…eine für ihn im Abgabenverfahren bestehende Zahlungsverpflichtung verständigt wurde, trat die belangte Behörde hingegen zu Recht als Abgabenbehörde auf. Eine beleidigende Schreibweise liegt vor, wenn eine Eingabe ein unsachliches Vorbringen enthält, das in einer Art gehalten ist, die ein unziemendes Verhalten gegenüber der Behörde darstellt…
…gleichlautenden § 34 Abs 3 AVG) dann vor, wenn eine Eingabe ein unsachliches Vorbringen enthält, das in einer Art gehalten ist, die ein ungeziemendes Verhalten gegenüber der Behörde darstellt. Zunächst erweisen sich die Äußerungen der Beschwerdeführerin ihrem Inhalt nach nicht als gänzlich unsachlich. Abgesehen davon, dass…
…B 73/61). Weiters erachtet die Rechtsprechung eine Schreibweise auch dann als beleidigend, wenn sie ein unsachliches Vorbringen solcher Art enthält, dass dies ein ungeziemendes Verhalten gegenüber der Behörde darstellt. Schließlich ist das Tatbestandserfordernis der beleidigenden Schreibweise der höchstgerichtlichen Rechtsprechung folgend auch immer dann verwirklicht…
…der Behörde gehört. Eine beleidigende Schreibweise liegt auch dann vor, wenn das Verhandlungsklima zwischen Behörde und Abgabepflichtigen durch unsachliche Ausdrücke, unpassende Vergleiche oder Anspielungen dergestalt belastet wird, dass eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Vorbringen erschwert, wenn nicht gar verhindert wird. Die Verhängung einer Ordnungsstrafe dient…
…für daher ein Wahrheitsbeweis nicht in Frage kommen kann. Weiters erachtet die Rechtsprechung eine Schreibweise auch dann als beleidigend, wenn sie ein unsachliches Vorbringen solcher Art enthält, dass dies ein ungeziemendes Verhalten gegenüber der Behörde darstellt. Schließlich ist das Tatbestandserfordernis der beleidigenden Schreibweise der höchstgerichtlichen…
…sind, die einer Beweisführung nicht zugänglich sind (VwGH 27.10.1997, 97/17/0187). Eine beleidigende Schreibweise liegt bereits vor, wenn eine Eingabe ein unsachliches Vorbringen enthält, das in einer Art gehalten ist, die ein unziemendes Verhalten gegenüber der Behörde darstellt (VwGH 1.9.2017…
…für daher ein Wahrheitsbeweis nicht in Frage kommen kann. Weiters erachtet die Rechtsprechung eine Schreibweise auch dann als beleidigend, wenn sie ein unsachliches Vorbringen solcher Art enthält, dass dies ein ungeziemendes Verhalten gegenüber der Behörde darstellt. Schließlich ist das Tatbestandserfordernis der beleidigenden Schreibweise der höchstgerichtlichen…
…niemals eine Berechtigung zur somit gewillkürten Festsetzung einer Ordnungsstrafe sein (VwGH vom 20.03.2014, GZ: 2012/08/0014): Eine beleidigende Schreibweise liegt vor, wenn eine Eingabe ein unsachliches Vorbringen enthält, das in der Art gehalten ist, die ein ungeziemendes Verhalten gegenüber der Behörde darstellt…
…einem Disziplinarrecht unterstehen, keine Ordnungsstrafe zu verhängen, sondern die Anzeige an die Disziplinarbehörde zu erstatten. Rechtliche Beurteilung Beleidigende Schreibweise liegt vor, wenn eine Eingabe ein unsachliches Vorbringen enthält, das in einer Art gehalten ist, die ein unziemendes Verhalten gegenüber der Behörde darstellt. Dabei ist es…
…B 73/61). Weiters erachtet die Rechtsprechung eine Schreibweise auch dann als beleidigend, wenn sie ein unsachliches Vorbringen solcher Art enthält, dass dies ein ungeziemendes Verhalten gegenüber der Behörde darstellt. Schließlich ist das Tatbestandserfordernis der beleidigenden Schreibweise der höchstgerichtlichen Rechtsprechung folgend auch immer dann verwirklicht…
