…Fremdwährung zulässig ist, dann sind die aus den Niederlanden an die österreichische Holdinggesellschaft fließenden Gewinnausschüttungen nach Maßgabe des § 10 KStG 1988 steuerfrei. Die Steuerbefreiung ginge nur dann verloren, wenn die "Switch-over-Klausel" des § 10 Abs. 4 KStG 1988 angewendet werden muss. Dies wäre dann…
Ist tatsächlich nachweisbar, dass eine in Österreich von zwei luxemburgischen Kapitalgesellschaften gegründete GmbH "mittelbar" in Rußland und in Italien ansässigen natürlichen Personen gehört, dann würde hiedurch eine Sperre für die Anwendbarkeit der "Switch-over-Klausel" des § 10 Abs. 3 KStG 1988 gegeben sein. Der Bezug…
…Besteuerungsrecht nicht in Anspruch nimmt. Zuletzt argumentiert die Revision, es bestehe im vorliegenden Fall ein zu einer doppelten Nichtbesteuerung führender Qualifikationskonflikt aufgrund unterschiedlicher innerstaatlicher Rechtslage, der (auch ohne Subject-to-tax-Klausel oder Switch-over-Klausel) im Interpretationswege nach Art. 23 Abs. 1 iVm Art…
…Besteuerungsrecht nicht in Anspruch nimmt. Zuletzt argumentiert die Revision, es bestehe im vorliegenden Fall ein zu einer doppelten Nichtbesteuerung führender Qualifikationskonflikt aufgrund unterschiedlicher innerstaatlicher Rechtslage, der (auch ohne Subject-to-tax-Klausel oder Switch-over-Klausel) im Interpretationswege nach Art. 23 Abs. 1 iVm Art…
…solange das konkrete Doppelbesteuerungsabkommen keine subject-to-tax Klausel oder switch-over Klausel enthält (Lang, SWI 2026, 217 ff). Zum persönlichen Anwendungsbereich ist Art. 1 DBA Frankreich zu entnehmen, dass das Abkommen für Personen gilt, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind…
…keine Rolle. Wenn der Quellenstaat keine Steuer einhebt, bleiben die Einkünfte komplett steuerfrei. Nur moderne DBA mit einer "Subject-to-tax" oder "Switch-over" Klausel erlauben Österreich, in solchen Fällen doch zu besteuern. Das verfahrensgegenständlich anzuwendende DBA Israel enthält diese Sicherung unstrittig nicht. Daher kann…
…Besteuerungsrecht nicht in Anspruch nimmt. Zuletzt argumentiert die Revision, es bestehe im vorliegenden Fall ein zu einer doppelten Nichtbesteuerung führender Qualifikationskonflikt aufgrund unterschiedlicher innerstaatlicher Rechtslage, der (auch ohne Subject-to-tax-Klausel oder Switch-over-Klausel) im Interpretationswege nach Art. 23 Abs. 1 iVm Art…
…Einkünfte in der Schweiz kommt es nicht an. Das DBA enthält keine Instrumente zur Vermeidung einer doppelten Nichtbesteuerung, wie eine Subject-to-tax-Klausel oder eine Switch-over-Klausel. Die Befreiungsmethode sichert die Vermeidung der doppelten Besteuerung auf Basis der "Virtualität", nicht der konkreten Besteuerungslage…
…Besteuerungsrecht nicht in Anspruch nimmt. Zuletzt argumentiert das Finanzamt, es bestehe im vorliegenden Fall ein zu einer doppelten Nichtbesteuerung führender Qualifikationskonflikt aufgrund unterschiedlicher innerstaatlicher Rechtslage, der (auch ohne Subject-to-tax-Klausel oder Switch-over-Klausel) im Interpretationswege nach Art. 23 Abs. 1 iVm Art…
…nicht in Anspruch nimmt. 31 Zuletzt argumentiert die Revision, es bestehe im vorliegenden Fall ein zu einer doppelten Nichtbesteuerung führender Qualifikationskonflikt aufgrund unterschiedlicher innerstaatlicher Rechtslage, der (auch ohne Subject-to-tax-Klausel oder Switch-over-Klausel) im Interpretationswege nach Art. 23 Abs. 1 iVm Art…
