…Die Einkommensteuer Kommentar, Bd. III C, § 34, Einzelfälle). Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung ist durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt, weil § 34 EStG 1988 nicht zu dem Zweck geschaffen wurde, wirtschaftliche Misserfolge, die die verschiedensten Ursachen haben können, mit der Ermäßigung…
…zu entsprechen. 3. 3. Ob die gegenständliche Bürgschaftszahlung eine außergewöhnliche Belastung darstellt Zitat aus demErkenntnis des VwGH vom 28. Jänner 2005, 2001/15/0173: Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastungen ist durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt, weil § 34 EStG 1988 nicht…
…Sittenordnung dieses Handeln gebieten. Zusammenfassend wird nach herrschender Rechtsauffassung § 34 EStG 1988 im Zusammenhang mit der Frage der steuerlichen Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen zu Gunsten naher Angehöriger sehr restriktiv ausgelegt. Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastungen ist deshalb auch auf sehr seltene Fälle beschränkt. …
…billig und gerecht denkender Menschen grundsätzlich niemand verpflichtet und damit aus sittlichen Gründen gezwungen, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerwagnis abzunehmen, zu dem auch die Insolvenzgefahr gehört. Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung ist durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt, weil …
…sittlichen Gründen verpflichtet ist, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerwagnis abzunehmen, zu dem auch die Insolvenzgefahr gehört (VwGH 16.12.1999, 97/15/0126). Die steuerliche Absetzbarkeit von Zahlungen nach der Übernahme von Haftungen ist daher durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt, weil …
…keine sittliche Verpflichtung der Bw. bestand, die Tochter durch Übernahme der Bürgschaft vor einem Schuldenregulierungsverfahren zu bewahren. Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastungen ist durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt, weil § 34 EStG 1988 nicht zu dem Zweck geschaffen wurde, wirtschaftliche Misserfolge…
…im Rahmen des mit dieser verbundenen Wagnisses, das der Unternehmer freiwillig auf sich genommen habe (VwGH 17.12.1998, 97/15/0055). Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen bzw. Geldhingaben (Schenkungen) sei - schon durch das Gesetz - auf seltene Fälle beschränkt, weil § 34 EStG 1988 nicht zu…
…Steuerlast auf die Allgemeinheit abzuwälzen (zB VwGH vom 31.03.2004, 2003/13/0158). Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung ist durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt (zB VwGH vom 28.01.2005, 2001/15/0173). Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich kein…
…einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerwagnis abzunehmen, zu dem auch die Insolvenzgefahr gehört (vgl. etwa VwGH 16.11.1999, 97/15/0126 und VwGH 31.3.2004, 2003/13/0158). Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen ist durch das Gesetz daher auf seltene Fälle beschränkt…
…einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerwagnis abzunehmen, zu dem auch die Insolvenzgefahr gehört (vgl. etwa VwGH 16.11.1999, 97/15/0126 und VwGH 31.3.2004, 2003/13/0158). Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen ist durch das Gesetz daher auf seltene Fälle beschränkt…
…aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. (4) …." 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastungen ist durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt, weil § 34 EStG 1988 nicht zu dem Zweck geschaffen wurde, wirtschaftliche Misserfolge…
…Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 28. Jänner 2005, 2001/15/0173 unter Verweis auf das vom Finanzamt zitierte Erkenntnis im Wesentlichen Folgendes zu Recht erkannt: "Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastungen ist durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt, weil § 34 EStG 1988 nicht…
…das von diesem eingegangene Unternehmerrisiko abzunehmen, zu dem auch die Insolvenzgefahr gehört (vgl. 16.12.1999, 97/15/0126; VwGH 31.03.2004, 2003/13/0158; VwGH 31.03.2005, 2001/15/0222; VwGH 28.09.2011, 2008/13/0196). Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen…
…in der Hingabe von Geldmitteln selbst dann keine Zwangsläufigkeit (sittliche Verpflichtung), wenn sie der Abwendung einer Insolvenzgefahr dienen (VwGH 28.9.2011, 2008/13/0196). In dieser Entscheidung spricht der Gerichtshof auch zum wiederholten Male aus, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung…
…nicht, einer derartigen Pfändung vorzukommen (UFS 8.7.2004, RV/4456-W/02). Die Vermeidung eines Insolvenzverfahrens allein reicht nicht aus. Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastungen ist durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt, weil § 34 nicht zu dem Zweck geschaffen wurde…
…von diesem eingegangene Unternehmerwagnis abzunehmen, zu dem auch die Insolvenzgefahr gehört (vgl. VwGH 16.12.1999, 97/15/0126; VwGH 31.3. 2004, 2003/13/0158; VwGH 31.3.2005, 2001/15/0222; VwGH 28.9.2011, 2008/13/0196). Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen…
…wesentlich, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen (§ 2 Abs. 2 iVm Abs. 5 EStG) vor Abzug der außergewöhnlichen Belastungen zu berechnenden Selbstbehalt übersteigt. Nach Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs ist die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastungen durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt…
…15/0173). Grundsätzlich ist aber niemand verpflichtet, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmensrisiko abzunehmen, zu dem auch die Insolvenzgefahr gehört. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastungen durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt, weil § 34…
…Dezember 2003 erhob die steuerliche Vertretung der Bw Berufung. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die besagte Unterstützungszahlung als Verpflichtung ähnlich einer Bürgschaft zu beurteilen sei, um eine für den Gatten der Bw existenzbedrohende Konkursgefahr abzuwenden. Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen zu Gunsten naher Angehöriger…
…dieses Handeln gebieten. Die herrschende Rechtsprechung lege dies sehr restriktiv aus. Die steuerliche Absetzbarkeit sei daher auf seltene Fälle beschränkt. Unterhaltsleistungen seien nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt würden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Reine Unterhaltsleistungen wie…