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UFSZ2L ZRV/0346-Z2L/03Inanspruchnahme des Hauptverpflichteten im gemeinschaftlichen Versandverfahren, Einfuhrumsatzsteuerschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.11.2004

…die Anwendung zollrechtlicher Vorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht unproblematisch (siehe auch Ruppe UStG 1994, 2. Auflage, § 26 Tz 3-7). Die Detailregelungen des materiellen und formellen Rechts der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt daher weitgehend nicht im UStG, vielmehr sind die Vorschriften über die Zölle sinngemäß…

UStR 2000 Rz 344126. Sondervorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer (§ 26 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

26. Sondervorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer (§ 26 UStG 1994) Rz 3441: Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß, wenn im UStG 1994 nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmt wird. Vollständig ausgenommen sind demnach die zollrechtlichen Vorschriften über die passive Veredlung gemäß Art. 259 bis 262…

UZKTitel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Massnahmen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Buchstabe h auf ein bestimmtes Ein- oder Ausfuhrvolumen beschränkt, so endet diese Anwendung oder Befreiung im Falle von Zollkontingenten, sobald das festgelegte Ein- oder Ausfuhrvolumen erreicht ist. Im Falle eines Zollplafonds endet diese Anwendung aufgrund eines Rechtsakts der Union. (5) Die Überlassung zum zollrechtlich freien…

UFSZ2L ZRV/0271-Z2L/02Zollschuldentstehung für Nichtgemeinschaftswaren, die zum Ausfuhrverfahren unter Verwendung des Verfahrenscodes 1000 angemeldet werden; Entstehung der Einfuhrumsatzsteuerschuld – sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.06.2004

…ist die Anwendung zollrechtlicher Vorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht unproblematisch (siehe auch Ruppe UStG 1994², § 26 Tz 3-7). Die Detailregelungen des materiellen und formellen Rechts der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt daher weitgehend nicht im UStG, vielmehr sind die Vorschriften über die Zölle sinngemäß heranzuziehen…

UFSZ2L ZRV/0270-Z2L/02Zollschuldentstehung für Nichtgemeinschaftswaren, die zum Ausfuhrverfahren unter Verwendung des Verfahrenscodes 1000 angemeldet werden; Entstehung der Einfuhrumsatzsteuerschuld – sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.06.2004

…ist die Anwendung zollrechtlicher Vorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht unproblematisch (siehe auch Ruppe UStG 1994², § 26 Tz 3-7). Die Detailregelungen des materiellen und formellen Rechts der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt daher weitgehend nicht im UStG, vielmehr sind die Vorschriften über die Zölle sinngemäß heranzuziehen…

UFSZ2L ZRV/0269-Z2L/02Zollschuldentstehung für Nichtgemeinschaftswaren, die zum Ausfuhrverfahren unter Verwendung des Verfahrenscodes 1000 angemeldet werden; Entstehung der Einfuhrumsatzsteuerschuld – sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.06.2004

…ist die Anwendung zollrechtlicher Vorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht unproblematisch (siehe auch Ruppe UStG 1994², § 26 Tz 3-7). Die Detailregelungen des materiellen und formellen Rechts der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt daher weitgehend nicht im UStG, vielmehr sind die Vorschriften über die Zölle sinngemäß heranzuziehen…

UFSZ2L ZRV/0265-Z2L/02Zollschuldentstehung für Nichtgemeinschaftswaren, die zum Ausfuhrverfahren unter Verwendung des Verfahrenscodes 1000 angemeldet werden; Entstehung der Einfuhrumsatzsteuerschuld – sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.06.2004

…ist die Anwendung zollrechtlicher Vorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht unproblematisch (siehe auch Ruppe UStG 1994², § 26 Tz 3-7). Die Detailregelungen des materiellen und formellen Rechts der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt daher weitgehend nicht im UStG, vielmehr sind die Vorschriften über die Zölle sinngemäß heranzuziehen…

UFSZ2L ZRV/0264-Z2L/02Zollschuldentstehung für Nichtgemeinschaftswaren, die zum Ausfuhrverfahren unter Verwendung des Verfahrenscodes 1000 angemeldet werden; Entstehung der Einfuhrumsatzsteuerschuld – sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.06.2004

…ist die Anwendung zollrechtlicher Vorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht unproblematisch (siehe auch Ruppe UStG 1994², § 26 Tz 3-7). Die Detailregelungen des materiellen und formellen Rechts der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt daher weitgehend nicht im UStG, vielmehr sind die Vorschriften über die Zölle sinngemäß heranzuziehen…

UFSZ2L ZRV/0263-Z2L/02Zollschuldentstehung für Nichtgemeinschaftswaren, die zum Ausfuhrverfahren unter Verwendung des Verfahrenscodes 1000 angemeldet werden; Entstehung der Einfuhrumsatzsteuerschuld – sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.06.2004

…ist die Anwendung zollrechtlicher Vorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht unproblematisch (siehe auch Ruppe UStG 1994², § 26 Tz 3-7). Die Detailregelungen des materiellen und formellen Rechts der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt daher weitgehend nicht im UStG, vielmehr sind die Vorschriften über die Zölle sinngemäß heranzuziehen…

UFSZ2L ZRV/0170-Z2L/02Zollschuldentstehung für Nichtgemeinschaftswaren, die zum Ausfuhrverfahren unter Verwendung des Verfahrenscodes 1000 angemeldet werden; Entstehung der Einfuhrumsatzsteuerschuld – sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.06.2004

…ist die Anwendung zollrechtlicher Vorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht unproblematisch (siehe auch Ruppe UStG 1994², § 26 Tz 3-7). Die Detailregelungen des materiellen und formellen Rechts der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt daher weitgehend nicht im UStG, vielmehr sind die Vorschriften über die Zölle sinngemäß heranzuziehen…

