…liegt auf der Hand. Mangels eines verbrauchsfähigen Nutzens der Stadtgemeinde Fürstenfeld bewirkt dies aber -wie bereits festgestellt- keinen Leistungsaustausch zwischen der Bw. und der Subventionsgeberin selbst. Für die Steuerbarkeit des Zuschusses als Entgelt von Dritter Seite wiederum muss ein unmittelbarer Zusammenhanges zwischen der "Subvention" und…
…einen verbrauchsfähigen Nutzen darstellt. Dem Einwand des Finanzamtes, es werde mit dem Verkehrsbeitrag keine Berechtigung eingekauft, die neu errichteten Straßen, auf die sich der Verkehrsbeitrag bezogen habe, zu benutzen, weil sie ohnehin öffentlich wären, ist entgegenzuhalten: Die für jedermann mögliche Nutzung der besagten Straßen ändert…
…Interesse des Arbeitnehmers liegt (dh dass dem Arbeitnehmer in seiner privaten Sphäre ein bedarfsdeckender Nutzen zukommen muss; vgl. EuGH 16.10.1997, Rs C 258/95 "Fillibeck", Slg. I-5577). Liegt die Leistung im Interesse des Arbeitgebers oder kommt dem Arbeitnehmer kein verbrauchsfähiger Nutzen zu…
…dann vor, wenn der Arbeitgeber eine Zuwendung mache, die überwiegend im Interesse des Arbeitnehmers liege. Liege die Leistung im Interesse des Arbeitgebers und komme dem Arbeitnehmer kein verbrauchsfähiger Nutzen zu, dann sei eine "steuerbare Entnahme" zu verneinen. Kein Leistungsaustausch und kein Eigenverbrauch seien gegeben, wenn…
…dass ein Leistungsaustausch nur dann zu bejahen sei, wenn die Gesellschafter schuldrechtlich oder gesellschaftsrechtlich Anspruch auf ein konkretes Verhalten der Gesellschaft haben, das ihnen einen verbrauchsfähigen Nutzen vermittle. Es müsse ein konkreter Auftrag vorhanden sein, der sowohl auf gesellschaftsrechtlicher als auch auf schuldrechtlicher Grundlage beruhen…
…h. dass dem Arbeitnehmer in seiner privaten Sphäre ein Bedarfsdeckender Nutzen zukommen muss. Leistungen, die zwar für Arbeitnehmer bestimmt sind, aber dem überwiegenden Interesses des Arbeitgebers dienen oder bei denen dem Arbeitgeber kein verbrauchsfähiger Nutzen übertragen wird, fallen nicht unter den allgemeinen Leistungstatbestand und sind…
…privaten Bedarfes des Arbeitnehmers dient, das heißt dem Arbeitnehmer in seiner privaten Sphäre ein bedarfsdeckender Nutzen zukommt. Leistungen, die zwar für Arbeitnehmer bestimmt sind, aber dem überwiegenden Interesse des Arbeitgebers dienen oder bei denen dem Arbeitnehmer kein verbrauchsfähiger Nutzen übertragen wird, fallen nicht unter den…
…Eingehen einer Verpflichtung nur dann zu einer steuerpflichtigen Dienstleistung führt, wenn ein verbrauchsfähiger Nutzen für den Subventionsgeber impliziert ist. Dem WAFF kommt als Fördergeber genausowenig wie dem AMS ein verbrauchsfähiger Nutzen aus der gewährten Subvention zu, da dieser der Allgemeinheit zugutekommt und im öffentlichen Interesse…
…maW ihm ein verbrauchsfähiger Nutzen zukommt (idS VwGH 2.9.2009, 2005/15/0024 oder VwGH 2.9.2009, 2005/13/0128). Im Beschwerdefall hat der Zuschussgeber überhaupt keinen disponiblen Nutzen in seiner Eigenschaft als Verbraucher erhalten: Die MG wurde weder Miteigentümer des Museums noch…
…dem Zuschussgeber gegenüber erbringe. Dies sei der Fall, wenn die Leistung ein eigenes wirtschaftliche Interesse des Zuschussgebers befriedige, wenn dem Zuschussgeber ein verbrauchsfähiger Nutzen zukomme, möge dieser auch im öffentlichen Interesse liegen. Das LV müsste ohne Bevorratungsvertrag das Getreide selbst kaufen, lagern und bei Nichtbedarf…
