…gleichsam in einem Atemzug einmal einen bedingten Vorsatz des Berufungswerbers verneinen und ein anderes Mal aber einen solchen bedingten Vorsatz als gegebene Möglichkeit offen gelassen hätte. Die von der Verteidigung zitierten Textstellen der Urteilsbegründung stellen daher offenkundig lediglich ein Vergreifen im Ausdruck durch das Gericht…
…2010 - als zurückgenommen gilt, weil dem Auftrag die Mängel ihrer Eingabe zu beheben nicht entsprochen wurde. Da es sich dabei um ein Vergreifen im Ausdruck im Hinblick auf die Begründung des Bescheides handelt, schadet die Wortwahl im Spruch des Bescheides nicht. Eine Rechtswidrigkeit des Bescheides…
…Vorliegen einer Obsorgeübertragung im Bereich der Vermögensverwaltung nicht legitimiert sei, einen rückwirkenden Antrag auf Familienbeihilfe zu stellen und insoweit nicht vertretungsbefugt sei. Die Begründung des angefochtenen Bescheides und die Beschwerdevorentscheidung lassen erkennen, dass das Wort "Abweisungsbescheid" und "abzuweisen" als ein Vergreifen im Ausdruck zu werten…
…Vorliegen einer Obsorgeübertragung im Bereich der Vermögensverwaltung nicht legitimiert sei, einen rückwirkenden Antrag auf Familienbeihilfe zu stellen und insoweit nicht vertretungsbefugt sei. Die Begründung des angefochtenen Bescheides und die Beschwerdevorentscheidung lassen erkennen, dass das Wort "Abweisungsbescheid" und "abzuweisen" als ein Vergreifen im Ausdruck zu werten…
…Vorliegens einer Obsorgeübertragung im Bereich der Vermögensverwaltung nicht legitimiert sei, einen rückwirkenden Antrag auf Familienbeihilfe zu stellen und insoweit nicht vertretungsbefugt sei. Die Begründung des angefochtenen Bescheides und die Beschwerdevorentscheidung lassen erkennen, dass das Wort "Abweisungsbescheid" und "abzuweisen" als ein Vergreifen im Ausdruck zu werten…
…Vorliegen einer Obsorgeübertragung im Bereich der Vermögensverwaltung nicht legitimiert sei, einen rückwirkenden Antrag auf Familienbeihilfe zu stellen und insoweit nicht vertretungsbefugt sei. Die Begründung des angefochtenen Bescheides und die Beschwerdevorentscheidung lassen erkennen, dass das Wort "Abweisungsbescheid" und "abzuweisen" als ein Vergreifen im Ausdruck zu werten…
…15/0085, VwSlg 6675/F) zwischen einem zulässigen (und gebotenen) "Deuten" und einem unzulässigen "Umdeuten". Von Letzterem ist auch hier auszugehen: Der Austausch der Jahreszahl "2009" durch "2012" ginge über ein bloßes Vergreifen im Ausdruck iS eines bloßen Schreib- oder ähnlichen Flüchtigkeitsfehlers weit hinaus. Das…
…Behörde gewählte Personenumschreibung als ein – den wahren behördlichen Willen verfälschendes – Vergreifen im Ausdruck erkennen lässt. Der Verwaltungsgerichtshof hat daher Schreibfehler – auch bei Unrichtigkeiten im Vornamen oder Namen von Bescheidadressaten – schon wiederholt als unbeachtlich, d.h. dem richtigen Bescheidverständnis selbst dann nicht im Wege stehend angesehen…
…einer Zurückweisungsentscheidung das hg. Erkenntnis vom 9.8.2013, 2013/08/0137). Die vom Bundesverwaltungsgericht ausgesprochene Zurückweisung der Beschwerde "als unzulässig" ist bei dieser Begründung als Vergreifen im Ausdruck anzusehen (vgl. zur Umdeutung eines Spruches das hg. Erkenntnis vom 11.7.2014, 2012/17/0176…
…einer Zurückweisungsentscheidung das hg. Erkenntnis vom 9.8.2013, 2013/08/0137). Die vom Bundesverwaltungsgericht ausgesprochene Zurückweisung der Beschwerde "als unzulässig" ist bei dieser Begründung als Vergreifen im Ausdruck anzusehen (vgl. zur Umdeutung eines Spruches das hg. Erkenntnis vom 11.7.2014, 2012/17/0176…
