…Fällen ist der gemeine Wert des eingelegten Wirtschaftsgutes anzusetzen. Aber auch die Vermögenszuwendung durch einen nicht unmittelbar an der Gesellschaft Beteiligten gilt als über den unmittelbar beteiligten Gesellschafter eingelegt und daher als steuerneutraler Vermögenszugang. Rz 2597: Auf der Seite der Körperschaft, die die Einlage erhält…
…587). Die daraus resultierenden Vermögenszugänge sind auf Ebene der Körperschaft steuerneutral zu behandeln (vgl. Lang/Schuch/Staringer, KStG, § 8 Rz 24). Auch hat die Einlageregel des § 4 Abs. 1 EStG 1988 für Körperschaften dann Bedeutung, wenn eine außerbetriebliche oder steuerneutrale Sphäre in Frage kommt (vgl…
…Abs. 1 KStG 1988 folgt bereits aus der Systematik des Gewinnbegriffs, da sie in gleicher Weise wie Einlagen im Sinne des § 6 Z 5 EStG 1988 keine betrieblich veranlassten Vermögenszugänge darstellen. Unbeachtlich sind daher Vermögenszuführungen seitens des Anteilsinhabers, die er in dieser Eigenschaft erbringt, unabhängig…
…dieser Zuschuss nicht als gesellschaftsrechtliche und damit steuerneutrale Maßnahme, sondern als betrieblich veranlasst und damit steuerpflichtig angesehen und dem Verlust 1997 hinzugerechnet worden. (b) Begründung: Einlagen in Körperschaften, die vom Anteilsinhaber in seiner Eigenschaft als Gesellschafter geleistet würden, seien als nicht betrieblich veranlasste Vermögenszugänge steuerneutral…
…veranlassten Vermögenszugänge darstellen. Unbeachtlich sind daher Vermögenszuführungen seitens des Anteilsinhabers, die er in dieser Eigenschaft erbringt, unabhängig davon, ob sie bei der Gründung oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen oder ob sie in offener oder verdeckter Form geleistet werden. Ein Gesellschafterzuschuss stellt eine steuerneutrale Einlage…
…8 Abs. 1 KStG. Ein ebenfalls bestehender steuerlicher Verlustvortrag werde durch das Vorliegen eines steuerneutralen Vermögenszuganges in jedem Fall nicht beeinträchtigt (Seite 8 letzter Absatz bis Seite 9 erster Absatz). Sowohl durch offene oder verdeckte Einlagen in Körperschaften komme es zum Tausch im Sinne des §…
…einheitliche Rechtsfolge der Steuerneutralität sei eine genaue Abgrenzung der Begriffe "Einlagen" und "Beiträge jeder Art" nicht notwendig. Die steuerliche Neutralität von Gesellschaftereinlagen und ähnlichen Leistungen folge bereits aus der Systematik des Gewinnbegriffes. Es handle sich nicht um betrieblich veranlasste Vermögenszugänge. Die Bestimmung des § 8 Abs…
…Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Vermögenszugang und der Wertminderung ist als steuerneutraler Buchgewinn oder -verlust zu behandeln. Beispiel 1: Die T-GmbH spaltet Vermögen auf ihre hundertprozentige Mutter (M-GmbH) ab: | Buchwert des übertragenen Vermögens | 1.000 | Verkehrswert des übertragenden Vermögens | 2…
…nur der werthältige Teil der Forderung eingelegt werden könne. Dasselbe gelte auch im Falle einer Forderungsabtretung. Der Wert des Vermögenszuganges sei in beiden Fällen mit dem Betrag zu bemessen, den der Betriebsinhaber für den Erwerb der Forderung oder die Herbeiführung des Verzichtes hätte aufwenden müssen…
…Aufspaltung - anders als bei der Abspaltung (siehe Rz 1750) - zu einem Wegfall der Beteiligung an der spaltenden Tochtergesellschaft kommt, hat die übernehmende Muttergesellschaft in Höhe der Differenz zwischen Buchwert der abgehenden Beteiligung und dem Buchwert des Vermögenszuganges einen steuerneutralen Buchgewinn bzw. Buchverlust (analoge Anwendung von …