…indem sie unmittelbar den Preis einer konkreten Leistung reduziert. Da die BF-Förderung jedoch als einheitliches Paket der allgemeinen Strukturverbesserung im öffentlichen Interesse diene und keinen konkreten Leistungsaustausch mit verbrauchsfähigem Nutzen für einzelne darstellt, seien sämtliche verfahrensgegenständliche Förderungen - sowohl auf Ebene der Erzeuger als auch…
…Den Tierpaten kam im gegenständlichen Beschwerdefall mit den von der Beschwerdeführerin erbrachten Leistungen in Gestalt der Dauer-Eintrittsberechtigungen - somit unabhängig von deren tatsächlicher Inanspruchnahme - auch tatsächlich ein verbrauchsfähiger wirtschaftlicher Vorteil bzw ein verbrauchsfähiger Nutzen zu (vgl in diesem Zusammenhang zB auch VwGH 10.5.2016…
…zur Deckung des privaten Bedarfes des Arbeitnehmers diene und somit dem Arbeitnehmer in seiner privaten Sphäre ein bedarfsdeckender Nutzen zukomme. Leistungen, die zwar für den Arbeitnehmer bestimmt seien, aber dem überwiegenden Interesse des Arbeitgebers dienen oder bei denen dem Arbeitnehmer kein verbrauchsfähiger Nutzen übertragen werde…
…zur Deckung des privaten Bedarfes des Arbeitnehmers diene und somit dem Arbeitnehmer in seiner privaten Sphäre ein bedarfsdeckender Nutzen zukomme. Leistungen, die zwar für den Arbeitnehmer bestimmt seien, aber dem überwiegenden Interesse des Arbeitgebers dienen oder bei denen dem Arbeitnehmer kein verbrauchsfähiger Nutzen übertragen werde…
…dient, das heißt, dem Arbeitnehmer in seiner privaten Sphäre ein bedarfsdeckender Nutzen zukommt. Leistungen, die zwar für den Arbeitnehmer bestimmt sind, aber dem überwiegenden Interesse des Arbeitgebers dienen oder bei denen dem Arbeitnehmer kein verbrauchsfähiger Nutzen übertragen wird, fallen nicht unter den Leistungstatbestand (vgl. VwGH…
…betreffenden Wohnung keinen unternehmensfremden Zwecken dient, bzw. dem überwiegenden Interesse des Arbeitgebers dient oder dem Geschäftsführer kein verbrauchsfähiger Nutzen übertragen wird (VwGH 23.01.2013, 2010/15/0051). Ebenfalls im Urteil Fillibeck führte der EuGH unter Rn 26 aus, dass es normalerweise Sache des Arbeitnehmers…
…der Fall, wenn die Leistung ein eigenes wirtschaftliches Interesse des Zuschussgebers befriedigt, insbesondere wenn dem Zuschussgeber ein verbrauchsfähiger Nutzen zukommt. Erforderlich ist somit, dass der Zuschussempfänger ein Verhalten zu setzen hat, welches als Gegenleistung für den Zuschuss einen konkreten Nutzen verschafft (vgl. Ruppe/Achatz, UStG…
…gelangt, dass im gegenständlichen Fall die unentgeltliche Verpflegung vornehmlich im Interesse der Arbeitnehmer erbracht wurde, denen dadurch ein verbrauchfähiger Nutzen zugekommen ist und damit ein privater Bedarf befriedigt wurde. Das dazu im Vergleich stehende betriebliche Interesse der Bf ist demgegenüber als zweitrangig zu betrachten. Besondere…
…der Straßenerrichtung im Rahmen eines Leistungsaustauschverhältnisses bereits deutlich werde. Die Erfüllung der arbeitsplatzpolitischen Zusatzbedingung bilde dagegen für die Gemeinde keinen bewertbaren verbrauchsfähigen Nutzen. Zudem liege der Tätigkeitsschwerpunkt der Mitbeteiligten allein in der Baureifmachung und Aufschließung von Grundstücken. Es finde sich in den Feststellungen der belangten…
…seien als Aufmerksamkeit zu werten. Da von einem überwiegenden betrieblichen Interesse der Aufwendungen auszugehen sei, sei auch der Tatbestand des Eigenverbrauchs zu verneinen, da dem Arbeitnehmer kein verbrauchsfähiger Nutzen übertragen werde. Mit Email vom 2. Juni 2014 wurde die Bf. aufgefordert, ergänzende Unterlagen zur Außendienstveranstaltung…