…Schweiz besteuert werden, SWI 2022, 259 (264 f)). Zudem enthalte das DBA-Schweiz weder eine "subject-to-Tax-Klausel" noch eine der Vermeidung negativer Qualifikationskonflikte (doppelte Nichtbesteuerung) dienende, der Regelung des Art. 23a Abs. 4 OECD-MA entsprechende Bestimmung ("switch-over-Klausel") (vgl. Romstorfer, S…
…Zusammenhang ist schließlich auch darauf hinzuweisen, dass die sog. "switch-over"-Klausel in Fällen doppelter Nichtbesteuerung entgegen der Ansicht des Finanzamtes nicht etwa "aufgrund innerstaatlicher Verjährungsfristen nicht anwendbar" ist). 20. Jedenfalls wollen weder allgemeine Konsultationsvereinbarungen noch Artikel 28 Abs. 1 des Abkommens einer ermittelten Besteuerungsmöglichkeit…
…worden seien, dem Ansässigkeitsstaat zuordne. Das DBA-Schweiz enthalte weder eine "subject-to-tax-Klausel" noch eine der Vermeidung negativer Qualifikationskonflikte (doppelte Nichtbesteuerung) dienende, der Regelung des Art. 23A Abs. 4 OECD-MA entsprechende Bestimmung ("switch-over-Klausel"). Der Methodenartikel (Befreiungsmethode) vermöge keine Besteuerungsrechte, die…
…nicht besteuert werden dürfen. In diesem Sinne wurde Art. 23A OECD-MA um einen Abs. 4 ergänzt Es handelt sich dabei um eine "switch over"-Klausel, die negative Qualifikationskonflikte (doppelte Nichtbesteuerung) verhindern soll (Bendlinger aaO, XIV Rz 30,31). Der Abs. 4 wurde als Ergänzung…
…1 lit. a DBA sieht – wie schon das ältere Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland – eine „switch-over“-Klausel zur Anrechnungsmethode zur Vermeidung von Doppelnichtbesteuerungen bei Qualifikationskonflikten vor (Jirousek, ÖStZ 2000/783). h.) Im Beschwerdefall ist das Finanzgericht München – auf der Grundlage der bestehenden und von ihm zitierten…
…bleiben, lassen kein österreichisches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over" vom Freistellungssystem zum Anrechnungssystem gestattet, ist im gegebenen Zusammenhang nicht erkennbar. Denn…
…bleiben, lassen kein deutsches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over" vom Freistellungssystem zum Anrechnungssystem gestattet, ist im gegebenen Zusammenhang nicht erkennbar. Denn…
…weil sie die Gerichte nicht bindet, den negativen Qualifikationskonflikt nicht beseitigen. Damit waren auch die Voraussetzungen des "switch-over" nach Art 28 Abs 1 lit a DBA erfüllt." Abschließend ist noch festzuhalten, dass dem Beschwerdevorwurf angeblicher Verfahrensfehler im Betriebsprüfungsverfahren, wie etwa der Einräumung zu kurzer…
…26.08.2008 angeführte Methodenwechsel/"switch-over-Klauser bei Subsumtion der Tätigkeit unter Artikel 7 des DBA Ö/L gelte nach dem Wortlaut des Artikel 23 des Doppelbesteuerungsabkommens nur für in Österreich ansässige Personen (= Anrechnungsmethode bei Betriebsstätte in Liechtenstein und gleichzeitige Anrechnung der in…
…Derivativspekulationen. Durch das ,Pooling- Verfahren' bei ausgewählten Vertragsbanken können Kleinkreditnehmer jene Möglichkeiten nutzen, die üblicherweise nur institutionellen Investoren vorbehaltene sind. Oberstes Ziel ist es, durch das Kreditmanagement den Gegenwert der Kundendarlehen stabil zu halten oder zu senken. Um den Zinsvorteil zu nutzen, werden in Marktphasen…