20.2.2.4.2 Inländische und ausländische Beteiligungen Rz 6149: Im Falle des Wegzugs werden Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften erfasst, wenn das Besteuerungsrecht Österreichs (§ 98 Abs. 1 Z 5 lit. e bzw. § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) eingeschränkt wird. Beteiligungen an ausländischen…
…daher unterliegen 206.000 der Kapitalertragsteuer. In Höhe des Betrages von 94.000 liegt eine steuerneutrale Substanzauszahlung vor, die das Evidenzkonto in dieser Höhe vermindert. | An die PS zugewendetes Vermögen (Art) | Datum der Zuwendung an die PS | Steuerlicher Stiftungseingangswert | Abzüglich maßgeblicher…
…an der Tochtergesellschaft und bei Letzterer ein steuerfreier Vermögenszugang (Buchung auf Rücklage) vor. Die Tochtergesellschaft hat gleichzeitig durch die Weitergabe des Zuschusses steuerlich eine Aktivierung auf die Beteiligung an ihrer Tochtergesellschaft (Enkelgesellschaft) vorzunehmen, bei letzterer liegt erneut ein steuerneutraler Vermögenszugang (Buchung auf Rücklage) vor (siehe…
…soweit sich aus § 19 KStG 1988 nicht anderes ergibt. Es sind daher im Abwicklungszeitraum angefallene steuerfreie Einkünfte bzw. Vermögenszugänge steuerfrei zu belassen und vom Abwicklungsendvermögen abzuziehen, womit gewährleistet ist, dass sich die im EStG 1988 bzw. im KStG 1988 vorgesehenen sachlichen Steuerbefreiungen bei der Ermittlung…
…500.000 | Barbetrag | 30.09.14 | 1.500.000 | 2.000.000 | | | | 1.000.000 10.4.4.2 Vermögenszugang vor dem 01.08.2008 Rz 277: Zuwendungen an eine Substiftung gelten auch dann als steuerneutrale Substanzauszahlung…
…dem jährlich in größerem Umfang nicht aufklärbare Vermögenszugänge in Form von Eigenerlägen stattgefunden hätten. Der Argumentation des Geschäftsführers der Bf, diese Zugänge stammten aus Geldgeschenken von Verwandten, werde durch einen Abschlag von zehn Prozent Rechnung getragen. Diese Vermögenszugänge legte die belangte Behörde ihrer Schätzung zugrunde…
…der Beteiligung E bei T1 zu einem steuerneutralen Buchverlust (§ 3 Abs. 2 UmgrStG), der verschmelzungsbedingte Vermögenszugang bei der übernehmenden T2 führt zu einem steuerneutralen Buchgewinn. Die Muttergesellschaft muss den verschmelzungsbedingten Wertverlust der Beteiligung T1 steuerneutral abstocken und der Beteiligung T2 steuerneutral zuschreiben. Das Verhältnis der…
…Verluste ausländischer Gruppenmitglieder können jedoch nur im Ausmaß von 75% der Summe der eigenen Einkommen sämtlicher inländischer Gruppenmitglieder sowie des Gruppenträgers berücksichtigt werden (§ 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988 idF AbgÄG 2014). Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an Gruppenmitgliedern sind steuerneutral (§ 9 Abs. 7 KStG 1988)…
…die Übertragung in Eigentümerfunktion, voraus.Einlagen nach § 8 Abs. 1 KStG 1988 sind keine betrieblich veranlassten Vermögenszugänge und somit steuerneutral.Einlagen dienen somit der Korrektur des Ergebnisses des Betriebsvermögensvergleichs um betriebsfremde Vorgänge, bzw. umgekehrt der Erfassung lediglich betrieblich bedingter Geschäftsvorfälle (vgl. Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly…
…Zahlung auf die Beteiligung an der Tochtergesellschaft und bei letzterer ein steuerfreier Vermögenszugang (Buchung auf Rücklage) vor. Die Tochtergesellschaft habe gleichzeitig durch die Weitergabe des Zuschusses steuerlich eine Aktivierung auf die Beteiligung an ihrer Tochtergesellschaft (Enkelgesellschaft) vorzunehmen, bei letzterer liege erneut ein steuerneutraler Vermögenszugang vor…