RIS AI
30 Treffer1709 msnur geltende Fassungen
EAS 2669"Unechter Qualifikationskonflikt" bei polnischen Immobilien-KGs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0658-IV/4/200518.10.2005

…anschließend vermietet und schließlich veräußert, dann kann in Bezug auf den in der Folge vom österreichischen Kommanditisten beim Verkauf seines Kommanditanteiles erzielten Gewinn ein "unechter Qualifikationskonflikt" eintreten. Dies dann, wenn auf österreichischer Seite die bei Personengesellschaften anzuwendende "Transparenzmethode" das Sachverhaltsbild einer Veräußerung einer polnischen Personengesellschaftsbetriebstätte…

EAS 1439Geschäftsführung für eine inländische GMBH durch den Konsulenten einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/26-IV/4/9921.04.1999

…gelegen ist. Das BMF geht daher davon aus, daß im vorliegenden Fall ein bloßer "unechter Qualifikationskonflikt" eintreten wird, da auch in Anwendung der deutschen Betrachtung (österreichischer Arbeitsort eines Dienstnehmers einer österreichischen GmbH) das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen bei Österreich gelegen sein muß. 21. April…

EAS 3118Vertrieb von Investmentfondsanteilen durch Gesellschaftergeschäftsführer einer irischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3362-IV/4/200917.12.2009

…werden diesen Staaten keine Besteuerungsrechte zugeteilt. Sollten diese Staaten die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit für sich in Anspruch nehmen, entstünde nur ein unechter Qualifikationskonflikt, wenn - was anzunehmen ist - auf Grund der 183-Tage-Klausel diesen Staaten ebenfalls kein Besteuerungsrecht erwächst. Da mit Irland das Steueranrechnungsverfahren…

EAS 432Vermögensverwaltende GesmbH & Co KG mit dänischen Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 858/2/1-IV/4/9425.04.1994

…Wenn Dänemark den Fall anders beurteilt und die Einkünfte als gewerbliche Einkünfte aus einer österreichischen Betriebstätte ansieht und sie folglich nach Artikel 5 (Betriebstättenregel) insgesamt von der dänischen Besteuerung freistellt, so liegt ein bloß "unechter Qualifikationskonflikt" vor, der zu keiner Doppelnichtbesteuerung führt. Darüber hinausgehende Beratungen…

EAS 1198Beteiligung an einer australischen Kapitalgesellschaft als unechter stiller Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/32-IV/4/9711.01.1998

…muss daher konsequenterweise eine nach außen nicht in Erscheinung tretende Beteiligung an einer australischen Kapitalgesellschaft dann, wenn sie die Wesensmerkmale einer unechten stillen Beteiligung des österreichischen Rechtes aufweist, in gleicher Weise als Mitunternehmerschaft eingestuft werden, wie eine inländische unechte stille Gesellschaft; und zwar auch dann…

EAS 2965Qualifikationskonflikt bei Stiftungszuwendungen an deutsche Konzernmitarbeiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0983-IV/4/200821.04.2008

…nicht von Kapitalerträgen, sondern von Arbeitslöhnen erhoben wird. Denn die Anrechnungsverpflichtung des Artikels 23 wirkt absolut und besteht unabhängig von der innerstaatlichen Einkünftequalifizierung. Der befürchtete Qualifikationskonflikt kann demnach nur unechter Natur sein und kann keine abkommensrechtlich unbehebbare Doppelbesteuerung bewirken. Bundesministerium für Finanzen, 21. April 2008

EAS 3217Bulgarische Personengesellschaft mit österreichischen Partnern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0794-IV/4/201118.04.2011

…23A). Im vorliegenden Fall tritt ein Zurechnungskonflikt der letztgenannten Art ein, der aber nur unechter Natur ist, weil die unterschiedliche Behandlung der hybriden Personengesellschaft (in Österreich: Zurechnung der gewerblichen Gewinne an die Gesellschafter, in Bulgarien: Zurechnung an die Personengesellschaft) zu keinem internationalen Konflikt in Bezug…

