…das an das Verteilernetz des Unternehmens angeschlossen ist), bildet dieses E-Unternehmen eine einheitliche mehrgemeindliche Betriebsstätte, falls zwischen der Hauptverwaltung und den übrigen Anlagen ein enger organisatorischer, wirtschaftlicher und technischer Zusammenhang besteht (Verwaltungsgerichtshof vom 22. Jänner 1995, 93/15/0114, 0116). Im Zuge der durch…
…globalen Abwägung der Verhältnisse unvereinbare erhebliche Verwaltungskosten bedingen. In diesem Zusammenhang wurde auch seitens der VAH fernmündlich klargestellt (Dr.H.), dass seitens des Unternehmens die Ermittlung dieser Wertansätze mangels personeller Ressourcen nicht ins Auge gefasst werden könne. Soweit allerdings solche Altanlagen emissionsträchtiger und umweltbelastender sein…
…mit ungewissem Ausgang). Zwischen den von VERANSTALTER veranstalteten virtuellen Rennen und der EDV-Anlage (im Lokal) der Bf. bestand kein technischer Zusammenhang. Ebenso bestand kein technischer Zusammenhang zwischen der Darstellung dieser virtuellen Rennen im Lokal der Bf. und der EDV-Anlage (im Lokal) der Bf…
…werde (Fußballspiel), nichts zu tun. Es bestehe auch unbestritten kein technischer Zusammenhang zwischen dem Ausgang des Spieles und der für die Wettvermittlung im Lokal verwendeten EDV-Anlage. Völlig gleichartig stelle sich die Situation bei den virtuellen Hunderennen dar, welche von der Bf. zur BM vermittelt…
…zu unterscheiden. Wie bei einem Fußballspiel, auf das gewettet werden könne, bestehe kein technischer Zusammenhang zwischen dem Ausgang des virtuellen Hunderennens und der für die Wettvermittlung im Lokal verwendeten EDV-Anlage. Die Bf., die Firma B und die Firma C (als Hersteller der Wettsoftware) hätten…
…Die einzelnen Positionen seien nach der Verkehrsauffassung keine selbständigen Wirtschaftsgüter. Zum einen sei zwischen den einzelnen Teilen ein funktioneller und technischer Zusammenhang gegeben, zum anderen werde im Falle der Veräußerung des Gebäudes für die einzelnen Teile des Hallenbades wohl kein besonderes Entgelt angesetzt werden. Unter…
…mwN). Was ein eigenständiges Wirtschaftsgut und was Teil eines Wirtschaftsgutes ist, entscheidet sich nach der Verkehrsauffassung. Ein wirtschaftlicher und funktioneller (technischer) Zusammenhang zwischen Wirtschaftsgütern bzw. Teilen von solchen spricht nach der Verkehrsauffassung bisweilen für ein einheitliches Wirtschaftsgut. Dies ist aber nicht immer der Fall. Ausschlaggebend…
…an das Verteilernetz des Unternehmers angeschlossen ist), eine einheitliche mehrgemeindliche Betriebsstätte, wenn zwischen der Hauptverwaltung und den übrigen Anlagen ein enger organisatorischer, wirtschaftlicher und technischer Zusammenhang besteht (VwGH 22.11.1995, 93/15/0114, 93/15/0116). Eine solche mehrgemeindliche Betriebsstätte kann sich auch auf…
…mwN). Was ein eigenständiges Wirtschaftsgut und was Teil eines Wirtschaftsgutes ist, entscheidet sich nach der Verkehrsauffassung. Ein wirtschaftlicher und funktioneller (technischer) Zusammenhang zwischen Wirtschaftsgütern bzw. Teilen von solchen spricht nach der Verkehrsauffassung bisweilen für ein einheitliches Wirtschaftsgut. Dies ist aber nicht immer der Fall. Ausschlaggebend…
…dienenden Vorgangsweise gleichkam. Zwischen den von ***3*** veranstalteten virtuellen Rennen und der EDV-Anlage (im Lokal) des Beschwerdeführers bestand kein technischer Zusammenhang. Ebenso bestand kein technischer Zusammenhang zwischen der Darstellung dieser virtuellen Rennen im Lokal des Beschwerdeführers und der EDV-Anlage (im Lokal) des Beschwerdeführers…
