…vom 22. Juni 1967, 202.785-8/67, betreffend das Verbot der steuerlichen Diskriminierung von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland und § 97 Abs. 1 EStG 1953 ist aufgrund von Änderungen der innerstaatlichen Rechtslage in Österreich überholt und daher aufzuheben. Der Erlass des BMF vom 14. März…
…vom 19.10.2006, 2006/14/0109 zur Vermeidung von Diskriminierung abzuziehen wären. Zu den Ausführungen, dass die verfahrensrechtlichen Unterschiede und damit verbundene zeitliche Verschiebung der Geltenmachung der Steuerbefreiung sowie die behauptete Erforderlichkeit eines steuerlichen Vertreters eine EU-rechtswidrige Beschränkung darstellen könnten, ist auf die…
…23 Abs. 1 des Abkommens enthält nach ihrem klaren Wortlaut ein Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsbürgerschaft. Die Regelung folgt Artikel 24 des OECD-Musterabkommens. Diese Regelung untersagt lediglich eine an die Staatsangehörigkeit anknüpfende steuerliche Diskriminierung gegenüber den eigenen Staatsangehörigen unter gleichen Verhältnissen, insbesondere…
…ob die Bf. hinsichtlich der KESt-Rückerstattung ungleich und nachteilig behandelt werde, sei einzig entscheidend, wie diesbezüglich eine inländische Kapitalgesellschaft gestellt sei. In dieser Betrachtung werde dann die relevierte steuerliche Diskriminierung, die der Durchgriff auf die Anteilsinhaber gemäß § 188 InvFG bewirkt, deutlich. Während z.B…
…ausfällt. Darin, dass der Bf die Anzahl der Lose in Relation zu den Absatzmöglichkeiten vielleicht zu hoch gegriffen hat, kann jedenfalls noch keine steuerliche Diskriminierung von gemeinnützigen Vereinigungen gesehen werden, da es der Bf selbst in der Hand hat, die Anzahl der Lose bzw. das…
…ausfällt. Darin, dass der Bf die Anzahl der Lose in Relation zu den Absatzmöglichkeiten vielleicht zu hoch gegriffen hat, kann jedenfalls noch keine steuerliche Diskriminierung von gemeinnützigen Vereinigungen gesehen werden, da es der Bf selbst in der Hand hat, die Anzahl der Lose bzw. das…
…ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs im Sinne des Art 63 AEUV (vormals Art 56 EGV) darstellen. Die vom Finanzamt vertretene Auffassung führt - bedingt durch die Unterscheidung zwischen in- und ausländischer kuponauszahlender Stelle - zu unterschiedlichen steuerlichen Ergebnissen…
…ausfällt. Darin, dass der Bf die Anzahl der Lose in Relation zu den Absatzmöglichkeiten vielleicht zu hoch gegriffen hat, kann jedenfalls noch keine steuerliche Diskriminierung von gemeinnützigen Vereinigungen gesehen werden, da es der Bf selbst in der Hand hat, die Anzahl der Lose bzw. das…
…ausfällt. Darin, dass der Bf die Anzahl der Lose in Relation zu den Absatzmöglichkeiten vielleicht zu hoch gegriffen hat, kann jedenfalls noch keine steuerliche Diskriminierung von gemeinnützigen Vereinigungen gesehen werden, da es der Bf selbst in der Hand hat, die Anzahl der Lose bzw. das…
…Unionsangehörigen ist zu beachten: Die Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs gilt grundsätzlich auch gegenüber Drittstaaten (Art 63 AEUV). Das daraus erwachsende steuerliche Diskriminierungs- und Beschränkungsverbot erfasst somit auch Drittstaatsangehörige. Nach der Rechtsprechung des EuGH erfasst die Freiheit des Kapitalverkehrs (Art 63 AEUV) auch die Einbringung…
…10.2015, Rs Finanzamt Linz, Rn 26). Bestätigt werde diese Auffassung auch im Schrifttum, da demnach auch steuerliche Diskriminierungen Beschränkungen iSd Stillhalteklausel seien. Dies sei schlüssig, da das Abkommen rein wirtschaftlichen Zwecken diene (vgl Art 2 des Abkommens; Verstärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen), worunter naturgemäß…
…NoVA vom gemeinen Wert des Fahrzeuges bemessen wurde. Die EU-Kommission sah in dieser unterschiedlichen Behandlung von In- und Auslandserwerben eine steuerliche Diskriminierung von Importen aus dem EU-Ausland und leitete daraufhin ein Mahnverfahren ein. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2001 (BGBl I 2000/142…
… 67 Abs. 4 letzter Satz Teilstrich 1 EStG 1988 zu versteuern. Die massive steuerliche Diskriminierung (47 Prozent Steuerbelastung statt 6 Prozent Steuerbelastung) von Pensionsablösen aufgrund von bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen eines EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaates oder der Eidgenössischen Schweiz kann einen auf dem Staatsgebiet der…
… 67 Abs. 4 letzter Satz Teilstrich 1 EStG 1988 zu versteuern. Die massive steuerliche Diskriminierung (47 Prozent Steuerbelastung statt 6 Prozent Steuerbelastung) von Pensionsablösen aufgrund von bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen eines EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaates oder der Eidgenössischen Schweiz kann einen auf dem Staatsgebiet der…
…es in der Regel keine Besteuerung im Quellenstaat und somit auch keinen Anlass für ein steuerliches Diskriminierungsverbot. Daraus kann als Grundgedanke des DBA-Systems abgeleitet werden, dass im Falle der Besteuerung von Unternehmen aus einem DBA-Partnerstaat ein Verbot der Diskriminierung gegenüber inländischen Unternehmen gilt…
…509, Bruckner, ÖStZ 1995, S 225) sollte die Firmenwertabschreibung die grundsätzliche steuerliche Diskriminierung der Beteiligungsveräußerung ("share deal") gegenüber der Unternehmensveräußerung ("asset deal") mildern. Während nämlich beim "asset deal" die Abschreibbarkeit der für den bezahlten Kaufpreis erworbenen Vermögensgegenstände einschließlich Firmenwert beim Käufer außer Streit steht, ist…
…würde weder eine Diskriminierung auf Seiten Österreichs noch der USA vorliegen. Abgesehen davon würden derartige Leistungen die von dort ansässigen Inländern (österreichische oder amerikanische Nichtunternehmer beim Bezug von Leistungen eines österreichischen oder amerikanischen Unternehmers) der entsprechenden Besteuerung unterliegen. Da eine steuerliche Diskriminierung nicht stattgefunden hat…
…209/01, Schilling, Randnummern 24 und 25). Die massive steuerliche Diskriminierung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversorgung des Fürstentums Liechtenstein in Österreich (Tarifbesteuerung statt einer kompletten Steuerbefreiung) könne einen auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich ansässigen Staatsbürger davon abhalten, im benachbarten Ausland (z. B. in…
…209/01, Schilling, Randnummern 24 und 25). Die massive steuerliche Diskriminierung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversorgung des Fürstentums Liechtenstein in Österreich (Tarifbesteuerung statt einer kompletten Steuerbefreiung) könne einen auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich ansässigen Staatsbürger davon abhalten, im benachbarten Ausland (z. B. in…
…209/01, Schilling, Randnummern 24 und 25). Die massive steuerliche Diskriminierung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversorgung des Fürstentums Liechtenstein in Österreich (Tarifbesteuerung statt einer kompletten Steuerbefreiung) könne einen auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich ansässigen Staatsbürger davon abhalten, im benachbarten Ausland (z. B. in…