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UFSZ2L ZRV/0006-Z2L/11Zollschuldentstehung nach Art. 204 Abs. 1 lit .a Zollkodex wegen verspäteter Anschreibung von zur aktiven Veredelung bestimmter eingeführter Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.04.2013

…Als weiteres fließt in die Bewertung des Verhaltens der Umfang ein, in dem der Wirtschaftsbeteiligte am Im-und Export teilnimmt. Erfahrene Unternehmen trifft dabei ein strengerer Maßstab als beispielsweise Privatreisende. Es kommt dabei darauf an, ob der Wirtschaftsbeteiligte bereits eine gewisse Erfahrung mit der Durchführung…

UFSL RV/0135-L/11Werbungskosten einer Hotelmanagerin (Fortbildungskosten, insbes. für NLP-Seminare, Einzelcoachings, Imageberatung, Tagesgebühren und Fahrtkosten im Zusammenhang mit Fortbildungsveranstaltungen; Arbeitsmittel).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2013

…wenn die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist. Die (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung von Kongress-, Studien- und Geschäftsreisen ist durch Anlegung eines strengen Maßstabs festzustellen (VwGH 13.12.1988, 88/14/0002). Zur Anerkennung der (nahezu) ausschließlichen beruflichen Veranlassung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen…

UFSZ2L ZRV/0005-Z2L/11Zollschuldentstehung nach Art. 204 Zollkodex bei verspäteter Anschreibung der eingeführten Waren zum Zollverfahren der aktiven Veredelung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.04.2013

…Als weiteres fließt in die Bewertung des Verhaltens der Umfang ein, in dem der Wirtschaftsbeteiligte am Im-und Export teilnimmt. Erfahrene Unternehmen trifft dabei ein strengerer Maßstab als beispielsweise Privatreisende. Es kommt dabei darauf an, ob der Wirtschaftsbeteiligte bereits eine gewisse Erfahrung mit der Durchführung…

UFSW RV/1854-W/081. Beweislastverteilung im Rechtsmittelverfahren - Begrenzung der Kognitionsbefugnis des UFS nach dem Maßstab objektiver Glaubwürdigkeit eines Parteienvorbringens 2. Periodengerechte Änderung des Privatanteiles eines überwiegend beruflich verwendeten Notebooks
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.08.2008

…machen ist. Eine Aufteilung in einen betrieblichen bzw. beruflichen Anteil und privaten Anteil ist gegebenenfalls nach entsprechenden Feststellungen im Schätzungswege vorzunehmen. Angesichts der breiten Einsatzmöglichkeiten von Computern ist bei der Schätzung ein strenger Maßstab anzuwenden. Bei der Schätzung ist das Parteiengehör zu wahren. Auf Grund…

BFG AO/5100013/2022Ablehnung eines Richters wegen angeblicher Befangenheit
geltende FassungBFG-EntscheidungenVerfahrensleitender Beschluss18.10.2022

…sich allein genommen keine Befangenheit oder Ausgeschlossenheit iSd § 76 Abs 1 lit c BAO iVm Art 6 Abs 1 EMRK bedeuten. Bei Prüfung der Unbefangenheit ist zwar im Interesse des Ansehens der Justiz ein strenger Maßstab anzulegen, die Ablehnung soll jedoch nicht die Möglichkeit bieten…

UFSW RV/0842-W/12Darstellung der Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2012

…bisherigen Vorsoll. Nun möge es sein, dass in der Verwaltungspraxis für die Darstellung der Ermittlung des für die Aussetzung der Einhebung in Betracht kommenden Abgabenbetrages kein strenger Maßstab angelegt werde (und laut UFS vom 29.9.2011, GZ.RV/2155-W/11 auch nicht anzulegen…

UFSW RV/0047-W/11Sprachkurs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2011

…3 zu § 16). Bei den Aufwendungen, die in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muss ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden. Aber auch wenn die Vermutung bei derartigen Wirtschaftsgütern dafür spricht, dass sie dem privaten Bereich angehören, besteht für den…

UFSZ3K ZRV/0169-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

…Rz 69). Bei der Auslegung des Begriffes "begründeter Ausnahmefall" im Sinne des Artikels 239 Absatz 2 ZK und bei der Beurteilung der diesbezüglich vorgebrachten Sachverhalte ist ein strenger Maßstab anzulegen (UFS 13.3.2006, ZRV/0058-Z3K/06). Weil hier einer der im Ausschussverfahren festgelegten…

UFSZ3K ZRV/0058-Z3K/06Antrag auf Erlass oder Erstattung von Abgaben nach Art. 239 ZK; Verlängerung der Frist zur Antragstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.03.2006

…Ansicht der Berufungsbehörde auch bei der Auslegung des Begriffes "begründeter Ausnahmefall" im Sinne des Artikels 239 Abs. 2 ZK und bei der Beurteilung der diesbezüglich vorgebrachten Sachverhalte ein strenger Maßstab anzulegen. Eine Verlängerung der Frist für einen Antrag einer Erstattung oder einen Erlass nach Art…

BFG RV/2100171/2013Keine Fahrtenbücher für die betrieblichen Fahrzeuge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.04.2017

