…nichts zu ändern, da sich diese zum entscheidungswesentlichen Sachverhaltsumstand, ob der strittige Antrag vom 21. April 2011 nachgewiesenermaßen tatsächlich der Post übergeben worden ist, nicht einmal ansatzweise äußern. Zur Zulässigkeit einer Revision: Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist die Revision gegen ein Erkenntnis…
…500,00 S. Aus Punkt VI. des Vertrages geht klar hervor, dass die tatsächliche Übergabe bereits vor Vertragsunterfertigung stattgefunden hat. Dies wird auch dadurch untermauert, dass die Berufungsführerin ab dem Jahr 2001 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der berufungsgegenständlichen Liegenschaft erklärt hat. Zudem hat die…
…145.345,67 € an die außereheliche Tochter des Übergebers und 4) die alleinige Rückzahlung von Verbindlichkeiten in Höhe von 8.880,08 €, 23.986,27 € sowie 15.115,95 €. Die tatsächliche Übergabe und Übernahme des Vertragsgegenstandes erfolgte rückwirkend zum 31.12…
…145.345,67 € an die außereheliche Tochter des Übergebers und 4) die alleinige Rückzahlung von Verbindlichkeiten in Höhe von 8.880,08 €, 23.986,27 € sowie 15.115,95 €. Die tatsächliche Übergabe und Übernahme des Vertragsgegenstandes erfolgte rückwirkend zum 31.12…
…145.345,67 € an die außereheliche Tochter des Übergebers und 4) die alleinige Rückzahlung von Verbindlichkeiten in Höhe von 8.880,08 €, 23.986,27 € sowie 15.115,95 €. Die tatsächliche Übergabe und Übernahme des Vertragsgegenstandes erfolgte rückwirkend zum 31.12…
…145.345,67 € an die außereheliche Tochter des Übergebers und 4) die alleinige Rückzahlung von Verbindlichkeiten in Höhe von 8.880,08 €, 23.986,27 € sowie 15.115,95 €. Die tatsächliche Übergabe und Übernahme des Vertragsgegenstandes erfolgte rückwirkend zum 31.12…
…145.345,67 € an die außereheliche Tochter des Übergebers und 4) die alleinige Rückzahlung von Verbindlichkeiten in Höhe von 8.880,08 €, 23.986,27 € sowie 15.115,95 €. Die tatsächliche Übergabe und Übernahme des Vertragsgegenstandes erfolgte rückwirkend zum 31.12…
…145.345,67 € an die außereheliche Tochter des Übergebers und 4) die alleinige Rückzahlung von Verbindlichkeiten in Höhe von 8.880,08 €, 23.986,27 € sowie 15.115,95 €. Die tatsächliche Übergabe und Übernahme des Vertragsgegenstandes erfolgte rückwirkend zum 31.12…
…Vertragsparteien wurde festgehalten, dass die tatsächliche Übergabe und Übernahme des Vertragsobjektes mit Last, Vorteil, Zufall und Gefahr bereits per traditio brevi manu durch Begehung und Besichtigung des Schenkungsobjektes, insbesondere jedoch durch die Einsichtnahme in die bezughabenden Verwaltungsunterlagen bzw. durch deren Übergabe erfolgt ist. Im Pkt…
…Vertragsparteien wurde festgehalten, dass die tatsächliche Übergabe und Übernahme des Vertragsobjektes mit Last, Vorteil, Zufall und Gefahr bereits per traditio brevi manu durch Begehung und Besichtigung des Schenkungsobjektes, insbesondere jedoch durch die Einsichtnahme in die bezughabenden Verwaltungsunterlagen bzw. durch deren Übergabe erfolgt ist. Im Pkt…
…Fälligkeit des Bescheides bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut Übergabsvertrag vom 8. November 2004 hat L seiner Tochter E (= Berufungswerberin, Bw) die Liegenschaft Gst 65 aus EZ (im Ausmaß von 434 m² samt darauf errichtetem Gebäude) übergeben (Punkt II.). Die tatsächliche Übergabe erfolgte bereits am 1…
