…die darauf gerichtet sind, die Erfüllung einer Geldschuld zu erwirken (EuGH 26.06.2003, Rs C-305/01, MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring GmbH). Die Einziehung kann sich auch auf Forderungen beziehen, die noch nicht fällig sind, und muss nicht die Ergreifung von Zwangsmaßnahmen zum Zweck der…
…bei der Forderungsabtretung, bei der das Ausfallsrisiko beim Zedenten verbleibt (unechtes Factoring oder Inkassozession), als auch bei einem echten Factoring, bei dem das Delkredere-Risiko auf den Factor übergeht. Kommt es im Fall eines echten Factorings zu einer teilweisen Uneinbringlichkeit der Forderung, hat der ursprünglich…
…bei der Forderungsabtretung, bei der das Ausfallsrisiko beim Zedenten verbleibt (unechtes Factoring oder Inkassozession), als auch bei einem echten Factoring, bei dem das Delkredere-Risiko auf den Factor übergeht. Kommt es im Fall eines echten Factorings zu einer teilweisen Uneinbringlichkeit der Forderung, hat der ursprünglich…
…Zedent vom Zessionar das Entgelt für die Forderungsabtretung erhält (oder ein geldwerter Vorteil - etwa in Form eines Schulderlasses - wirksam wird). Rz 4611: Beim unechten Factoring kauft der Factor vom Steuerpflichtigen grundsätzlich alle während der Vertragsdauer im Geschäftsbetrieb des Steuerpflichtigen entstehenden Kundenforderungen im Wege der Forderungsabtretung…
…beim unechten Factoring verbleibt dieses beim Veräußerer. Nur beim echten Factoring darf daher die Factoring-Gebühr neben der Abgeltung einer Dienstleistungs- und Finanzierungsfunktion auch eine Abgeltung der Delkrederefunktion durch Übernahme des Ausfallsrisikos beinhalten. Rz 132: Mit Factoring-Gestaltungen ist das Risiko einer steuerlichen Nichtanerkennung verbunden…
…Bw. ein Hauptinteresse für den Vertragsabschluss darstellte. Das Interesse des Leistungserbringers ist jedoch für die Beurteilung des Vorliegens einer Haupt- oder Nebenleistung nicht von entscheidender Bedeutung. Das zu beurteilende Rechtsverhältnis stellt auch kein (un-) echtes Factoring dar iSd. EuGH Urteils vom 22.6.2003, Rs…
…einer Forderung (Factoring) Rz 2336: Beim Verkauf einer Forderung (Factoring) ist zwischen echtem und unechtem Factoring zu unterscheiden. Beim echten Factoring scheidet die Forderung aus der Bilanz gegen Vereinnahmung eines Kaufpreises aus. Die Factorbank übernimmt das Risiko der Einbringlichkeit. Das unechte Factoring wird als Kreditgeschäft…
…Errichtung einer Tochtergesellschaft, die ihrerseits in zahlreichen ausländischen Staaten weitere Kapitalgesellschaften einrichtet, die das "Forfaitierungsgeschäft" (ein Geschäftszweig, der dem unechten Factoring gleichzuhalten sein dürfte) betreiben, dann unterliegen die von den ausländischen Gesellschaften an die österreichische Gesellschaft fließenden Gewinnausschüttungen nicht den besonderen Einschränkungen des § 10 Abs…
…und Eintreibung der Forderungen abzunehmen oder ein echter Forderungskauf. Übernimmt der Factor das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (Delkredereübernahme), so spricht man auch vom "echten Factoring", sonst vom "unechten Factoring". In beiden Fällen hat das Geschäft Finanzierungsfunktion, wenn der Factor vor der Leistung durch den…
…gesetzliche Verzugszinsen. Rz 1309ba: Aufwendungen im Zusammenhang mit unechtem Factoring und unechter Forfaitierung sind vom Zinsbegriff für Zwecke der Zinsschranke erfasst; das ist dann der Fall, wenn der Zessionar nicht das Ausfallsrisiko der Forderung übernimmt (zum echten Factoring und zur echten Forfaitierung siehe Rz 1309bh)…
…Rz 1309bh: Aufwendungen im Zusammenhang mit echtem Factoring und echter Forfaitierung sind nicht vom Zinsbegriff erfasst; das ist der Fall, wenn das Ausfallrisiko der Forderung auf den Zessionar übergeht (zur Abgrenzung zum unter die Zinsschranke fallenden unechten Factoring und zur unechten Forfaitierung siehe Rz 1309ba).
