…als Vorlaufverkehr und im Weiteren vom nächstgelegenen technisch geeigneten Entladebahnhof zum Empfänger mit KFZ auf der Straße als Nachlaufverkehr. Dabei sei die kürzeste verkehrsübliche transportwirtschaftlich zumutbare und nach den kraftfahrrechtlichen und straßenpolizeilichen Vorschriften zulässige Route durchzuführen, wenn entweder der Ver- oder Entladebahnhof in Österreich liege…
…erörtert: Hinsichtlich des Bahnhofes Hall/Tirol wurde zunächst vom Sachverständigen ausgeführt, dass es sich bei der Strecke Sterzing/Vipiteno nach Hall um eine verkehrsübliche Strecke mit größtenteils Anteil von Autobahn handle. Hinsichtlich der transportwirtschaftlichen Zumutbarkeit verwies der Bw. auf die nach Norden erheblich abfallende Autobahnroute…
…erfolgt nur dann im Vorlauf- oder Nachlaufverkehr, wenn sie auf der kürzesten verkehrsüblichen, transportwirtschaftlich zumutbaren und nach den kraftfahrrechtlichen und straßenpolizeilichen Vorschriften zulässigen Route durchgeführt wird und wenn entweder der Ver- oder der Entladebahnhof in Österreich liegt. Dies gilt für die Güterbeförderung durch Kraftfahrzeuge zu…
…als Vorlaufverkehr und im Weiteren vom nächstgelegenen technisch geeigneten Entladebahnhof zum Empfänger mit KFZ auf der Straße als Nachlaufverkehr. Dabei sei die kürzeste verkehrsübliche transportwirtschaftlich zumutbare und nach den kraftfahrrechtlichen und straßenpolizeilichen Vorschriften zulässige Route durchzuführen, wenn entweder der Ver- oder Entladebahnhof in Österreich liege…
…des Bahnhofes Hall/Tirol wurde zunächst vom Sachverständigen ausgeführt, dass es sich bei der Strecke Sterzing/Vipiteno nach Hall um eine verkehrsübliche Strecke mit größtenteils Anteil von Autobahn handle. Hinsichtlich der transportwirtschaftlichen Zumutbarkeit verwies der Geschäftsführer der Bw. auf die nach Norden erheblich abfallende Autobahnroute…
…erfolgt nur dann im Vorlauf- oder Nachlaufverkehr, wenn sie auf der kürzesten verkehrsüblichen, transportwirtschaftlich zumutbaren und nach den kraftfahrrechtlichen und straßenpolizeilichen Vorschriften zulässigen Route durchgeführt wird und wenn entweder der Ver- oder der Entladebahnhof in Österreich liegt. Dies gilt für die Güterbeförderung durch Kraftfahrzeuge zu…
…Nachlaufverkehr iRe kombinierten Verkehrs verlangt, dass die Güterbeförderung auf der Straße auf der "kürzesten verkehrsüblichen, transportwirtschaftlich zumutbaren und …. zulässigen Route" durchgeführt werde. Diese Verkehrsüblichkeit und transportwirtschaftliche Zumutbarkeit sei auch nach der Entscheidung des UFS vom 30.12.2005, RV/0199-K/03, zu berücksichtigen. …
…Berücksichtigung der Feststellungen der letzten Außenprüfung betreffend überzählige Anhänger/Auflieger. In der Sache erläuterten die Parteien nochmals ausführlich ihre Standpunkte: Nach Ansicht der Berufungswerberin definiere das KFG den Vor- und Nachlaufverkehr als die kürzeste, verkehrsübliche transportwirtschaftlich zumutbare Route. Transportwirtschaftliche Zumutbarkeit bedeute, dass es sinnvoll sei…
…entsprechend dem § 9 Abs 2 KfzStG 1992 im Sinne der kraftfahrrechtlichen Vorschriften auszulegen und damit sei zu prüfen, ob eine in § 2 Abs Z 40 KFG 1967 genannte transportwirtschaftliche Zumutbarkeit der Route gegeben ist, ist zu entgegnen, dass dies nur insoweit gilt, als die einschlägigen…
… 1. (1) Grenzüberschreitender Kombinierter Verkehr im Sinne dieser Verordnung ist die Beförderung von Gütern einschließlich der Leerfahrten 1.vom Absender zum nächstgelegenen technisch geeigneten Verladebahnhof unter Berücksichtigung der transportwirtschaftlichen Zumutbarkeit, wenn sie auf der kürzesten verkehrsüblichen und nach den kraftfahrrechtlichen und straßenpolizeilichen Vorschriften zulässigen Route…
…jene Steuerpflichtigen, die über einen eigenen PKW verfügen und diesen verwenden, tatsächlich höhere Kosten hätten, aber - bei Zumutbarkeit von "Park and Ride" - auf das "kleine" Pendlerpauschale zu verweisen wären, während Steuerpflichtige ohne eigenen PKW tatsächlich geringere Kosten hätten, aber das "große" Pendlerpauschale erhielten. Gerade dieses…
…0053). Der Begriff der Unzumutbarkeit in § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 handelt dabei - entgegen der offenbaren Annahme der belangten Behörde und der Mitbeteiligten - nicht von der Zumutbarkeit des Pendelns an sich, sondern davon, ob den Pendlern ein in der Benützung von Massenbeförderungsmitteln statt…
…Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich. Da trotz Aufforderung die täglichen Dienstzeiten nicht nachgewiesen worden seien, sei eine Überprüfung der Zumutbarkeit eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich. Das große Pendlerpauschale ab 2km hätte daher nicht berücksichtigt werden können. Mit Eingabe vom 23. März 2010 wurde ein Antrag…
…der Gesamtwegstrecke nicht an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden und die Benützung eines Individualverkehrsmittels deshalb unerlässlich ist, steht der Annahme der Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel so lange nicht entgegen, als der Anfahrtsweg bis zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels zuzüglich sonstiger erforderlicher Gehwege bei ansonsten aber…
…das öffentliche Verkehrsnetz angebunden und die Benützung eines Individualverkehrsmittels deshalb unerlässlich ist oder ein Fußweg erforderlich ist, steht der Annahme der Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel solange nicht entgegen, als der Anfahrtsweg bis zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels bei ansonsten aber gegebener Anbindung an das…
…G/08, in der deutlich ausgeführt werde, dass der Begriff der Zumutbarkeit im Zusammenhang mit der täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz im EStG nicht explizit geregelt und somit im Wege der Interpretation des Willens des Gesetzgeber zu erschließen sei. Der UFS gehe davon aus, dass nach…
…km | 1,5 Stunden | ab 20 km | 2 Stunden | ab 40 km | 2,5 Stunden Die Wegstrecke bemisst sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen…
…sog. großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (dh. an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Bei Wechselschicht ist für die Zumutbarkeit der Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht der einzelne Lohnzahlungszeitraum maßgebend, sondern der gesamte Zeitraum…
…00/2006, von 40 km bis 60 km € 1.692,00/2005 und € 1.863,00/2006 und über 60 km € 2.421,00/2005 und € 2.664,00/2006. Was unter dem Begriff der "Zumutbarkeit" der Benützung eines Massenbeförderungsmittels iSd §…
…vmobil.at) ergeben habe, dass in Verbindung mit einem Individualverkehrsmittel (zB Pkw) vom Hbf X nach y M und wieder retour zu mehr als der Hälfte der Wegstrecke in regelmäßigen Abständen zu den angegebenen Arbeitszeiten innerhalb der Zumutbarkeitsgrenze von 90 Minuten (inkl. Warte- und Umsteigezeiten…