendung (1) Eine Einfuhrzollschuld entsteht durch die Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in eines der folgenden Zollverfahren: a)Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr…
…der an sich möglichen Befreiung von Einfuhrabgaben gemäß Art. 184 bis 187 ZK und der vermeintlichen Zollschuldentstehung nach Art. 202 bis 205 ZK treten eine Nachweispflicht des vermeintlichen Zollschuldners für das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen und subjektive Elemente. Das entscheidende Tatbestandsmerkmal betrifft den subjektiven Bereich…
…Befreiung von Einfuhrabgaben gemäß Art. 184 bis 187 ZK und die vermeintliche Zollschuldentstehung wegen Verletzung von Verfahrensrecht treten eine Nachweispflicht des vermeintlichen Zollschuldners für das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen und subjektive Elemente. Das entscheidende neue Merkmal betrifft den subjektiven Bereich, die betrügerische Absicht oder offenkundige…
Artikel 79 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen (1) Für einfuhrabgabenpflichtige Waren entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: a)eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union, auf das Entziehen dieser…
Artikel 82 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen (1) Für ausfuhrabgabenpflichtige Waren entsteht eine Ausfuhrzollschuld, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: a)eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf den Ausgang der Waren oder b)die Voraussetzungen, unter denen die Waren unter vollständiger…
2. Allgemeines (1) Die Zollschuld entsteht immer kraft Gesetzes (ex lege) durch Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale des jeweils in Betracht kommenden gesetzlichen Tatbestandes. (2) Systematisch geht der UZK in der Weise vor, dass die Art. 77 bis 79 UZK Einfuhrzollschuld-Tatbestände und die Art. 81 und…
…März 2015, Zahl: 520000/xxxx/02/2015, betreffend eine Zollschuldentstehung durch Pflichtverletzung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfas-sungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Das Zollamt Linz Wels…
…eingestellt worden sei, weil ein vorsätzliches Handeln nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen habe werden können, genüge zu einer Zollschuldentstehung bereits, wenn der Tatbeitrag auf auffallender und ungewöhnlicher Außerachtlassung der den Beschwerdeführer treffenden und ihm auch zumutbaren Sorgfalt beruhe. Im Hinblick auf…
…eines objektiven Zollschuldentstehungstatbestandes führen können, die Nämlichkeitssicherung mittels Rechnung sei zum damaligen Zeitpunkt gängige Praxis gewesen. Der vermeintliche ungewöhnliche Transportweg der Isoliermaterialien könne verschiedene Gründe haben; anhand der beispielhaft angeführten Gründe ließen ungewöhnliche Transportwege eine Sorgfaltswidrigkeit auf Ebene der Beschwerdeführerin nicht erkennen. Eine vermeintliche Auffälligkeit…
…Zl. ee, ausgeführt, steht fest, dass der Einwand des Beschwerdeführers, dass er durch sein Handeln nicht an der Zollschuldentstehung beteiligt war, unrichtig ist. Herr Ing. B hat der Vereinbarung zwischen ihm, D E und F G folgend Anfang 2008 in (…) zugestimmt, dass gegen Entgelt…
…keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten an der Zollschuldentstehung vorliegen darf. Der EuGH habe im Urteil vom 11.11.1999 C-48/99 den Begriff der groben Fahrlässigkeit inhaltsgleich mit der offensichtlichen und offenkundigen beschrieben und dazu drei inzwischen allgemein anerkannte Kriterien aufgestellt: Komplexität der Vorschriften…
…nicht in der Textilbranche, sondern im Getränkegroßhandel tätig. Der Firmenstempel und seine Unterschrift wurden gefälscht. Mangels einer tatsächlichen Bevollmächtigung bzw. eines Auftrages durch die genannte vermeintliche Warenempfängerin, die B KG, hat die Bf im bescheidgegenständlichen Abfertigungsfall nicht die erforderliche Vertretungsmacht besessen. Das Zollamt Eisenstadt/Flughafen…
…nicht in der Textilbranche, sondern im Getränkegroßhandel tätig. Der Firmenstempel und seine Unterschrift wurden gefälscht. Mangels einer tatsächlichen Bevollmächtigung bzw. eines Auftrages durch die genannte vermeintliche Warenempfängerin, die B KG, hat die Bf im bescheidgegenständlichen Abfertigungsfall nicht die erforderliche Vertretungsmacht besessen. Das Zollamt Eisenstadt/Flughafen…
…nicht in der Textilbranche, sondern im Getränkegroßhandel tätig. Der Firmenstempel und seine Unterschrift wurden gefälscht. Mangels einer tatsächlichen Bevollmächtigung bzw. eines Auftrages durch die genannte vermeintliche Warenempfängerin, die B KG, hat die Bf im bescheidgegenständlichen Abfertigungsfall nicht die erforderliche Vertretungsmacht besessen. Das Zollamt Eisenstadt/Flughafen…
…GmbH hatte mit der in den Anmeldungen genannten chinesischen Lieferfirma keine Geschäftsbeziehungen. Der auf dem Datenblatt abgebildete Stempel entspricht auch nicht dem tatsächlich von der vermeintlich Vertretenen verwendeten Stampiglie Außerdem handelte die angebliche Warenempfängerin nicht mit chinesischer Bekleidung. Der Bfin war es auch nicht möglich…
…Geschäftsbeziehungen. Außerdem wurde im maßgeblichen Zeitraum auch nicht mit Bekleidung gehandelt (lt. Abfrage der historischen Homepage). Der auf dem Datenblatt abgebildete Stempel entspricht auch nicht dem tatsächlich von der vermeintlich Vertretenen verwendeten Stampiglie. Der Bfin war es auch nicht möglich, einen plausiblen Grund zu nennen…
Abschnitt 2 Ausfuhrzollschuld Artikel 81 Ausfuhr und passive Veredelung (1) Eine Ausfuhrzollschuld entsteht durch die Überführung von ausfuhrabgabenpflichtigen Waren in das Ausfuhrverfahren oder das Verfahren der passiven Veredelung. (2) Die Zollschuld entsteht zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. (3) Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter…
Artikel 87 Ort des Entstehens der Zollschuld (1) Die Zollschuld entsteht an dem Ort, an dem die Zollanmeldung oder die Wiederausfuhranmeldung nach den Artikeln 77, 78 und 81 abgegeben wird. In allen anderen Fällen entsteht die Zollschuld an dem Ort, an dem der Tatbestand, der…
…versehen worden war, könne ein Verschulden der Zollbehörde an der vermeintlichen Zollschuldentstehung nicht ausgeschlossen werden. Selbst bei Entziehung der Waren aus der zollamtlichen Überwachung, wären der österreichischen Zollverwaltung keine Eingangsabgaben vorenthalten worden, da die Sendung nachweislich ins Ausland verbracht worden wäre. Mit der im Spruch…
…mit dem Aufkleber nach Anhang 42 Zollkodex-Durchführungsverordnung,( ZK-DVO), versehen worden war, könne ein Verschulden der Zollbehörde an der vermeintlichen Zollschuldentstehung nicht ausgeschlossen werden. Selbst bei Entziehung der Waren aus der zollamtlichen Überwachung, wären der österreichischen Zollverwaltung keine Eingangsabgaben vorenthalten worden, da die Sendung…