…als Beschuldigter keine Beweise vorgelegt habe, dass A das Fahrzeug im Beanstandungszeitpunkt überlassen worden war. Lt. Aktenlage sei somit eine unrichtige Lenkerauskunft erteilt worden. Er habe keine Gründe vorgebracht, warum ihn an der Begehung der Verwaltungsübertretung kein Verschulden getroffen habe, sodass von zumindest fahrlässiger Begehung…
…nicht unter dem angeführten Namen existierenden Person eine unrichtige Auskunft erteilt habe. Die Nennung eines Fahrzeuglenkers, nachdem bereits eine Strafe wegen Nichterteilung einer Lenkerauskunft ausgesprochen worden sei (= Strafverfügung vom 24. August 2020), könne nicht als ordnungsgemäße Erteilung der Lenkerauskunft anerkannt werden. Eine nachträgliche Bekanntgabe…
…Lenker jedenfalls nach dem 06.12.2015 nicht mehr in Wien war. Die nach diesem Zeitpunkt begangenen Verwaltungsübertretungen wurden daher nicht von Frau Lenker gesetzt. Insofern sind die abgegebenen Lenkerauskünfte unrichtig. Wer die nach diesem Zeitpunkt begangenen Verwaltungsübertretungen gesetzt hat, kann ich nicht mehr angeben…
Gemäß § 19 Abs. 1 VStG sind Grundlage für die Bemessung der Strafe die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat. Gemäß § 19 Abs. 2 VStG sind die nach dem Zweck der Strafdrohung in Betracht kommenden Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit…
…dass der Bf. hinsichtlich der o. a. fünf Abstellvorgänge unrichtige Lenkerauskünfte erteilt habe. In dieser wurde der Bf. darauf aufmerksam gemacht, dass er sich innerhalb von zwei Wochen ab deren Zustellung schriftlich rechtfertigen könne und die zu dessen Verteidigung dienenden Tatsachen und Beweise bekannt geben…
…da er einen schweren Autounfall gehabt habe. Am 14.8.2015 erging eine Aufforderung zur Rechtfertigung bezüglich des Sachverhaltes, dass der Bf. eine unrichtige Lenkerauskunft erteilt habe. Der Bf. gab daraufhin bekannt, dass die Auskunft richtig gewesen sei. Am 21.9.2015 erging ein Straferkenntnis…
…Zl. 90/17/0316). Die von Ihnen gemachten Lenkerangaben waren nicht zu erweisen und die erteilte Lenkerauskunft somit als unrichtig zu werten. Sie haben daher Ihrer Verpflichtung gemäß § 2 Parkometergesetz 2006 nicht entsprochen. Da zum Tatbestand der Ihnen vorgeworfenen Verwaltungsübertertung weder der Eintritt eines Schadens…
…vertretenen Auffassung und kommt im Rahmen der gebotenen freien Beweiswürdigung zu dem Schluss, dass die vom Bf. erteilte "Lenkerauskunft" unrichtig ist (und der strittige Abstellvorgang dem Bf. selbst anzulasten ist). Bei der dem Bf. vorgeworfenen Verwaltungsübertretung handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt im Sinne des …
…ob der Bf. - wie von der belangten Behörde im angefochtenen Straferkenntnis vom 9. September 2022 in freier Beweiswürdigung angenommen - eine unrichtige Lenkerauskunft erteilt hat. Rechtsgrundlagen: § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 lautet: (1) Der Zulassungsbesitzer und jeder, der einem Dritten das Lenken eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges oder die…
…war, ergibt sich aus der Anzeige des Kontrollorgans der Parkraumüberwachung der Landespolizeidirektion Wien (Akt S. 1). Dass der Bf. eine unrichtige Lenkerauskunft erteilt hat, ergibt sich aus seiner unrichtigen Beantwortung vom 14. Dezember 2025, wonach Herr Lenker1 der Lenker zum angefragten Zeitpunkt gewesen sein soll…
