…Nennung des Bescheidadressaten im Spruch muss von solcher Deutlichkeit und Verständlichkeit sein, dass die eindeutige Identifizierung möglich ist, Verwechslungen ausgeschlossen sind und die Zuordnung des Bescheides zur Person des spruchmäßig Bezeichneten zweifelsfrei vorgenommen werden kann. Mängel sind unbeachtlich, wenn die "hinreichende Identifizierbarkeit ... des Bescheidadressaten nicht…
…u.a. betreffend die Umsatzsteuer für das Jahr 2004 statt. Aufgrund der getroffenen Feststellungen erließ das Finanzamt am 9.6.2006 einen Umsatzsteuerbescheid an den Bescheidadressaten Fa. X-GmbH z.H. Dr.S.. Gegen diesen Bescheid brachte der Masseverwalter der Fa. X-GmbH, Dr.S…
…Okt. 2005 | Berufung der "KEG" In den an die KEG als Bescheidadressatin gerichteten, angefochtenen endgültig erlassenen Nichtfeststellungsbescheiden 1996 bis 2001 vom 12. Mai 2005 qualifizierte das Finanzamt die Betätigung als eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei und stellte dies auch gesondert für den Verlass nach…
…Jahr 1991 wird weiters ein Antrag auf Entscheidung durch den Berufungssenat gemäß § 323 Abs. 12 BAO eingebracht. Über die Berufung wurde erwogen: ad Bescheidadressat) Das Finanzamt hat in der angefochtenen Erledigung ausgesprochen, dass gemäß § 92 BAO eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb…
…Erkenntnis vom 6.4.1994, 91/13/10234, ausgeführt hat, hätten die ehemaligen Gesellschafter der GesBR als Bescheidadressaten namentlich genannt werden müssen. Da die Erledigungen aber an die nicht mehr existierende Gesellschaft ergangen sind, kommt ihnen keine Bescheidqualität zu, entfalten sie keine Rechtswirkungen. Die Berufung…
…der S entschieden, sei dies aktenwidrig, da die Berufung von der Bf erstattet wurde. Eine Rechtsmittellegitimation komme im Abgabenverfahren nur dem Bescheidadressaten zu, auch wenn dieser unrichtig oder irrtümlich bezeichnet sei. Die nunmehrige Adressierung der Berufungsvorentscheidung an die S, vertreten durch die Bf, stelle einen…
…Streit, dass bei einer physischen Person in der Regel der Vor- und Zuname anzuführen ist. Eine unrichtige Bezeichnung eines Bescheidadressaten ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann unbeachtlich, wenn nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität des Adressaten bestehen (VwGH 24.2.2005, 2004…
…Da somit ein unrichtiger Bescheidadressat im Spruch des Bescheides genannt worden sei, liege ein Nichtbescheid vor. In der Folge wurde am 29. August 2022 ein neuer, den Antrag auf Aussetzung der Einhebung vom 25. Mai 2022 abweisender Bescheid erstellt. Bescheidadressat war diesmal der Bf. Mit…
…31.1.2011, ABNr. Nummer123, Tz.3, verwiesen. Diese Bescheide vom 31.01.2011 richteten sich an einen unrichtig angeführten Bescheidadressaten, nämlich die "GmbH und weitere ehem. Gesellschafter der GmbH & Co KG lt. Bescheidspruch" sodass diese Bescheide vom 31.01.2011, welche mit Vorlagebericht vom…
…RV/6100441/2019, bemängelt, dass die Beschwerdevorentscheidung an die Bf zu Handen ***GesellschafterC*** adressiert und zugestellt worden sei. Damit liege wiederum ein unrichtiger Bescheidadressat vor. Der Vorlageantrag wäre als unzulässig zurückzuweisen, da das Beschwerdeverfahren weiterhin offen sei. Mit Schreiben vom 2. September 2020 (beim Finanzamt…
…2019, bemängelt, dass die Beschwerdevorentscheidung an die Bf zu Handen Gesellschafter3 adressiert und zugestellt worden sei. Damit liege wiederum ein unrichtiger Bescheidadressat vor. Der Vorlageantrag wäre als unzulässig zurückzuweisen, da das Beschwerdeverfahren weiterhin offen sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Zunächst ist zu prüfen, ob…
…gerichtet gewesen. Da somit im gegenständlichen Verfahren e in unrichtiger Bescheidadressat nicht vorliegt und der angefochtene Bescheid ein Wiederaufnahmeverfahren betreffend Umsatzsteuer und ein Umsatzsteuerverfahren betrifft, ist eine Rechtswidrigkeit des diesbezüglichen Bescheides nicht zu erkennen. Auch der letzte Absatz auf Seite 3 der UFS-Entscheidung vom…
…zurückbezahlt wurden. 1. Unrichtiger Bescheidadressat Der Bf. ist zunächst der Ansicht, der angefochtene Bescheid sei ungültig, da die Zustellverfügung die Bescheidadressaten nicht vollständig erfasst habe. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des…
…VfGG in Höhe von € 180,00 im gegebenen Fall einen Verstoß gegen das europarechtliche Verschlechterungsverbot darstelle. Weiters meint die Bf., dass die Gebühr verjährt sei. Zum Einwand "Unrichtiger Bescheidadressat": Die Bf. hat die Beschwerde in offener Stellvertretung für die VfGH-Beschwerdeführerin beim Verfassungsgerichtshof eingebracht…
…Bescheidadressatin richtig bezeichnet worden. Eine unrichtige Bezeichnung ist allerdings dann unbeachtlich, wenn diese offenbar auf einem Versehen beruht und wenn nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität des Empfängers bestehen. Zweifel an der Identität des Empfängers bestehen nicht bei Zustellung an den richtigen Bescheidadressaten…
…den Feststellungsbescheid zurückgewiesen, weil der erstinstanzliche Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung der Bescheidadressaten keine Rechtswirksamkeit erlangt habe. Entgegen der im Zurückweisungsbescheid vertretenen Rechtsansicht sei die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten: a) Die Erklärung über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung vom 27.9.1990 liege vor, eine bescheidmäßige…
…den Feststellungsbescheid zurückgewiesen, weil der erstinstanzliche Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung der Bescheidadressaten keine Rechtswirksamkeit erlangt habe. Entgegen der im Zurückweisungsbescheid vertretenen Rechtsansicht sei die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten: a) Die Erklärung über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung vom 27.9.1990 liege vor, eine bescheidmäßige…
…den Feststellungsbescheid zurückgewiesen, weil der erstinstanzliche Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung der Bescheidadressaten keine Rechtswirksamkeit erlangt habe. Entgegen der im Zurückweisungsbescheid vertretenen Rechtsansicht sei die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten: a) Die Erklärung über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung vom 4.9.1990 liege vor, eine bescheidmäßige…
…den Feststellungsbescheid zurückgewiesen, weil der erstinstanzliche Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung der Bescheidadressaten keine Rechtswirksamkeit erlangt habe. Entgegen der im Zurückweisungsbescheid vertretenen Rechtsansicht sei die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten: a) Die Erklärung über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung vom 27.9.1990 liege vor, eine bescheidmäßige…
…den Feststellungsbescheid zurückgewiesen, weil der erstinstanzliche Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung der Bescheidadressaten keine Rechtswirksamkeit erlangt habe. Entgegen der im Zurückweisungsbescheid vertretenen Rechtsansicht sei die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten: a) Die Erklärung über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung vom 27.9.1990 liege vor, eine bescheidmäßige…