EAS 3060Steuerliche Behandlung einer doppelstöckigen Personengesellschaft mit Hybridcharakter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1199-IV/4/200922.05.2009

…australische Erfassung des Veräußerungsgewinnes stattfinden, dann würde damit wohl ein Qualifikationskonflikt ausgelöst (Österreich qualifiziert den Vorgang im Wesentlichen als Verkauf von unbeweglichem australischem Betriebsvermögen, während Australien darin den Verkauf von Anteilen an einer Grundstücksgesellschaft sieht), der aber unechter Natur ist. Denn sowohl nach der österreichischen…

EAS 1728Atypisch stille Beteiligung eines Österreichers an einer deutschen vermögensverwaltenden GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/17-IV/4/0005.10.2000

…dass folglich auf österreichischer Seite Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt zu gewähren ist. Eine anderslautende Auslegung des Abkommens hätte einen internationalen Qualifikationskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung zur Folge und wäre demzufolge mit Ziel und Zweck des Doppelbesteuerungsabkommens nicht vereinbar. 05. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 2705Beteiligung an deutschen Private Equity Fonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0055-IV/4/200612.05.2006

…nicht gewerbliche Vermögensverwaltung betreibt, nicht möglich (siehe BMF-Einzelerledigung in SWK Heft 18/1991, Seite 257). Dies kann im Verhältnis zu Deutschland einen Qualifikationskonflikt auslösen. Denn nach österreichischem Recht erzielen die österreichischen Anleger deutsche Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne an beweglichem Vermögen, die nach den Artikeln…

BFG RV/1100273/2022Subsumierung einer AHV-Rente unter Art. 21 DBA-Schweiz (Besteuerungsrecht beim Ansässigkeitsstaat Österreich) oder unter Art. 19 DBA-Schweiz (Besteuerungsrecht bei der Schweiz als Kassenstaat und Befreiung in Österreich samt Heranziehung für Zwecke des Progressionsvorbehaltes)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.02.2026

…alle zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch offenen Fälle anzuwenden sei. Das heiße, dass ihre Veranlagung 2021 davon betroffen sei und es sich daher um eine sogenannte "unechte Rückwirkung" handle. Sofern die Rückwirkung von Steuergesetzen grundsätzlich möglich sei, sei bei einer Interessen- und Güterabwägung unter Berücksichtigung…

UFSG RV/0071-G/02Wurden von der Vermieterin die von der Mieterin vorgenommenen Gebäudeeinbauten entgeltlich abgelöst und gleichzeitig rückvermietet, so wird sich der Mietzins nicht an durchschnittlichen (ortsüblichen) Mieten, sondern daran orientieren, dass sich die Investition in angemessener Zeit amortisiert (Finanzierungsfunktion).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2004Teil 2/3

…98/13/0055). Der Abschluss und das Festhalten an wirtschaftlich ungünstigen Verträgen, obwohl der Bw. unschwer bereits vor den Streitjahren eine Kündigungsmöglichkeit zur Verfügung gestanden wäre, sowie die Tatsache, dass sie das vereinbarte "Haftungsentgelt" trotz mehrmaliger Rückfragen weder dem Grunde noch der Höhe nach ausreichend…

UFSL RV/0506-L/071.) Keine Steuerfreiheit bestimmter ärztlicher Leistungen (Schwangerschaftsabbrüche) 2.) Schätzungsberechtigung wegen Nichtvorlage von Grundaufzeichnungen 3.) Schätzung der Barerlöse eines Arztes anhand bestimmter verbrauchter Medikamente
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2010Teil 1/4

…19 begehrt. Die Bestimmung des § 6 (1) 19 würde die Tätigkeit als Arzt befreien und im Sinne der Subsidiritätsklausel der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (Anhang H Kategorie 16) sei ein etwaiger Qualifikationskonflikt zu Gunsten der Steuerbefreiung zu lösen, zumal in den Fällen der Schwangerschaftsabbrüche eine medizinische, zumindest…