…in der Kartengebühr und allfälligen sonstigen Gegenleistungen. Beim Factoring liegt auch dann keine steuerfreie Kreditgewährung des Unternehmers (Factors) an den Anschlusskunden vor, wenn der Unternehmer in der zugrunde liegenden Kaufpreisvereinbarung und in den Abrechnungen neben den Factoringgebühren getrennt ein Entgelt für die Vorfinanzierung ausweist (vgl…
…Empfangene Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Teilbereichen Processing, Financial Accounting & Settlement Service sowie Service Center unterwarf sie hingegen der unechten Umsatzsteuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 8 lit e UStG ("Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr einschließlich Zahlungs- und Überweisungsverkehr") und…
…diese so weit wie möglich zu verwerten. Aus der Entscheidung des EuGH 26.06.2003, Rs C-305/01, MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring GmbH, ergibt sich, dass der Factor dabei eine steuerbare sonstige Leistung an den Anschlusskunden (Veräußerer der Forderung) erbringt (sonstige Leistung im Sinne des…
…Ergebnis"; vgl. auch VwGH 25.7.2013, 2010/15/0082). Der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH weit auszulegen (EuGH 26.6.2003, C-305/01, MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring; 26.6.2007, C-284/04, T-Mobile Austria; 20.6.2013…
…Die Kosten sind daher nicht in den Preis der Produkte bestimmter Ausgangsumsätze eingegangen (s auch Aigner, Ausgewählte Fragen zu Bank- und Versicherungsumsätzen, unechte Umsatzsteuerbefreiungen, Umsatzsteuertagung JKU 2009 vom 18.11.2009). d. Zusammenhang zwischen den Eingangsumsätzen (Depotgebühren) und der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit der Bf.: (1…
…Wie oben schon ausgeführt, impliziere der dolus eventualis (bedingter Vorsatz), als Untergrenze des Vorsatzes, dass der Täter die Verwirklichung des Unrechtes zwar nicht anstrebe, dies jedoch für möglich halte und diesen Erfolg hinzunehmen gewillt sei. Gerade diese Hinnahme des Erfolges würde aber, abzuleiten aus den…
…entspräche. Lt. Erkenntnis des VwGH vom 22. Oktober 1986, 86/13/0092 sei die Frage, ob eine unechte stille Gesellschaft vorliege, im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse, insbesondere aus den vertraglichen Vereinbarungen für den Fall der Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses zu beurteilen. Lt. § 2 des…
…trotz der steuerfreien Einfuhr abgezogen werden, weil sie im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den steuerpflichtigen Umsätze stehen. Rz 1994: Ist zunächst unklar, ob angefallene Umsatzsteuerbeträge mit echt oder unecht befreiten Umsätzen in Zusammenhang stehen, muss die wahrscheinlichste Lösung getroffen werden. Die für die Vorleistungen eines vom…
…c UStG 1994 nicht steuerfrei ist (EuGH 26.06.2003, Rs C-305/01, MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring GmbH). Eine steuerbare entgeltliche Tätigkeit liegt jedoch nicht vor, wenn der Unternehmer auf eigenes Risiko zahlungsgestörte Forderungen zu einem unter ihrem Nennwert liegenden Preis kauft und der Kaufpreis…