…dienenden Vorgangsweise gleichkam. Zwischen den von ***10*** veranstalteten virtuellen Rennen und der EDV-Anlage (im Lokal) der Beschwerdeführerin bestand kein technischer Zusammenhang. Ebenso bestand kein technischer Zusammenhang zwischen der Darstellung dieser virtuellen Rennen im Lokal der Beschwerdeführerin und der EDV-Anlage (im Lokal) der Beschwerdeführerin…
…dienenden Vorgangsweise gleichkam. Zwischen den von ***10*** veranstalteten virtuellen Rennen und der EDV-Anlage (im Lokal) der Beschwerdeführerin bestand kein technischer Zusammenhang. Ebenso bestand kein technischer Zusammenhang zwischen der Darstellung dieser virtuellen Rennen im Lokal der Beschwerdeführerin und der EDV-Anlage (im Lokal) der Beschwerdeführerin…
…dienenden Vorgangsweise gleichkam. Zwischen den von ***10*** veranstalteten virtuellen Rennen und der EDV-Anlage (im Lokal) der Beschwerdeführerin bestand kein technischer Zusammenhang. Ebenso bestand kein technischer Zusammenhang zwischen der Darstellung dieser virtuellen Rennen im Lokal der Beschwerdeführerin und der EDV-Anlage (im Lokal) der Beschwerdeführerin…
…mwN). 18 Was ein eigenständiges Wirtschaftsgut und was Teil eines Wirtschaftsgutes ist, entscheidet sich nach der Verkehrsauffassung. Ein wirtschaftlicher und funktioneller (technischer) Zusammenhang zwischen Wirtschaftsgütern bzw. Teilen von solchen spricht nach der Verkehrsauffassung bisweilen für ein einheitliches Wirtschaftsgut. Dies ist aber nicht immer der Fall…
…erheblich sein können. Aus den zur Verfügung gestellten Informationen ließ sich die Leistungsstärke der an den virtuellen Rennen teilnehmenden Tiere einschätzen und damit eine ernsthafte Voraussage des wahrscheinlichen Rennausgangs treffen. Es bestand kein technischer Zusammenhang zwischen dem Ausgang der virtuellen Rennen und der EDV-Anlage…
…ins Gewicht fallende Selbständigkeit des Wirtschaftsgutes, sodass im Rahmen des Gesamtkaufpreises dafür ein besonderes Entgelt angesetzt zu werden pflegt. Ein wirtschaftlicher und funktioneller (technischer) Zusammenhang zwischen Wirtschaftsgütern bzw. Teilen von solchen spricht nach der Verkehrsauffassung bisweilen für ein einheitliches Wirtschaftsgut; dies ist aber nicht immer…
…virtuellen Rennen und der EDV-Anlage (im Lokal) des Bf. bestand kein technischer Zusammenhang. Ebenso bestand kein technischer Zusammenhang zwischen der Darstellung dieser virtuellen Rennen im Lokal der Beschwerdeführerin und der EDV-Anlage (im Lokal) der Beschwerdeführerin. Die virtuellen Rennen wurden nicht vom Wettvermittler (Bf.)…
…Pferderennen). Es besteht kein technischer Zusammenhang zwischen dem Ausgang (Ergebnis des virtuellen Rennens) und der EDV-Anlage, welche der Wettvermittlung dient. Der Wettkunde kann - die virtuellen Hunderennen auf Fernsehbildschirmen betrachten, - sich auf der Homepage über die künftigen Rennen informieren, - die (von ***) unabhängigen Quoten der *** wählen…
…dienenden Vorgangsweise gleichkam. Zwischen den von S veranstalteten virtuellen Rennen und der EDV-Anlage (im Lokal) der Beschwerdeführerin bestand kein technischer Zusammenhang. Ebenso bestand kein technischer Zusammenhang zwischen der Darstellung dieser virtuellen Rennen im Lokal der Beschwerdeführerin und der EDV-Anlage (im Lokal) der Beschwerdeführerin…
…den von J veranstalteten virtuellen Rennen und der EDV-Anlage (im Lokal) der Bf. bestand kein technischer Zusammenhang. Ebenso bestand kein technischer Zusammenhang zwischen der Darstellung dieser virtuellen Rennen im Lokal der Bf. und der EDV-Anlage (im Lokal) der Bf. Die virtuellen Rennen wurden…