…der frist- und formgerechten Berufung wendet die Bw. ein, der Bescheid sei schon deshalb mangelhaft, weil eine unrichtige Steuernummer ausgewiesen wurde. Die Voraussetzungen für eine Ablehnung seien in keinster Weise gegeben. Die Bw. verfüge über eine Berufsbefugnis, da bislang kein Beschied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder…
…dann abzuweisen, wenn grobes Verschulden an der Säumnis vorliege. Der Beschwerdeführer habe den korrekten Abgabenbetrag pünktlich an das richtige Finanzamt überwiesen - allerdings an eine unrichtige Steuernummer. Sofort nach Erkennen dieses Fehlers sei ein Antrag auf Umbuchung des Betrages auf das richtige Steuerkonto veranlasst worden. Leider…
…vorliegenden Fall nicht von Bedeutung, ob die unrichtige Steuernummer oder die unrichtige Firmenbuchnummer zum Verlust des Vorsteuerabzugs fühen und ob diese Rechnungsbestandteil sind oder nicht. Da schon auf Grund der unrichtigen Adresse in den Rechnungen der Vorsteuerabzug zu versagen ist, ist es auch nicht von…
…des jeweiligen Monats zur Überweisung gebracht. Hier sei festzuhalten, dass sie irrtümlicherweise die Überweisung am 07.12.2022 im Betrag von € 3.000,00 auf eine unrichtige Steuernummer bereits durchgeführt habe und ersuche, diesen Betrag auf ihrem Abgabenkonto gutzubuchen. Eine weitere Teilzahlung werde heute…
…4 BAO nicht erfolgen, sodass sie mit Bescheid getrennt auf dem Abgabenkonto des Bf. (Haftenden) zu verbuchen waren. Selbst wenn eine unrichtige Steuernummer ausgewiesen wäre, käme dem keine Bedeutung zu, wird doch der Beschwerdeführer durch seine namentliche Nennung eindeutig und in einer jeden Zweifel ausschließenden…
…Abgabenkontonummer Z2 eindeutig gegeben sei, der Zusatz der Abgabenkontonummer Z1 in der Klammer den Bezug zum GesmbH-Konto herstelle und als Hilfestellung diene und die handschriftliche Ergänzung der Abgabenkontonummer den Formvorschriften nicht entgegen sprechen. Selbst wenn eine unrichtige Steuernummer ausgewiesen wäre, käme dem keine Bedeutung…
…der frist- und formgerechten Berufung wendet die Bw. ein, der Bescheid sei schon deshalb mangelhaft, weil eine unrichtige Steuernummer ausgewiesen wurde. Die Voraussetzungen für eine Ablehnung seien in keinster Weise gegeben. Die Bw. verfüge über eine Berufsbefugnis, da bislang kein Beschied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder…
…Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eines aus technischen Gründen abweichenden Datenbestandes über die Gültigkeit - wieder rechtswirksam über eine (seit der Erteilung durchgehend) gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die unrichtige Angabe der Steuernummer der X-Ltd+CoKG auf der an die Beschwerdeführerin gerichtete Beschwerdevorentscheidung war verfahrensrechtlich ohne Belang…
…Offensichtlich hat der die Steuernummer vergebende Organwalter in der Folge diesen Vertrag nicht näher überprüft und ist gerade für derartige Lässlichkeiten das Instrument des § 293b BAO geschaffen worden. Eine Berichtigung nach § 293b BAO ist eine Ermessensentscheidung. Eine Ermessensüberschreitung bzw. unrichtige Ermessensübung des Finanzamtes im Zuge…
…Steuernummer ***BF1StNr1***, beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO iVm § 278 Abs. 1 lit. a BAO als nicht zulässig eingebracht zurückgewiesen. 2. den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25.04.2022 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe (€ 4.000,00), Steuernummer ***BF1StNr1…
…durch ***BfStV***, über die Beschwerde vom 16. März 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 1. Februar 2023 betreffend Aufhebung eines Säumniszuschlages, Steuernummer ***BFStNr***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche…
…vom 11. März 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. März 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…die Bescheide des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 23. Oktober 2017 betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer für die Jahre 2014 und 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Der Beschwerde gegen die Bescheide betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer für die Jahre 2014 und 2015…
…Finanzamt Österreich) vom 9. Oktober 2017 betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer für die Jahre 2013, 2014 und 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. 1. Die Beschwerde gegen den Bescheid betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer für das Jahr 2013 wird gemäß § 279 BAO als…
…2018 gegen die Bescheide des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 17. November 2017 betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer für die Jahre 2014 und 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 19. September 2024 in Anwesenheit der Schriftführerin*** I. beschlossen: Die Beschwerde gegen…
…vom 10. Mai 2017, über die Festsetzung von Anspruchszinsen hinsichtlich der Jahre 2013, 2014 und 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I.) Die Beschwerde wird gem. § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II.) Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…1220 Wien, über die Beschwerde vom 7. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Jänner 2023 betreffend Vorsteuererstattung 9 - 12/2021, Steuernummer XXX, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. II. Gegen…
…Umsatzsteuer 2013 betreffend, sowie Einkommensteuer 2011-2013, Umsatzsteuer 2013 und Kapitalertragsteuer 2014-2016 (Steuernummer ***BF1StNr1***) zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde vom 23. März 2021 gegen die Bescheide je vom 25.11.2020 die Wiederaufnahme der Verfahren die Einkommensteuer 2011-2013 und Umsatzsteuer 2013 betreffend…
…9/2002 mit € 14.767,53 fest. Mit Schreiben vom 24. September 2003 brachte die Bw. gegen die Festsetzungsbescheide des Finanzamtes das Rechtsmittel der Berufung ein und begründete diese mit der unrichtigen Darstellung der Abgabenbehörde in der Niederschrift. Denn diese hätte darin nicht angeführt…
…ua. VwGH 26.9.2000, 99/13/0020). Die Anführung des richtigen Namens, aber einer unrichtigen Adresse ist nicht ausreichend (Kolacny-Caganek, Kommentar zum UStG, § 11 Anm 5). Der Vorsteuerabzug ist unzulässig, wenn unter der angegebenen Adresse nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde (VwGH 24.4…