… 4 Abs 1 BAO durch den im konkreten Einzelfall tatsächlich verwirklichten Sachverhalt und vom Parteiwillen des Antragstellers bestimmt. Die irrtümliche Verwendung eines unzutreffenden amtlichen Formulars ist analog dem Vergreifen im Ausdruck zu sehen und beeinflusst weder den Parteiwillen noch die Rechtssache (vgl VwGH 27.04…
…und 25). Das Bundesfinanzgericht geht insoweit, als im Anschreiben der Finanzstrafbehörde vom 12. Dezember 2007 bereits von einer Verkürzung an Einkommensteuer für 2006 mittels Einreichung einer unrichtigen Abgabenerklärung gesprochen wird, von einem irrtümlichen Vergreifen im Ausdruck aus, der damit befasste Organwalter des Finanzamtes sohin einen…
…Eine bloße Bescheidberichtigung im Sinne des § 170 Abs. 1 FinStrG wäre diesfalls durch den Erstsenat aber nicht in Betracht gekommen, weil die Unrichtigkeit nicht in einem in dieser Gesetzesstelle angesprochenen Versehen gelegen ist, sondern eine ausdrückliche Basis der Willensbildung der Vorsitzenden des Spruchsenates in Bezug…
…dass der Bw. durch ein Vergreifen im Ausdruck nicht beschwert sein kann. 2. Zeitraum ab August 2002 Gemäß § 2 Abs. 1 lit b erster und zweiter Satz FLAG haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder…
…verso). Einem erfahrenen Rechtsanwalt und Strafverteidiger wie Dr. X ist zuzubilligen, dass ihm bei der Wortwahl einer insofern entscheidenden Textpassage kein Vergreifen im Ausdruck widerfährt, als es ihm darauf angekommen ist, seine selbstbestimmte Mitwirkung an der Amtshandlung mit einem diese beschreibenden Adjektiv zu versehen, er…
…gehört, während der Wortlaut des § 1 lit. a WAOR nur durch ein sogenanntes ´Vergreifen im Ausdruck´ davon abweicht. d) Entwicklung und Bedeutung des § 5 WAOR: § 48 WAO[R] hatte gelautet: „Als Abgabenbehörde zweiter Instanz ist die Abgabenberufungskommission zuständig.“ Mit dem [Wiener Landes-]„Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Abgaben“…
…einen "Antrag" Bezug genommen wurde, konnte damit nur die Anregung der amtswegigen Wiederaufnahme durch den Mitbeteiligten gemeint sein, sodass lediglich von einem Vergreifen im Ausdruck seitens der Abgabenbehörde auszugehen war. Die Behörde hatte die Aufhebung der Wiederaufnahmebescheide nach § 299 Abs. 1 BAO auch damit begründet…
…unzulässig zurückzuweisen. Wenn die Behörde den Antrag abgewiesen hat, ist dies im Hinblick auf die Begründung, dass die gesonderte Erlassung eines Bescheides gesetzlich nicht vorgesehen ist, als unschädliches Vergreifen im Ausdruck anzusehen und war davon auszugehen, dass keine meritorische Entscheidung getroffen wurde (vgl. VwGH 24…
… 7 Abs. 4 und § 215) begünstigten Abgabenschuldigkeiten übrig bleibt. Indem das Finanzamt trotz mangelnder Aktivlegitimation des Bw seinen vollumfänglichen Rückzahlungsantrag vom 9. Oktober 2002 ab- und nicht zurückgewiesen hat - ein Vergreifen im Ausdruck dürfte nicht vorgelegen haben (vgl Stoll, BAO, 2618; die Begründung enthält eindeutig…
…den Lohnabgaben für die sogenannten Aushilfen durch den Erstsenat ist lediglich ein Vergreifen im Ausdruck ohne betragliche Relevanz) Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.2 lit.a FinStrG zu verantworten. Zur Strafbemessung ist auszuführen: Hat jemand - wie im gegenständlichen Fall der Beschuldigte - durch mehrere selbständige Taten mehrere…