…werde anhand des festgestellten Zollwertes gleicher Waren für in der betreffenden Sendung befindlichen Anzahl und des Zollsatzes von 2,7% vom Wert zuzüglich Einfuhrumsatzsteuer in der Höhe von 20% der Bemessungsgrundlage berechnet. Die Zollschuld sei aufgrund unrichtiger Angaben in den Zollanmeldungen zu niedrig festgesetzt worden…
…in den die Zollbehörde anlässlich der Abfertigungen weitere Unterlagen verlangt hat, den unrichtigen Wertangaben entsprechende Unterlagen den Zollbehörden vorlegt, ist bewusst, dass diese unrichtigen Angaben zur Folge haben, dass bei der Einfuhr der Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union die Abgaben in zu niedriger…
…werde anhand des festgestellten Zollwertes gleicher Waren für in der betreffenden Sendung befindlichen Anzahl und des Zollsatzes von 2,7% vom Wert zuzüglich Einfuhrumsatzsteuer in der Höhe von 20% der Bemessungsgrundlage berechnet. Die Zollschuld sei aufgrund unrichtiger Angaben in den Zollanmeldungen zu niedrig festgesetzt worden…
…Vielzahl von Fällen unrichtige Wertangaben macht und vorgibt, es handle sich um Geschenksendungen, und die in den Fällen, in den die Zollbehörde anlässlich der Abfertigungen weitere Unterlagen verlangt hat, den unrichtigen Wertangaben entsprechende Unterlagen den Zollbehörden vorlegt, ist bewusst, dass diese unrichtigen Angaben zur Folge…
…erteilt. Werden mit einem Anmeldevordruck mehrere Warenpositionen angemeldet, so gelten im Sinne dieses Absatzes die Angaben für jede Warenposition als gesonderte Anmeldung. Ungeachtet der unrichtigen Wertangabe wurden unter Warenposition 2 der Zollanmeldung CRN 7 Packstücke mit anderen Linsen, Prismen, Spiegeln und anderen optischen Elementen, aus…
…getroffen. Der Beschuldigte und der Amtsbeauftragte wiederholten im Wesentlichen ihre bisherigen Vorbringen. Der Beschuldigte beteuerte, aus der unrichtigen Wertangabe wäre ihm kein Nutzen entstanden. Die verfahrensgegenständlichen Uhren wären als Spezialanfertigungen für Mitglieder der russischen Regierung nicht für einen Absatz im Zollgebiet der Gemeinschaft geeignet gewesen…
…diese Vermerke der Zuordnung der gelieferten Ware zum tatsächlichen Zulieferer, nämlich zum Bf., gedient hätten. Beim Gewerbe des Autohandels seien unrichtige Kaufverträge (unrichtige Wertangabe beim Einkauf bzw. Verkauf) vorgelegt worden. Auch seien Kaufverträge vorgelegt worden, die laut Aussage von diversen Verkäufern als gefälscht erscheinen würden…
…dafür verantwortlich sei, dass bei der Anmeldung CRN X. vom 27. Juni 2008 sowohl eine unrichtige Warenbezeichnung als auch unrichtige Wertangaben deklariert wurden, wodurch Eingangsabgaben verkürzt worden und sie hiedurch das Finanzvergehen der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach § 36 Abs. 2 FinStrG begangen habe. Gegen…
…die Zollanmeldung entgegen nehmen dürfen. Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 Unterabsatz 2 ZK führe selbst eine unrichtige Wertangabe oder eine nicht richtige Angabe der Warennummer nicht zu einer Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK. Hinsichtlich der Verjährung brachte die Bf. vor…
…die Zollanmeldung entgegen nehmen dürfen. Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 Unterabsatz 2 ZK führe selbst eine unrichtige Wertangabe oder eine nicht richtige Angabe der Warennummer nicht zu einer Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK. Hinsichtlich der Verjährung brachte die Bf. vor…
…die Zollanmeldung entgegen nehmen dürfen. Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 Unterabsatz 2 ZK führe selbst eine unrichtige Wertangabe oder eine nicht richtige Angabe der Warennummer nicht zu einer Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK. Hinsichtlich der Verjährung brachte die Bf. vor…
…die Zollanmeldung entgegen nehmen dürfen. Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 Unterabsatz 2 ZK führe selbst eine unrichtige Wertangabe oder eine nicht richtige Angabe der Warennummer nicht zu einer Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK. Hinsichtlich der Verjährung brachte die Bf. vor…
…die Zollanmeldung entgegen nehmen dürfen. Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 Unterabsatz 2 ZK führe selbst eine unrichtige Wertangabe oder eine nicht richtige Angabe der Warennummer nicht zu einer Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK. Hinsichtlich der Verjährung brachte die Bf. vor…
…die Zollanmeldung entgegen nehmen dürfen. Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 Unterabsatz 2 ZK führe selbst eine unrichtige Wertangabe oder eine nicht richtige Angabe der Warennummer nicht zu einer Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK. Hinsichtlich der Verjährung brachte die Bf. vor…
…die Zollanmeldung entgegen nehmen dürfen. Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 Unterabsatz 2 ZK führe selbst eine unrichtige Wertangabe oder eine nicht richtige Angabe der Warennummer nicht zu einer Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK. Hinsichtlich der Verjährung brachte die Bf. vor…
…die Zollanmeldung entgegen nehmen dürfen. Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 Unterabsatz 2 ZK führe selbst eine unrichtige Wertangabe oder eine nicht richtige Angabe der Warennummer nicht zu einer Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK. Hinsichtlich der Verjährung brachte die Bf. vor…
…die Zollanmeldung entgegen nehmen dürfen. Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 Unterabsatz 2 ZK führe selbst eine unrichtige Wertangabe oder eine nicht richtige Angabe der Warennummer nicht zu einer Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK. Hinsichtlich der Verjährung brachte die Bf. vor…
…GP 21), sondern könnte auch einen Hinweis auf Pflichtverletzungen im Sinne des Art. 79 UZK darstellen. Ob davon eine - offenbar auf einen Arbeitsfehler basierende - unrichtige Wertangabe in einer Ausfuhranmeldung erfasst ist, bedurfte im Hinblick auf § 41 zweiter Satz ZollR-DG keiner Erwägungen. Denn nach dieser…
…unter der Warennummer besprochen worden. Anschließend sei vom betreffenden Zollbeamten die Einreihung auch akzeptiert worden. Wenn im Einzelnen nun doch eine unrichtige Wertangabe oder unrichtige Tarifnummer gewählt worden sei, führt dies zu einer Zollschuldentstehung nach Art 201 ZK (Hinweis auf Witte, Art 201 Tz 10…
…Einer Person, die entgegen den tatsächlichen Gegebenheiten in verschiedenen Dokumenten in einer Vielzahl von Fällen unrichtige Wertangaben macht und Sendungen, denen Kaufgeschäfte zugrunde liegen, als Geschenksendungen deklariert, ist bewusst, dass diese unrichtigen Angaben zur Folge haben, dass bei der Einfuhr der Waren in das Zollgebiet…