…dem Zollamt Linz einen unersetzbaren Schaden, der dem Bf. durch die sofortige Vollziehung der Entscheidung in der Hauptsache entstehen könnte, durch taugliche Unterlagen zu erweisen. Der Bf. hat die angeforderten Unterlagen bis zum Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung nicht beigebracht bzw. die an ihn gestellten Fragen…
…dass hinsichtlich der Abgabenvorschreibung zwar eine Berufungsvorentscheidung vorliege, diese aber nicht in Rechtskraft erwachsen sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 244 ZK wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfes die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz…
…100/74579/97-35, wiederum als unbegründet abgewiesen, weil weder begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen (Sach-)entscheidung bestünden, noch erkennbar sei, dass durch die sofortige Vollziehung der Entscheidung der Bf. ein schwerer, nicht wieder gut zu machender Schaden entstehen würde. Gegen die Berufungsvorentscheidung…
…vorsehen, verschiedene Personen zu belangen. Es würde sich in dem bekämpften Abgabenbescheid kein Hinweis finden, warum gerade der Bf. im gegenständlichen Fall zur "Haftung" herangezogen worden wäre. Darüber hinaus wäre die sofortige Vollziehung der Entscheidung mit einem unersetzbaren Nachteil für den Bf. verbunden, da dieser…
…Rechtmäßigkeit der Entscheidung bestünden, noch durch die sofortige Vollziehung ein unersetzbarer Schaden entstehen könne, sei die Berufung als unbegründet abzuweisen gewesen. Gegen diese das Begehren nach Art. 244 ZK abweisende Berufungsvorentscheidung brachte die Bf. mit Eingabe vom 21. November 2001 eine als "Beschwerde" (Rechtsbehelf der…
…demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Die Bf. hat es gemäß der sie treffenden Darlegungspflicht im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse unterlassen, substantiiert vorzubringen, dass und warum ihr durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung ein unersetzbarer…
…Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert zu werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher…
…gegenständlichen Verfahren nach Ansicht der Rechtsmittelbehörde beide Aussetzungsgründe vorliegen, nämlich ein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Abgabenentscheidung gegeben ist und ein unersetzbarer Schaden durch die sofortige Vollziehung der Abgabenfestsetzung zu befürchten ist, war der Beschwerde stattzugeben und wie im Spruch zu entscheiden.  …
…Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert zu werden, wenn ein derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher…
…Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert zu werden, wenn ein derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher…
…der Bundesabgabenordnung (BAO), dass die am 31. Dezember 2013 beim UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom BFG als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen sind. Gemäß Art. 244 Abs. 1 ZK wird die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung…
…Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert zu werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher…
…Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert zu werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher…
…Aussetzung der Vollziehung wies das Zollamt Wien mit Bescheid vom 19. November 2007, Zl. ZZZ, ab. Aus der Begründung dieses Bescheides geht hervor, dass seitens des Zollamtes Wien keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestünden. Das Zollamt räumt dabei ein, dass die sofortige…
…dass durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung für ihn ein unersetzbarer Schaden entsteht. Vom Bf. wurde zu seinen finanziellen Verhältnissen vorgebracht, dass er ein monatliches Nettoeinkommen von 984,-- € habe. Über Vermögen (Sparbücher, Bausparbrief, PKW, Eigentumswohnung) verfüge er nicht. Da somit kein der Vollstreckung unterliegendes…
…dass durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung für ihn ein unersetzbarer Schaden entsteht. Vom Bf. wurde zu seinen finanziellen Verhältnissen vorgebracht, dass er ein monatliches Nettoeinkommen von 984,-- € habe. Über Vermögen (Sparbücher, Bausparbrief, PKW, Eigentumswohnung) verfüge er nicht. Da somit kein der Vollstreckung unterliegendes…
…dass durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung für ihn ein unersetzbarer Schaden entsteht. Vom Bf. wurde zu seinen finanziellen Verhältnissen vorgebracht, dass er ein monatliches Nettoeinkommen von 984,-- € habe. Über Vermögen (Sparbücher, Bausparbrief, PKW, Eigentumswohnung) verfüge er nicht. Da somit kein der Vollstreckung unterliegendes…
…dass durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung für ihn ein unersetzbarer Schaden entsteht. Vom Bf. wurde zu seinen finanziellen Verhältnissen vorgebracht, dass er ein monatliches Nettoeinkommen von 984,-- € habe. Über Vermögen (Sparbücher, Bausparbrief, PKW, Eigentumswohnung) verfüge er nicht. Da somit kein der Vollstreckung unterliegendes…
…dass durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung für ihn ein unersetzbarer Schaden entsteht. Vom Bf. wurde zu seinen finanziellen Verhältnissen vorgebracht, dass er ein monatliches Nettoeinkommen von 984,-- € habe. Über Vermögen (Sparbücher, Bausparbrief, PKW, Eigentumswohnung) verfüge er nicht. Da somit kein der Vollstreckung unterliegendes…
…dass durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung für ihn ein unersetzbarer Schaden entsteht. Vom Bf. wurde zu seinen finanziellen Verhältnissen vorgebracht, dass er ein monatliches Nettoeinkommen von 984,-- € habe. Über Vermögen (Sparbücher, Bausparbrief, PKW, Eigentumswohnung) verfüge er nicht. Da somit kein der Vollstreckung unterliegendes…