UFSZ2L ZRV/0013-Z2L/03Zollschuldentstehung für Nichtgemeinschaftswaren, die zum Ausfuhrverfahren unter Verwendung des Verfahrenscodes 1000 (Verfahrenscode für Gemeinschaftswaren) angemeldet werden, Entstehung der Einfuhrumsatzsteuerschuld - sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.11.2004

…ist die Anwendung zollrechtlicher Vorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht unproblematisch (siehe auch Ruppe UStG 1994², § 26 Tz 3-7). Die Detailregelungen des materiellen und formellen Rechts der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt daher weitgehend nicht im UStG, vielmehr sind die Vorschriften über die Zölle sinngemäß heranzuziehen…

UFSZ2L ZRV/0267-Z2L/02Zollschuldentstehung für Waren aus dem Zolllagerverfahren; Entstehung der Einfuhrumsatzsteuerschuld – sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.06.2004

…ist die Anwendung zollrechtlicher Vorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht unproblematisch (siehe auch Ruppe UStG 1994², § 26 Tz 3-7). Die Detailregelungen des materiellen und formellen Rechts der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt daher weitgehend nicht im UStG, vielmehr sind die Vorschriften über die Zölle sinngemäß heranzuziehen…

UFSZ2L ZRV/0032-Z2L/10Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 (Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung); Vertrauensschutz für den Anmelder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.12.2011Teil 3/3

…erreicht, wenn es regelmäßig, das heißt auch im Hinblick auf die Gewährung von Vertrauensschutz, zur Anwendung der Zollvorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer kommt. Die Anwendung zollrechtlicher Vorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer auch im Bereich des Vertrauensschutzes ist aus folgenden Gründen sachlich gerechtfertigt. Art. 2 der 6. MWSt…

UFSZ2L ZRV/0130-Z2L/10Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 (Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung); Vertrauensschutz für den Anmelder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.12.2011Teil 2/3

…erreicht, wenn es regelmäßig, das heißt auch im Hinblick auf die Gewährung von Vertrauensschutz, zur Anwendung der Zollvorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer kommt. Die Anwendung zollrechtlicher Vorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer auch im Bereich des Vertrauensschutzes ist aus folgenden Gründen sachlich gerechtfertigt: Art. 2 der 6. MWSt…

UFSZ2L ZRV/0262-Z2L/02Zollschuldentstehung für Waren im Zolllagerverfahren, die zum Ausfuhrverfahren unter Verwendung des Verfahrenscodes 1000 als Gemeinschaftsware angemeldet werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.03.2004

…ist die Anwendung zollrechtlicher Vorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht unproblematisch (siehe auch Ruppe UStG 1994², § 26 Tz 3-7). Die Detailregelungen des materiellen und formellen Rechts der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt daher weitgehend nicht im UStG, vielmehr sind die Vorschriften über die Zölle sinngemäß heranzuziehen…

UFSZ3K ZRV/0347-Z3K/10Nebenwegverkehr, Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)28.10.2011

…Nach zollrechtlichen Vorschriften wurde vom Zollamt Salzburg als erstinstanzlich zuständiger Abgabenbehörde bekämpfbar geprüft und beurteilt, ob dieser Bedingung entsprochen wurde. Über die Regelung des Art. 202 Abs. 3 zweiter Anstrich ZK kann auf Beteiligte als Zollschuldner zurückgegriffen werden. Hier werden Personen erfasst, die schuldhaft am…

BFG RV/5200070/2015Zwingende Angaben in der Zollanmeldung zur Erlangung der Steuerfreiheit nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.03.2016Teil 1/2

…201 MwStSystRL wird die Person oder werden die Personen Steuerschuldner, die der Mitgliedstaat als Steuerschuldner anerkennt. Österreich hat, indem in § 26 Abs. 1 UStG für die sinngemäße Anwendung des Zollrechts verwiesen wird, die Personen als Steuerschuldner anerkannt, deren Schuldnerschaft sich aus den zollrechtlichen Vorschriften ergibt.…

BFG RV/1200020/2019Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer im Zusammenhang mit einem vorschriftswidrigen Verbringen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.03.2020

…154 Buchst. a UZK auf die Entstehung einer Einfuhrumsatzsteuer gemäß § 26 UStG sinn­ge­mäß anzuwenden sei. Die sinngemäße Anwendung der zollrechtlichen Bestimmungen impliziere nicht ohne weiteres die Anwendbarkeit sämtlicher zollrechtlicher Vor­schrif­ten. Der Anwendung des Zollrechts seien insofern Schranken gesetzt, als dieses dem Sinn und Zweck der…

BFG RV/5200065/2014Nachträgliche buchmäßige Erfassung von Einfuhrumsatzsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.07.2017Teil 1/3

…zur Nacherhebung der EUSt nach den Vorschriften des UStG 1994. Materielle Rechtsgrundlage für die Nacherhebung ist das UStG 1994. Weil das Unionsrecht den Mitgliedstaaten dabei gemäß Art. 201 der MwSt-RL einen Umsetzungsspielraum einräumt, wurde dieser in Österreich durch eine sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften genutzt…

BFG RV/7200103/2016Eingangsabgaben bei fehlenden Warenverkehrsbescheinigungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.07.2024

…bestimmt für die Einfuhrumsatzsteuer die sinngemäße Anwendung der Rechtsvorschriften für Zölle, sofern im Umsatzsteuergesetz nichts anderes geregelt ist. Zur Bestimmung des Schuldners der Einfuhrumsatzsteuer enthält das Umsatzsteuergesetz keine eigenständige Regelung, es verweist in § 19 Abs. 5 UStG in Verbindung mit § 26 UStG insoweit auf das…