…zu. Er habe doch alle Parteien für den 6. August 2012 um 9 Uhr zur Besprechung einberufen. Inhalt dieser Eingabe ist auch unsachliches Vorbringen, auf das nicht näher einzugehen ist. Die für die Entscheidung über die Beschwerde relevanten verfahrensrechtlichen gesetzlichen Bestimmungen sind: § 289 Abs. 2…
…November 1961, B 73/61). Weiters erachtet die Rechtsprechung eine Schreibweise auch dann als beleidigend, wenn sie ein unsachliches Vorbringen solcher Art enthält, dass dies ein ungeziemendes Verhalten gegenüber der Behörde darstellt. Schließlich ist das Tatbestandserfordernis der beleidigenden Schreibweise der höchstgerichtlichen Rechtsprechung folgend auch immer…
…November 1961, B 73/61). Weiters erachtet die Rechtsprechung eine Schreibweise auch dann als beleidigend, wenn sie ein unsachliches Vorbringen solcher Art enthält, dass dies ein ungeziemendes Verhalten gegenüber der Behörde darstellt. Schließlich ist das Tatbestandserfordernis der beleidigenden Schreibweise der höchstgerichtlichen Rechtsprechung folgend auch immer…
…die daher ein Wahrheitsbeweis nicht in Frage kommen kann. Weiters erachtet die Rechtsprechung eine Schreibweise auch dann als beleidigend, wenn sie ein unsachliches Vorbringen solcher Art enthält, dass dies ein ungeziemendes Verhalten gegenüber der Behörde darstellt. Schließlich ist das Tatbestandserfordernis der beleidigenden Schreibweise der höchstgerichtlichen…
…für daher ein Wahrheitsbeweis nicht in Frage kommen kann. Weiters erachtet die Rechtsprechung eine Schreibweise auch dann als beleidigend, wenn sie ein unsachliches Vorbringen solcher Art enthält, dass dies ein ungeziemendes Verhalten gegenüber der Behörde darstellt. Schließlich ist das Tatbestandserfordernis der beleidigenden Schreibweise der höchstgerichtlichen…
…angebrachter erscheint (Stoll, aaO § 20 S 214). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt eine beleidigende Schreibweise vor, wenn eine Eingabe ein unsachliches Vorbringen enthält, das in einer Art gehalten ist, die ein ungeziemendes Verhalten gegenüber der Behörde darstellt. Dabei ist es ohne Belang, ob sich…
…Rs 271/82, Auer, Slg 1983, I-2727, Rz 18f). Die Niederlassungsfreiheit gebiete, anders als einzelne Vorbringen durchklingen ließen, nicht, Unternehmer eines Mitgliedstaates, die sich (auch) in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen, in diesem besser zu behandeln, als die dort bereits niedergelassenen Unternehmer. Wäre es anders…
…Rs 271/82, Auer, Slg 1983, I-2727, Rz 18f). Die Niederlassungsfreiheit gebiete, anders als einzelne Vorbringen durchklingen ließen, nicht, Unternehmer eines Mitgliedstaates, die sich (auch) in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen, in diesem besser zu behandeln, als die dort bereits niedergelassenen Unternehmer. Wäre es anders…
…Rs 271/82, Auer, Slg 1983, I-2727, Rz 18f). Die Niederlassungsfreiheit gebiete, anders als einzelne Vorbringen durchklingen ließen, nicht, Unternehmer eines Mitgliedstaates, die sich (auch) in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen, in diesem besser zu behandeln, als die dort bereits niedergelassenen Unternehmer. Wäre es anders…
…Rs 271/82, Auer, Slg 1983, I-2727, Rz 18f). Die Niederlassungsfreiheit gebiete, anders als einzelne Vorbringen durchklingen ließen, nicht, Unternehmer eines Mitgliedstaates, die sich (auch) in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen, in diesem besser zu behandeln, als die dort bereits niedergelassenen Unternehmer. Wäre es anders…