BMF-010203/0108-VI/6/2015Zweifelsfragen iZm der Umqualifikation von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0108-VI/6/201507.05.2015

…die jüngere EAS-Praxis zu erwähnen: Bei vermögensverwaltenden deutschen Personengesellschaften mit österreichischen Gesellschaften, bei denen Deutschland ein Besteuerungsrecht an (anteiligen) Betriebstättengewinnen nur aufgrund der gewerblichen Prägung beanspruchte, bestand ein internationaler Qualifikationskonflikt, den Österreich in früheren Jahren bereit war, unilateral als Ansässigkeitsstaat der Gesellschafter zu lösen…

UFSW RV/2163-W/10Einkünfte-Nichtfeststellungsbescheide aus drei Gründen nichtig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2011Teil 2/3

Für die 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille sei das Finanzamt A zuständig gewesen. Die Prüfung sei durch das Finanzamt C im Auftrag des aktenführenden Finanzamtes im Wege der "Nachbarschaftshilfe" erfolgt. [Anm: Wie oben bereits erwähnt, hat dieser Begriff der "Nachbarschaftshilfe" nichts mehr mit benachbarten Zuständigkeitsbereichen des…

UFSF RV/0522-F/10Grenzgängerbegriff; Auslandsmontage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gde X, H-Straße xx, vertreten durch Mag. Martin Feurstein, 6850 Dornbirn, Montfortstraße 18 c, vom 11. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 2. Juli 2007 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005…

UFSW RV/2067-W/10Aus mehreren Gründen nichtige Einkünftefeststellungsbescheide und Nichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2011Teil 3/5

Laut Anm 3 aaO zu § 81 gehörten zu den Personengemeinschaften die Haus- und Grundstückgemeinschaften (Wohnungseigentumsgemeinschaften), Vermögensgemeinschaften, Erbengemeinschaften und alle sonstigen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. Zusammenfassung und Übertragung auf die spätere Rechtslage:Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind insbesondere OG, KG sowie (nach HGB und EGG) OHG…

UFSW RV/1931-W/10An Mitunternehmerschaft adressierte Nichtfeststellungs"bescheide", die von einem nicht wirksam mit der Approbation betrauten Organwalter unterfertigt wurden und einer nicht gemäß § 81 Abs. 2 BAO namhaft gemachten Person zugestellt wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2011Teil 2/3

§ 289 Abs 2 BAO in eine Zurückweisung umzuändern, weil die aufzuhebenden vermeintlichen Bescheide rechtlich nicht existieren würden. Die vorgebrachten Argumente zeigten hingegen nach Ansicht des Referenten keine Unrichtigkeit des unter 4) angefochtenen Bescheides auf. Dem Vorhalt an das Finanzamt wurde auch eine Ablichtung der o…

UFSW RV/2162-W/10Aus drei Gründen nichtige Einkünfte-Nichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2011Teil 2/4

Die Zweitschrift einer derartigen, als Bescheid intendierten Fristverlängerung an 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille z.H. 3. Geschäftsherrin ohne Hinweis iSd § 101 BAO ist aktenkundig. Es kann hier jedoch dahingestellt bleiben, ob dadurch ein - insbesondere auch für die stillen Beteiligten (behauptete Mitunternehmer) - wirksamer Fristverlängerungsbescheid erlassen worden…

BFG AO/5100013/2022Ablehnung eines Richters wegen angeblicher Befangenheit
geltende FassungBFG-EntscheidungenVerfahrensleitender Beschluss18.10.2022

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Außenstellenleiter Ri über den Antrag des Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwältin, vom 5. Oktober 2022 betreffend Ablehnung der Einzelrichterin ***1*** wegen Befangenheit (§ 268 der Bundesabgabenordnung) beschlossen: Der Antrag vom 5. Oktober 2022 wird als unbegründet abgewiesen. Gegen verfahrensleitende Beschlüsse ist…