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BFG RV/4100210/2015Unrichtiger Bescheidadressat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.11.2015

…Nennung des Bescheidadressaten im Spruch muss von solcher Deutlichkeit und Verständlichkeit sein, dass die eindeutige Identifizierung möglich ist, Verwechslungen ausgeschlossen sind und die Zuordnung des Bescheides zur Person des spruchmäßig Bezeichneten zweifelsfrei vorgenommen werden kann. Mängel sind unbeachtlich, wenn die "hinreichende Identifizierbarkeit ... des Bescheidadressaten nicht…

UFSW RV/2481-W/07Unrichtiger Bescheidadressat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2008

…u.a. betreffend die Umsatzsteuer für das Jahr 2004 statt. Aufgrund der getroffenen Feststellungen erließ das Finanzamt am 9.6.2006 einen Umsatzsteuerbescheid an den Bescheidadressaten Fa. X-GmbH z.H. Dr.S.. Gegen diesen Bescheid brachte der Masseverwalter der Fa. X-GmbH, Dr.S…

UFSK RV/0036-K/06Zurückweisung wegen unrichtiger Bescheidadressatin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2009

…Okt. 2005 | Berufung der "KEG"   In den an die KEG als Bescheidadressatin gerichteten, angefochtenen endgültig erlassenen Nichtfeststellungsbescheiden 1996 bis 2001 vom 12. Mai 2005 qualifizierte das Finanzamt die Betätigung als eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei und stellte dies auch gesondert für den Verlass nach…

UFSW RV/1290-W/02Zurückweisung der Berufung gegen einen Nichtfeststellungsbescheid gemäß § 92 BAO (unrichtiger Bescheidadressat)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.07.2005

…Jahr 1991 wird weiters ein Antrag auf Entscheidung durch den Berufungssenat gemäß § 323 Abs. 12 BAO eingebracht. Über die Berufung wurde erwogen: ad Bescheidadressat) Das Finanzamt hat in der angefochtenen Erledigung ausgesprochen, dass gemäß § 92 BAO eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb…

UFSL RV/1505-L/02Keine Bescheidqualität bei unrichtigem Bescheidadressaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2004

…Erkenntnis vom 6.4.1994, 91/13/10234, ausgeführt hat, hätten die ehemaligen Gesellschafter der GesBR als Bescheidadressaten namentlich genannt werden müssen. Da die Erledigungen aber an die nicht mehr existierende Gesellschaft ergangen sind, kommt ihnen keine Bescheidqualität zu, entfalten sie keine Rechtswirkungen. Die Berufung…

UFSZ3K ZRV/0273-Z3K/06Angabe eines unrichtigen Bescheidadressaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.04.2007

…der S entschieden, sei dies aktenwidrig, da die Berufung von der Bf erstattet wurde. Eine Rechtsmittellegitimation komme im Abgabenverfahren nur dem Bescheidadressaten zu, auch wenn dieser unrichtig oder irrtümlich bezeichnet sei. Die nunmehrige Adressierung der Berufungsvorentscheidung an die S, vertreten durch die Bf, stelle einen…

UFSW RV/1550-W/04Bescheidadressat bei Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2005

…Streit, dass bei einer physischen Person in der Regel der Vor- und Zuname anzuführen ist. Eine unrichtige Bezeichnung eines Bescheidadressaten ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann unbeachtlich, wenn nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität des Adressaten bestehen (VwGH 24.2.2005, 2004…

BFG RV/1100398/2022Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung nach Ergehen einer Entscheidung in der Hauptsache
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.08.2023

…Da somit ein unrichtiger Bescheidadressat im Spruch des Bescheides genannt worden sei, liege ein Nichtbescheid vor. In der Folge wurde am 29. August 2022 ein neuer, den Antrag auf Aussetzung der Einhebung vom 25. Mai 2022 abweisender Bescheid erstellt. Bescheidadressat war diesmal der Bf. Mit…

BFG RV/4100479/2018Lizenzgebühren, Abzugssteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.12.2019

…31.1.2011, ABNr. Nummer123, Tz.3, verwiesen. Diese Bescheide vom 31.01.2011 richteten sich an einen unrichtig angeführten Bescheidadressaten, nämlich die "GmbH und weitere ehem. Gesellschafter der GmbH & Co KG lt. Bescheidspruch" sodass diese Bescheide vom 31.01.2011, welche mit Vorlagebericht vom…

BFG RV/6100389/2020Antrag auf Abrechnungsbescheid gemäß § 216 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.10.2020

…RV/6100441/2019, bemängelt, dass die Beschwerdevorentscheidung an die Bf zu Handen ***GesellschafterC*** adressiert und zugestellt worden sei. Damit liege wiederum ein unrichtiger Bescheidadressat vor. Der Vorlageantrag wäre als unzulässig zurückzuweisen, da das Beschwerdeverfahren weiterhin offen sei. Mit Schreiben vom 2. September 2020 (beim Finanzamt…