…davon wurden lediglich die Prämien für die Gebäudeversicherung der Übergeber. Laut Punkt 6. des Übergabsvertrages erfolgte die tatsächliche Übergabe und Übernahme bereits am 1. Jänner 2002. Punkt 10. des gegenständlichen Vertrages lautet: Die beiden Übernehmer vereinbaren hinsichtlich der übergebenen Landwirtschaft eine Benützungsregelung in der Weise…
…davon wurden lediglich die Prämien für die Gebäudeversicherung der Übergeber. Laut Punkt 6. des Übergabsvertrages erfolgte die tatsächliche Übergabe und Übernahme bereits am 1. Jänner 2002. Punkt 10. des gegenständlichen Vertrages lautet: Die beiden Übernehmer vereinbaren hinsichtlich der übergebenen Landwirtschaft eine Benützungsregelung in der Weise…
…den allgemeinen Bestimmungen des UStG gekommen. Ein Vorsteuerabzug könne nur für Vorleistungen geltend gemacht werden, die tatsächlich im Regelbesteuerungszeitraum ausgeführt würden; die Rechnungslegung bzw. Bezahlung im Regelbesteuerungszeitraum sei nicht ausreichend. Ein Vorsteuerabzug betreffend die von den Übergebern gemäß § 12 Abs. 15 UStG 1994 in Rechnung…
…war, wobei der Berufungswerber diesen Kreditvertrag als Bürge und Zahler mitunterfertigte und laut Schreiben der Sparkasse die laufenden Rückzahlungen durch den Berufungswerber erfolgten im KonneSparkasse X gesehen mit dem Umstand, dass die tatsächliche Übergabe des Hälfteanteiles ebenfalls im August 1998 erfolgt war, rechtfertigen die Schlussfolgerung…
…2008 erfolgt. Das sei, wie der errichtete Nachtrag eindeutig zeige, unrichtig, da die tatsächliche Übergabe erst am 22. September 2008 erfolgt sei. Nach § 23 Abs. 4 BAO ist die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes für die Erhebung einer Abgabe insoweit und so lange ohne Bedeutung, als das…
…2008 erfolgt. Das sei, wie der errichtete Nachtrag eindeutig zeige, unrichtig, da die tatsächliche Übergabe erst am 22. September 2008 erfolgt sei. Nach § 23 Abs. 4 BAO ist die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes für die Erhebung einer Abgabe insoweit und so lange ohne Bedeutung, als das…
…dem "Übergabsvertrag und Übergabsvertrag auf den Todesfall" sei ein einheitliches Verpflichtungsgeschäft über die Hälfte der Liegenschaft abgeschlossen worden, wobei die tatsächliche Übergabe, nämlich die Erfüllung dieser eingegangenen Verpflichtung, bezüglich des einen Viertelanteils sofort und bezüglich des anderen Viertelanteils erst mit dem Todesfall der Übergeberin erfolgen…
…dem "Übergabsvertrag und Übergabsvertrag auf den Todesfall" sei ein einheitliches Verpflichtungsgeschäft über die Hälfte der Liegenschaft abgeschlossen worden, wobei die tatsächliche Übergabe, nämlich die Erfüllung dieser eingegangenen Verpflichtung, bezüglich des einen Viertelanteils sofort und bezüglich des anderen Viertelanteils erst mit dem Todesfall der Übergeberin erfolgen…
…dem "Übergabsvertrag und Übergabsvertrag auf den Todesfall" sei ein einheitliches Verpflichtungsgeschäft über die Hälfte der Liegenschaft abgeschlossen worden, wobei die tatsächliche Übergabe, nämlich die Erfüllung dieser eingegangenen Verpflichtung, bezüglich des einen Viertelanteils sofort und bezüglich des anderen Viertelanteils erst mit dem Todesfall der Übergeberin erfolgen…