…Erkenntnis vom 18.12.2001, 2001/15/0191) auch andere Beweismittel zur Führung dieses Nachweises in Betracht kommen. Im Sinne der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist dabei jedoch ein strenger Maßstab anzulegen. Ausgehend vom Wortlaut der oben zitierten Bestimmung des § 4 Abs. 1 der SachbezugsVO („ Besteht…

UFSS RV/0588-S/08Keine Mindestnutzungs- und Mindestbehaltedauer bei IZP (Investitionszuwachsprämie)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2009

…die die Vorausschau schwierig machen. Aus diesem Grunde ist an die Prognose kein übertrieben strenger Maßstab anzulegen und eine gewisse Bandbreite jedenfalls zu akzeptieren. c) Unter dem Aspekt der einer Schätzung immer innewohnenden Ungenauigkeit kann dem Gesetzgeber jedenfalls nicht unterstellt werden, dass es schädlich ist…

UFSW RV/0269-W/031. Hauptwohnsitzbefreiung 2. Zugehörigkeit von Grundstücken zum notwendigen Betriebsvermögen oder Privatvermögen eines Immobilienhändlers 3. Zuschätzung wegen nicht gedeckter Lebenshaltungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2007Teil 1/2

…hinsichtlich der Frage, ob ein gewerblicher Grundstückshandel ausgeübt wird bzw. einzelne Grundstücke zum Betriebsvermögen gehören oder der privaten Vermögensnutzung zuzurechnen sind, ein strenger Maßstab anzulegen. In diesen Fällen ist eine eindeutige Trennung zwischen Privat- und Berufssphäre zu verlangen. (VwGH 25.3.1999, 94/15/0171…

UFSZ3K ZRV/0208-Z3K/04Beseitigung der Rechtswirkung einer Teilbeschau gemäß Artikel 70 Absatz 1 ZK im Ausfuhrerstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.08.2005

…durch Vorlage von Beweismitteln erschüttert werden. Wie bereits ausgeführt wurde, werden dabei hohe Anforderungen an die Feststellung der Unrichtigkeit des Zollbefundes gestellt. An nachträglich beigebrachte Beweismittel ist ein strenger Maßstab anzulegen, unabhängig davon, ob der Zollanmelder oder die Zollverwaltung selbst versucht, den Gegenbeweis zu führen…

UFSZ2L ZRV/0041-Z2L/02Antrag auf Aufhebung der Zurückweisung eines Fristverlängerungsantrages gemäß Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.06.2003

…Rz. 54 zu Art. 236). Bei der Beurteilung ob im Einzelnen ein begründeter Ausnahmefall vorliegt, ist ein strenger Maßstab anzulegen. Ein Ausnahmefall ist nicht der übliche, sondern der von der Regel abweichende Fall. So liegt ein derartiger Fall immer dann vor, wenn die Fristüberschreitung vom…

UFSF RV/0036-F/09Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für den Besuch einer Privatschule als außergewöhnliche Belastung; Abzugsfähigkeit von Literaturaufwendungen als Werbungskosten;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2009

…9.04, 2000/13/0156). Bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen, muss danach ein strenger Maßstab angelegt werden (VwGH 22.12.2004, 2002/15/0011). In Fällen von Aufwendungen, die ihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen, darf die…

EAS 476Arbeitskräfteüberlassung nach Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/11-IV/4/9419.07.1994

Soll für Zwecke der Besteuerung auf der Grundlage von § 21 BAO von der zivilrechtlichen Gestaltung geschäftlicher oder beruflicher Beziehungen im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abgewichen werden, so ist stets ein strenger Maßstab anzulegen (VwGH 04.03.1983, 81/17/0102, ÖStZB 1983, 339). Dies gilt…

BFG RV/2100140/2020Kapitalertragsteuer: (Durchgeleitete) verdeckte Ausschüttung bei Geldflüssen im Zusammenhang mit Scheinrechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2022Teil 2/2

In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass für die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen ein strenger Maßstab anzulegen ist. Vereinbarungen dahingehend sind nur anzuerkennen, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und…

BFG RV/7101327/2010Nichtanerkennung verschiedener Werbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2016Teil 2/2

Bei den Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muss ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden. IdR wird der tatsächliche Verwendungszweck im Einzelfall geprüft werden müssen, wobei eine typisierende Betrachtungsweise anzuwenden ist. Diese Betrachtung darf nicht dazu…

EStR 2000 Rz 1512–1518Computer
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Eine Aufteilung in einen beruflichen oder privaten Anteil ist gegebenenfalls nach entsprechenden Feststellungen im Schätzungsweg vorzunehmen. Bei dieser Schätzung ist angesichts der breiten Einsatzmöglichkeiten von Computern ein strenger Maßstab anzuwenden. Dabei ist unter anderem zu berücksichtigen, ob das Gerät von…

EAS 969Rechtlicher und wirtschaftlicher Arbeitgeber bei kurzfristigen konzerninternen Entsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/23-IV/4/9612.11.1996

…die gewählte zivilrechtliche Gestaltung nicht bloß "auf dem Papier" existiert, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht dementsprechend vollzogen wird, ist sie auch der Besteuerung zugrundezulegen. Bei steuerlicher Nichtanerkennung gewählter zivilrechtlicher Gestaltungen ist ein strenger Maßstab anzulegen (VwGH 21.1.1983, Zl. 81/17/0102, ÖStZB 1983…