BFG RV/6100654/2019Antrag auf Abrechnungsbescheid gemäß § 216 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.02.2020

…2019, bemängelt, dass die Beschwerdevorentscheidung an die Bf zu Handen Gesellschafter3 adressiert und zugestellt worden sei. Damit liege wiederum ein unrichtiger Bescheidadressat vor. Der Vorlageantrag wäre als unzulässig zurückzuweisen, da das Beschwerdeverfahren weiterhin offen sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Zunächst ist zu prüfen, ob…

BFG RV/7105398/2015Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.11.2016

…gerichtet gewesen. Da somit im gegenständlichen Verfahren e in unrichtiger Bescheidadressat nicht vorliegt und der angefochtene Bescheid ein Wiederaufnahmeverfahren betreffend Umsatzsteuer und ein Umsatzsteuerverfahren betrifft, ist eine Rechtswidrigkeit des diesbezüglichen Bescheides nicht zu erkennen. Auch der letzte Absatz auf Seite 3 der UFS-Entscheidung vom…

BFG RV/7104132/2009Veräußerungsgewinn nach § 24 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 eines Kommanditisten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.01.2016

…zurückbezahlt wurden. 1. Unrichtiger Bescheidadressat Der Bf. ist zunächst der Ansicht, der angefochtene Bescheid sei ungültig, da die Zustellverfügung die Bescheidadressaten nicht vollständig erfasst habe. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des…

BFG RV/7101265/2010Die Eingabegebühr für Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof ist unionsrechtskonform
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.04.2015

…VfGG in Höhe von € 180,00 im gegebenen Fall einen Verstoß gegen das europarechtliche Verschlechterungsverbot darstelle. Weiters meint die Bf., dass die Gebühr verjährt sei. Zum Einwand "Unrichtiger Bescheidadressat": Die Bf. hat die Beschwerde in offener Stellvertretung für die VfGH-Beschwerdeführerin beim Verfassungsgerichtshof eingebracht…

UFSW RV/0151-W/02Bezeichnung der Bescheidadressatin mit der aus dem Handelsregister gelöschten, im Firmenbuch falsch eingetragenen Firma
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2005

…Bescheidadressatin richtig bezeichnet worden. Eine unrichtige Bezeichnung ist allerdings dann unbeachtlich, wenn diese offenbar auf einem Versehen beruht und wenn nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität des Empfängers bestehen. Zweifel an der Identität des Empfängers bestehen nicht bei Zustellung an den richtigen Bescheidadressaten…

UFSW RV/3068-W/08§ 209a BAO hemmt nicht die Verjährung abgeleiteter Bescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…den Feststellungsbescheid zurückgewiesen, weil der erstinstanzliche Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung der Bescheidadressaten keine Rechtswirksamkeit erlangt habe. Entgegen der im Zurückweisungsbescheid vertretenen Rechtsansicht sei die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten: a) Die Erklärung über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung vom 27.9.1990 liege vor, eine bescheidmäßige…

UFSW RV/2870-W/09Frist für Wiederaufnahmeantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…den Feststellungsbescheid zurückgewiesen, weil der erstinstanzliche Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung der Bescheidadressaten keine Rechtswirksamkeit erlangt habe. Entgegen der im Zurückweisungsbescheid vertretenen Rechtsansicht sei die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten: a) Die Erklärung über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung vom 27.9.1990 liege vor, eine bescheidmäßige…

UFSW RV/2871-W/09Frist für Wiederaufnahmeantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…den Feststellungsbescheid zurückgewiesen, weil der erstinstanzliche Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung der Bescheidadressaten keine Rechtswirksamkeit erlangt habe. Entgegen der im Zurückweisungsbescheid vertretenen Rechtsansicht sei die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten: a) Die Erklärung über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung vom 4.9.1990 liege vor, eine bescheidmäßige…

UFSW RV/2872-W/09Frist für Wiederaufnahmeantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…den Feststellungsbescheid zurückgewiesen, weil der erstinstanzliche Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung der Bescheidadressaten keine Rechtswirksamkeit erlangt habe. Entgegen der im Zurückweisungsbescheid vertretenen Rechtsansicht sei die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten: a) Die Erklärung über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung vom 27.9.1990 liege vor, eine bescheidmäßige…

UFSW RV/2873-W/09Frist für Wiederaufnahmeantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…den Feststellungsbescheid zurückgewiesen, weil der erstinstanzliche Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung der Bescheidadressaten keine Rechtswirksamkeit erlangt habe. Entgegen der im Zurückweisungsbescheid vertretenen Rechtsansicht sei die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten: a) Die Erklärung über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung vom 27.9.1990 liege vor, eine bescheidmäßige…