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20 467 Treffer128 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0778-W/03Ablehnung eines geschäftsmäßigen Parteienvertreters (Steuerberater, dem die Berufsbefugnis entzogen wurde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2003

…der frist- und formgerechten Berufung wendet die Bw. ein, der Bescheid sei schon deshalb mangelhaft, weil eine unrichtige Steuernummer ausgewiesen wurde. Die Voraussetzungen für eine Ablehnung seien in keinster Weise gegeben. Die Bw. verfüge über eine Berufsbefugnis, da bislang kein Beschied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder…

BFG RV/5100309/2024Verwechseln der Steuernummern stellt kein grobes Verschulden dar.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.05.2024

…dann abzuweisen, wenn grobes Verschulden an der Säumnis vorliege. Der Beschwerdeführer habe den korrekten Abgabenbetrag pünktlich an das richtige Finanzamt überwiesen - allerdings an eine unrichtige Steuernummer. Sofort nach Erkennen dieses Fehlers sei ein Antrag auf Umbuchung des Betrages auf das richtige Steuerkonto veranlasst worden. Leider…

UFSW RV/1088-W/05Die Angabe der unrichtigen Adresse auf der Rechnung führt zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2006

…vorliegenden Fall nicht von Bedeutung, ob die unrichtige Steuernummer oder die unrichtige Firmenbuchnummer zum Verlust des Vorsteuerabzugs fühen und ob diese Rechnungsbestandteil sind oder nicht. Da schon auf Grund der unrichtigen Adresse in den Rechnungen der Vorsteuerabzug zu versagen ist, ist es auch nicht von…

BFG RV/7100329/2023Beantragte Ratentermine bereits abgelaufen, Abweisung trotz ordnungsgemäßer Zahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.11.2023

…des jeweiligen Monats zur Überweisung gebracht. Hier sei festzuhalten, dass sie irrtümlicherweise die Überweisung am 07.12.2022 im Betrag von € 3.000,00 auf eine unrichtige Steuernummer bereits durchgeführt habe und ersuche, diesen Betrag auf ihrem Abgabenkonto gutzubuchen. Eine weitere Teilzahlung werde heute…

BFG RV/4100089/2017Aussetzungszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.11.2020

…4 BAO nicht erfolgen, sodass sie mit Bescheid getrennt auf dem Abgabenkonto des Bf. (Haftenden) zu verbuchen waren. Selbst wenn eine unrichtige Steuernummer ausgewiesen wäre, käme dem keine Bedeutung zu, wird doch der Beschwerdeführer durch seine namentliche Nennung eindeutig und in einer jeden Zweifel ausschließenden…

BFG RV/7101403/2016Rechtmäßigkeit eines Aussetzungszinsenbescheides
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.06.2018

…Abgabenkontonummer Z2 eindeutig gegeben sei, der Zusatz der Abgabenkontonummer Z1 in der Klammer den Bezug zum GesmbH-Konto herstelle und als Hilfestellung diene und die handschriftliche Ergänzung der Abgabenkontonummer den Formvorschriften nicht entgegen sprechen. Selbst wenn eine unrichtige Steuernummer ausgewiesen wäre, käme dem keine Bedeutung…

UFSW RV/0783-W/03Ablehnung eines geschäftsmäßigen Parteienvertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2003

…der frist- und formgerechten Berufung wendet die Bw. ein, der Bescheid sei schon deshalb mangelhaft, weil eine unrichtige Steuernummer ausgewiesen wurde. Die Voraussetzungen für eine Ablehnung seien in keinster Weise gegeben. Die Bw. verfüge über eine Berufsbefugnis, da bislang kein Beschied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder…

BFG RV/2100025/2016Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Irrtümliche Begrenzung durch das Finanzamt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.02.2016

…Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eines aus technischen Gründen abweichenden Datenbestandes über die Gültigkeit - wieder rechtswirksam über eine (seit der Erteilung durchgehend) gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die unrichtige Angabe der Steuernummer der X-Ltd+CoKG auf der an die Beschwerdeführerin gerichtete Beschwerdevorentscheidung war verfahrensrechtlich ohne Belang…

UFSG RV/0205-G/03Bescheidberichtigung mangels Vorliegens einer Mitunternehmerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2004

…Offensichtlich hat der die Steuernummer vergebende Organwalter in der Folge diesen Vertrag nicht näher überprüft und ist gerade für derartige Lässlichkeiten das Instrument des § 293b BAO geschaffen worden. Eine Berichtigung nach § 293b BAO ist eine Ermessensentscheidung. Eine Ermessensüberschreitung bzw. unrichtige Ermessensübung des Finanzamtes im Zuge…

