…was wiederum zur Folge hat, dass die systematische Interpretation keineswegs zwingend zur Lösung der strittigen Rechtsfrage im Sinne des Berufungsbegehrens führt. Nach dem Autor des zitierten Beitrags lässt die grammatikalische Interpretation beide Auslegungen zu: Einerseits werde normiert, dass dem Einkommen ein Betrag von 8.000…
…was wiederum zur Folge hat, dass die systematische Interpretation keineswegs zwingend zur Lösung der strittigen Rechtsfrage im Sinne des Berufungsbegehrens führt. Nach dem Autor des zitierten Beitrags lässt die grammatikalische Interpretation beide Auslegungen zu: Einerseits werde normiert, dass dem Einkommen ein Betrag von 8.000…
…was wiederum zur Folge hat, dass die systematische Interpretation keineswegs zwingend zur Lösung der strittigen Rechtsfrage im Sinne des Berufungsbegehrens führt. Nach dem Autor des zitierten Beitrags lässt die grammatikalische Interpretation beide Auslegungen zu: Einerseits werde normiert, dass dem Einkommen ein Betrag von 8.000…
…Anhand eines Beispiels zeigte er auf, dass die Hinzurechnung zu einer steuerlichen Belastung von 3.200 € führen könne. Dies sei gewiss nicht vom Gesetzgeber beabsichtigt gewesen und lasse sich bei einer systematischen Auslegung entschärfen. Im Übrigen stellte er klar, dass er keine gemeinschaftsrechtlichen Einwände…
…was wiederum zur Folge hat, dass die systematische Interpretation nicht zwingend zur Lösung der strittigen Rechtsfrage im Sinne des Berufungsbegehrens führt. Der Autor des zitierten Fachartikels vertritt die Auffassung, die grammatikalische Interpretation lasse zwei Auslegungen zu: Einerseits werde normiert, dass dem Einkommen ein Betrag von…
…was wiederum zur Folge hat, dass die systematische Interpretation nicht zwingend zur Lösung der strittigen Rechtsfrage im Sinne des Berufungsbegehrens führt. Der Autor des zitierten Fachartikels vertritt die Auffassung, die grammatikalische Interpretation lasse zwei Auslegungen zu: Einerseits werde normiert, dass dem Einkommen ein Betrag von…
…dass bei Auslegung von Verwaltungsgesetzen der Wortinterpretation in Verbindung mit der grammatikalischen und systematischen Auslegung der Vorrang zu geben ist (Antoniolli/Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht³, 1996, 101f; UFS 10.11.2005, RV/0609-L/03). Grammatikalische und systematische Auslegung gebieten aber im gegenständlichen Fall die oben…
…und Zweck einer Rechtsnorm nicht abschließend aus dem Wortsinn und der sprachlichen Bedeutung der verwendeten Wörter ermitteln ist in systematischer Auslegung die gegenständliche Rechtsnorm im Zusammenhang mit den anderen Bestimmungen des Gesetzes/verwandter Gesetze zu sehen. Systematische Auslegung Seitens der Beschwerdeführerin wurde die Bestimmung des …
…932 f; BFG zu RV/5100572/2013 vom 16.05.2017). Das Gericht erachtet für den vorliegenden Beschwerdefall den Lösungsweg durch die systematische Auslegung als korrekt: in Veranlagungszeiträumen nach Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung sind Zahlungseingänge für Leistungen, die noch im Zeitraum der Geltung…
…j FLAG 1967 dieselbe Formulierung wie in § 2 Abs. 1 lit. k FLAG 1967 gewählt. Eine systematische Auslegung führt daher zum Ergebnis, dass mit dem Begriff der "gesetzlichen Studiendauer" nicht die in § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 vorgesehene Studiendauer (einschließlich der dort normierten…
…j FLAG 1967 dieselbe Formulierung wie in § 2 Abs. 1 lit. k FLAG 1967 gewählt. Eine systematische Auslegung führt daher zum Ergebnis, dass mit dem Begriff der "gesetzlichen Studiendauer" nicht die in § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 vorgesehene Studiendauer (einschließlich der dort normierten…
…j FLAG 1967 dieselbe Formulierung wie in § 2 Abs. 1 lit. k FLAG 1967 gewählt. Eine systematische Auslegung führt daher zum Ergebnis, dass mit dem Begriff der "gesetzlichen Studiendauer" nicht die in § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 vorgesehene Studiendauer (einschließlich der dort normierten…
…vermieden wird. Dort ist angeordnet, dass beim Steuerabzug vom Arbeitslohn angesetzte Absetzbeträge zu berücksichtigen sind. Schließlich deutet auch die historisch-systematische Auslegung in diese Richtung. Denn der Hinzurechnungsbetrag ist ein Ausgleich für den ab dem Jahr 2005 in den Tarif des § 33 Abs. 1 EStG…
…Sinn ist die Wortfolge des "anderen Steuerschuldners" zu verstehen; jede andere Auslegung würde der im zweiten und dritten Satz klar und deutlich zum Ausdruck gebrachten Intention des Gesetzgebers zuwiderlaufen. Im systematischen Zusammenhang mit dem Generaltatbestand des § 1 Abs 1 kommt es dabei nicht darauf an…
…MWSt-RL anzusehen sein, wobei vorrangiges Ziel ist, Steuerhinterziehungen und Missbrauch zu verhindern. Umsetzung der österreichischen Bestimmungen des UStG und des EU-Rechts auf das Modell der Bf.: Die systematische und teleologische Auslegung des UStG sind nur möglich, wenn es gelingt, dem Gesetz systembildende Prinzipien…
…Tarifvorschrift handelt. Die systematische Interpretation spreche jedoch für einen Progressionsvorbehalt. Der Bw ist insofern zuzustimmen, als dann, wenn Zweifel am Wortlaut einer Gesetzesbestimmung bestehen andere Interpretationsmethoden herangezogen werden können. Auch im öffentlichen Recht ist bei der Auslegung nach jenen grundlegenden Regeln des Rechtsverständnisses vorzugehen, die…
…1997, 95/15/0012). Ziel der Auslegung ist es, den objektiven Willen einer Vorschrift zu erfassen. Diesem Auslegungsziel dienen die grammatikalische, die systematische, die teleologische und die historische Auslegung, wobei sich diese Auslegungsmethoden nicht gegenseitig ausschließen sondern ergänzen (VwGH 7.9.1989, 89/16/0067)…
…allgemeine Tendenz, das Gesetz der Disposition durch die ihm unterworfenen Organe möglichst zu entziehen. Dies bedeutet einen Vorrang der Wortinterpretation in Verbindung mit der grammatikalischen und der systematischen Auslegung sowie äußerste Zurückhaltung gegenüber der Anwendung so genannter "korrigierender Auslegungsmethoden" (Hinweis: Antoniolli-Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht², 92f…
…Verwaltungsgerichtshofes ist bei der Auslegung von Verwaltungsgesetzen in erster Linie von der Wortinterpretation in Verbindung mit der grammatikalischen und der systematischen Auslegung auszugehen. Nur wenn sich aus der Wortinterpretation keine Anhaltspunkte ergeben, also der Wortlaut des Gesetzes unklar bleibt, kann zur Auslegung der gesetzlichen Bestimmung…
…Eine systematische Betrachtung dieser Bestimmung als Gewinnermittlungsvorschrift im Kontext mit der Bestimmung des § 32 Z 2 EStG legt jedoch Zweifel an der Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf den vorliegenden Sachverhalt nahe. 3.4. Auch im Verwaltungsrecht sind die Auslegungsvorschriften des ABGB anzuwenden (VwGH 28.10.1988…