…GZ. MA67/GZ/2025, lastete der Magistrat der Stadt Wien dem Bf. als Beschuldigten die bereits näher angeführte Verwaltungsübertretung (Erteilung einer unrichtigen Lenkerauskunft) an und verhängte wegen Verletzung der Rechtsvorschriften des § 2 iVm § 4 Abs. 2 Wiener Parkometergesetz 2006 eine Geldstrafe iHv 75,00 Euro…
…zustellbar gewesen sind. Von dieser Sach- und Beweislage ausgehend ist als erwiesen anzusehen und der Entscheidung zugrunde zu legen, dass der Bf. eine die Anschrift von A betreffende und damit zumindest teilweise unrichtige Lenkerauskunft erteilt hat. Der Bf. ist daher Täter im Sinne der vorzit…
…Anführen sämtlicher hier gegenständlicher Strafverfahren, der diesen zu Grunde liegenden Wahrnehmungsberichte der Meldungsleger und nach Beschreibung der jeweils angelasteten Tat (unrichtige Lenkerauskunft) zur Rechtfertigung auf: Er habe als Zulassungsbesitzer des gegenständlichen KFZ zwar eine imAusland wohnhafte Person als Lenker bekannt gegeben, diese Person sei aber…
…Sie der Meinung sein sollten, das betreffende Delikt nicht begangen zu haben oder lhrer Meinung nach der Strafbetrag bereits beglichen ist. Die Nichterteilung, bzw. die unrichtige, unvollständige oder nicht fristgerechte Erteilung dieser Lenkerauskunft ist nach § 2 des Parkometergesetzes 2006, LGBI. für Wien Nr. 9/2006…
…fest, dass angesichts des ausdrücklichen Hinweises auf die verwaltungsstrafrechtlichen Folgen der Nichterteilung bzw. der unrichtigen, unvollständigen oder nicht fristgerechten Erteilung der Lenkerauskunft in der Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers zumindest von einer grob fahrlässigen bzw. bedingt vorsätzlichen Begehung der gegenständlichen Übertretung auszugehen sei. Der Bf…
…10.04.2019 eine, den roten Personenkraftwagen mit dem in der Strafverfügung näher bezeichneten behördlichen Kennzeichen betreffende, unrichtige Lenkerauskunft über die Person erteilt, die das Fahrzeug /den Anhänger am 18.09.2018 um 09:26 Uhr auf der ***Straße-Tatort*** abgestellt hatte. Die dadurch verletzte…
…habe, da das Fahrzeug von ihm nicht so abgestellt worden sei, dass es zur jeweiligen Tatzeit am jeweiligen Tatort gestanden sei. Die erteilten Lenkerauskünfte seien unrichtig. Gemäß § 2 Abs. 1 Gesetz über die Regelung der Benützung von Straßen durch abgestellte mehrspurige Kraftfahrzeuge (Parkometergesetz 2006), LGBI…
…hier gegenständlichen Kennzeichen nicht binnen der gesetzlich vorgesehenen 72-Stunden-Frist retourniert hat. Der Gegenstand des vorbezeichneten Verfahrens verbietet die Annahme, dass die Beschuldigte eine unrichtige Lenkerauskunft erteilt hätte, worauf in der Beschwerde bereits hingewiesen wurde. Beweis: Bescheid vom 18.05.2015 de[r] LPD--…
…Der Entscheidung ist daher die Sachlage zugrunde zu legen, dass dem Bf. das Delikt der verspäteten und unrichtigen Lenkerauskunft „nur“ im Straferkenntnis vom 31.07.2015 vorgeworfen worden ist. e. Das Straferkenntnis vom 31.07.2015 ist an den Bf. adressiert worden. Wie unter Pkt…
…es zu der unrichtigen Lenkerauskunft kam sind hierbei nicht wesentlich. Durch die Erteilung einer zwar fristgerechten, aber unrichtigen Lenkerauskunft sind Sie der Ihnen vom Gesetz auferlegten Verpflichtung nicht nachgekommen. Die Nennung eines Fahrzeuglenkers / einer Fahrzeuglenkerin, nachdem bereits eine Strafe wegen Nichterteilung einer Lenkerauskunft ausgesprochen wurde…