…Strafrahmen von € 3.518,60, als strafmildernd neben dem Geständnis des Bw und dessen bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit auch die durch die umgehende Abgabenentrichtung erfolgte vollständige Schadensgutmachung sowie den zwischen Tatbegehung und Bestrafung verstrichenen relativ langen Zeitraum als strafmildernd gewertet. Insbesondere war bei der Strafzumessung…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Dr. Nikolaus F. Mair, wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. November 2002…
…und liegt keine Entrichtung vor. Wohl jedoch ist dieser besondere Lebenssachverhalt ein entsprechend strafmildernder Aspekt (siehe unten). Anders stellt sich der Sachverhalt für den Voranmeldungszeitraum Jänner 2010 nach Meinung des Berufungssenates dar: Hier hat zwar F ebenfalls nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages, des 15…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Frau A., Wien, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Bernhard Eigner, Wipplingerstraße 13/1/5, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung als Beteiligte gemäß §§ 11, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 5 Wien als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR MMag. Dr. Roland Schönauer sowie die Laienbeisitzer Ing. Michael Niedermayer und Ing. Wolfgang Pröglhöf als weitere Mitglieder des…
…Thema war Verrechnung über die Betriebskosten, in einem Ausmaß, das zu einer Verurteilung wegen schweren Betrugs geführt hat und wo das reumütige Geständnis der Angeklagten als strafmildernd gewertet wurde. Die immer gleich bleibende Verantwortung in diversen Verfahren (zB mehrfache Einbrüche, Arbeitsbelastung und nun der Tod…
…dem GAG nicht nachgekommen ist und die aufgelaufenen Gebühren sohin nachträglich vorgeschrieben wurden, hat die Vermieterin über Veranlassung des hier beschuldigten GF unverzüglich die Zahlung geleistet, sohin den Gesamtrückstand ausgeglichen. Dass dieser Umstand lediglich strafmildernd angeführt wurde, ist unrichtig. Vielmehr ergibt sich daraus ein Schuldausschließungsgrund…
…diese Umsatzsteuer hinterzogen worden ist. Im Strafurteil wurde ein vom persönlich haftenden Gesellschafter und Vertreter der Bf. (V.) ein Geständnis abgegeben, das strafmildernd berücksichtigt worden ist. Von V. wurde nach Rücksprache mit seinem Strafverteidiger ein ausdrücklicher Rechtsmittelverzicht zu dem Strafurteil erklärt. 2. Rechtliche Beurteilung 2…
… 4 Abs. 3 Parkometergesetz seien die sonstigen Übertretungen der Gebote und Verbote dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen mit Geldstrafen bis zu € 120,00 zu bestrafen. Strafmildernd wurde vor allem berücksichtigt, dass keine Vorstrafen vorhanden waren. In der Beschwerde vom 9…
…zufolge, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der Strafdrohung unterschreitenden Betrag nur beim Vorliegen besonderer Gründe, so beispielsweise wenn die strafmildernden Umstände (wesentlich) überwiegen, zulässig. Generell sind im Rahmen der eine Ermessensentscheidung darstellenden Ausmessung von Strafen nach dem FinStrG auch Präventionserwägungen…
… 18.3.2013, 2012/16/0068). Auszugehen ist daher vom rechtskräftigen Schuldspruch der Strafverfügung vom 9.8.2016, in der die "misslungene Selbstanzeige" als strafmildernd berücksichtigt wurde. Vorweg gilt es darauf zu verweisen, dass die Selbstanzeige als Rechtsinstrument ein Benefizium darstellt, wobei an die Erlangung…
…Abgabenverkürzung) in Unternehmerkreisen ein steuerliches Allgemeinwisssen darstelle und andererseits dem Bf. aus einer einschlägigen Vorverurteilung im Jahr 2006 ein entsprechendes Wissen um die entsprechenden Zusammenhänge unterstellt werden könne. Ausgehend von den sich jeweils strafmildernd auswirkenden Umständen der Unbescholtenheit, der teilweisen Schadensgutmachung und des vom Bf…
…Oktober 2011 nichts ändern, weil dieses jedenfalls nach dem 12. Oktober 2011 eingebracht worden sei. Bei der Strafbemessung wurden als strafmildernd die Selbstanzeige, die teilweise Schadensgutmachung sowie der kurze Zeitraum, als erschwerend eine Vorstrafe berücksichtigt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten…
…60,00 € bestimmt. Zur Begründung des Strafausspruches wurde im Wesentlichen darauf verwiesen, dass das vom Bw. abgelegte Tateingeständnis als strafmildernd, eine einschlägige Vorstrafe hingegen als erschwerend zu berücksichtigen gewesen sei. Bei einem gesetzlichen Strafrahmen von bis zu 5.000,00 € und der ebenfalls…
…€ bestimmt. Zum Strafausspruch wurde im Wesentlichen darauf verwiesen, dass das vom Bw. abgelegte Tatsachengeständnis als strafmildernd, eine (einschlägige) Vorstrafe hingegen als straferschwerend zu berücksichtigen gewesen sei. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 7. Jänner 2010 (Datum der Postaufgabe des…
…1 und 2) FinStrG, angesichts der erschwerend zu wertenden diversen Vorstrafen und des sich strafmildernd auswirkenden Umstandes der schwierigen finanziellen und persönlichen Situation und den sonstigen (gesetzlichen) Strafzumessungsgründen, die verhängten Strafen tat- und schuldangemessen seien. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die form- und fristgerechte Berufung…
…des § 23 Abs. 3 FinStrG eine Geldstrafe von € 10.000,00 (in Worten Euro zehntausend) verhängt. Als strafmildernd werden die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, das Wohlverhalten seit der lange zurück liegenden Tat sowie der Umstand, dass das gegen den Beschuldigten geführte Verfahren unverhältnismäßig lange gedauert hat…
…jeweilige) Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen zumindest ernsthaft für möglich gehalten bzw. die (jeweils) eingetretene Abgabenverkürzung für gewiss gehalten habe. Unter Berücksichtigung der schwierigen finanziellen Situation des Beschuldigten, der gänzlichen Schadensgutmachung, jeweils als strafmildernd, sowie des vorliegenden Straferschwerungsgrundes des Rückfalles iSd. § 41 Abs…
… 33 Abs. 5 FinStrG sowie der gesetzlichen Strafzumessungsgründe des § 23 FinStrG, insbesondere der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit als strafmildernd, der wiederholten Begehung als straferschwerend und der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, sowie dem Umstand, dass der Beschuldigte nicht mehr länger gewerblich tätig sei, gelangte das Finanzamt zu der…
…anzusehen. Unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, der teilweisen Schadensgutmachung, des Geständnisses und der finanziellen Schwierigkeiten als strafmildernd sowie dem langen Tatzeitraum als erschwerend, seien die spruchgemäßen Strafen auszusprechen gewesen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 1. Juni 2006…