BFG RV/4100607/2022Unrichtige Zustellung - Zurückweisung Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.08.2026

…Steuernummer ***BF1StNr1***, beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO iVm § 278 Abs. 1 lit. a BAO als nicht zulässig eingebracht zurückgewiesen. 2. den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25.04.2022 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe (€ 4.000,00), Steuernummer ***BF1StNr1…

BFG RV/7101207/2023Unrichtige Beurteilung der Hemmungswirkung eines Aussetzungsantrages durch einen Steuerberater ist grobes Verschulden, das einer Herabsetzung/Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages i.S.d. § 217 Abs. 7 BAO entgegensteht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.01.2025

…durch ***BfStV***, über die Beschwerde vom 16. März 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 1. Februar 2023 betreffend Aufhebung eines Säumniszuschlages, Steuernummer ***BFStNr***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche…

BFG RV/2100231/2021Unrichtige Verhältnisse bei der Berechnung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Pendlerrechner
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.02.2022

…vom 11. März 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. März 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…

BFG RV/3100845/2018Die unrichtige Anwendung einer gesetzlich nicht gedeckten Erlassregelung stellt keinen Wiederaufnahmegrund dar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.10.2024

…die Bescheide des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 23. Oktober 2017 betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer für die Jahre 2014 und 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Der Beschwerde gegen die Bescheide betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer für die Jahre 2014 und 2015…

BFG RV/3100846/2018Die unrichtige Anwendung einer gesetzlich nicht gedeckten Erlassregelung stellt keinen Wiederaufnahmegrund dar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.10.2024

…Finanzamt Österreich) vom 9. Oktober 2017 betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer für die Jahre 2013, 2014 und 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. 1. Die Beschwerde gegen den Bescheid betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer für das Jahr 2013 wird gemäß § 279 BAO als…

BFG RV/3100671/2018Die unrichtige Anwendung einer gesetzlich nicht gedeckten Erlassregelung kann keinen Wiederaufnahmegrund darstellen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.09.2024

…2018 gegen die Bescheide des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 17. November 2017 betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer für die Jahre 2014 und 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 19. September 2024 in Anwesenheit der Schriftführerin*** I. beschlossen: Die Beschwerde gegen…

BFG RV/7104937/20171.) unrichtige Angabe des Vornamens des Bescheidadressaten in einer Beschwerdevorentscheidung 2.) Festsetzung der Anspruchszinsen erfolgt verschuldensunabhängig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.08.2023

…vom 10. Mai 2017, über die Festsetzung von Anspruchszinsen hinsichtlich der Jahre 2013, 2014 und 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I.) Die Beschwerde wird gem. § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II.) Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…

BFG RV/2100180/2024Vorsteuererstattungsantrag: Zurückweisungsbescheid - unrichtige Angabe des Erstattungszeitraumes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.10.2024

…1220 Wien, über die Beschwerde vom 7. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Jänner 2023 betreffend Vorsteuererstattung 9 - 12/2021, Steuernummer XXX, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. II. Gegen…

BFG RV/4100179/2021Bindung Strafurteil - unrichtige Schreibweise Name
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2023

…Umsatzsteuer 2013 betreffend, sowie Einkommensteuer 2011-2013, Umsatzsteuer 2013 und Kapitalertragsteuer 2014-2016 (Steuernummer ***BF1StNr1***) zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde vom 23. März 2021 gegen die Bescheide je vom 25.11.2020 die Wiederaufnahme der Verfahren die Einkommensteuer 2011-2013 und Umsatzsteuer 2013 betreffend…

UFSW RV/0642-W/04Unrichtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.12.2004

…9/2002 mit € 14.767,53 fest. Mit Schreiben vom 24. September 2003 brachte die Bw. gegen die Festsetzungsbescheide des Finanzamtes das Rechtsmittel der Berufung ein und begründete diese mit der unrichtigen Darstellung der Abgabenbehörde in der Niederschrift. Denn diese hätte darin nicht angeführt…

UFSW RV/1751-W/04Kein Vorsteuerabzug bei fehlerhafter Rechnung (unrichtige Anschrift des Lieferanten) und Kenntnis von der betrügerischen Absicht des Lieferanten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2007

…ua. VwGH 26.9.2000, 99/13/0020). Die Anführung des richtigen Namens, aber einer unrichtigen Adresse ist nicht ausreichend (Kolacny-Caganek, Kommentar zum UStG, § 11 Anm 5). Der Vorsteuerabzug ist unzulässig, wenn unter der angegebenen Adresse nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde (VwGH 24.4…