…meine Eingabe vom 23. November 2005" und beantrage er "das Absehen der Einhebung einer Gebühr bzw. einer Gebührenerhöhung im Gesamtausmaß von € 270,00, da persönliche und sachliche Unbilligkeit vorliegt". Zur Begründung führte er Folgendes aus: "Meine Lebenssituation ist im gegenständlichen Gebührenstreit und im beigebrachten…
…sachliche Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus "persönlichen" Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ereignis eintritt. Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Eine solche sachliche…
…vorgebrachte - sachliche Unbilligkeit wäre anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Eine persönliche Unbilligkeit liegt…
…die außergewöhnlich sind, so etwa wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme. Eine sachliche Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber…
…Seite 3). Daraus folge, dass gemäß § 3 Z 3 der VO BGBl II 435/2005 im Beschwerdefall eine sachliche Unbilligkeit deshalb vorliege, weil die Einhebung der Einkommensteuer 2010 und 2011 seitens beider Steuerverwaltungen zu einer internationalen Doppelbesteuerung geführt habe, deren Beseitigung ungeachtet einer Einigung der…
…bereits entrichtete Abgabenschuldigkeit seit jedenfalls unbillig, da die am 07.03.2006 ergangenen „Grundlagenbescheide“ als Nichtbescheide einzustufen seien. Sachliche Unbilligkeit sei überdies infolge der überlangen Verfahrensdauer gegeben, da die derzeit gültigen Bescheide ohne ergehen der Nichtfeststellungsbescheide nicht ergangen wären. Ansonsten würde durch die Erlassung von…
…einen Abgabenbetrag in Höhe von € 162.624,27 gemäß § 236 BAO wegen offensichtlicher sachlicher Unbilligkeit. Zur Begründung brachte die Bf Folgendes vor: „Der betreffende Abgabenbetrag ist auf Nachforderungen aufgrund der Nichtanerkennung von Eingangsrechnungen betreffend Übersetzungstätigkeiten der Firma A-GmbH in den Veranlagungsjahren 1999, 2000…
Zur sachlichen Unbilligkeit der Einhebung wird vorgebracht, dass hier eine äußerst ungewöhnliche Konstellation dahingehend gegeben ist, dass nach Ergehen einer abweisenden Berufungsentscheidung für 1999, 2000, 2002 und 2003 vor dem UFS Graz im Juli 2009 ein Erörterungstermin betreffend das Jahr 2001stattgefunden hat, bei dem das…
…nach unproportional zum auslösenden Sachverhalt ist (Ritz, a.a.O., § 236 Tz 11 mit Judikaturnachweisen). a) sachliche Unbilligkeit Eine solche Unbilligkeit kann vorliegen, wenn eine vom Gesetz objektiv nicht gewollte Doppelbesteuerung ein und desselben Sachverhaltes eintritt (Stoll, BAO, 2438 mit Hinweis auf VwGH 17.9…
…Frist des § 238 BAO zulässig. Mit der gegenständlichen Berufung führt der Bw. das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit ins Treffen, weil er durch eine für ihn nicht als unrichtig erkennbare Rechtsauskunft der Abgabenbehörde erster Instanz im Vertrauen auf deren Richtigkeit Dispositionen getroffen habe, die er bei…
…nicht der alternative, vernünftige Weg gewählt worden Nicht zu erwartende Abgabenschuld: durch den Irrtum des damaligen steuerlichen Vertreters sei die Schachtelbefreiung des § 10 KStG angenommen worden. Da die sachliche Unbilligkeit ohne Zweifel vorliege, liege es im Ermessen der Abgabenbehörde die Nachsicht zu bewilligen. Bei der…
…maßgebend gewesen sei, wären die Verträge mit dem Geschäftsführer abgeschlossen und von diesem auch mit vollem unternehmerischen Risiko gelebt worden. Die rückwirkende Anwendung des obigen VwGH-Erkenntnisses stelle eine sachliche Unbilligkeit im Sinne der zu § 236 BAO ergangenen Verordnung BGBl II 2005/435, die den…
…Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO³, § 236 Tz 4). Für das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit genügt es daher nicht, wenn die Bw. darauf verweist, dass das Vorliegen eines Unternehmerrisikos entscheidend als Abgrenzungskriterium für die Frage herangezogen wurde, ob…
…0270). Liegt daher lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vor, durch die alle von dem betreffenden Gesetz erfassten Abgabepflichtigen in gleicher Weise berührt werden, ist eine sachliche Unbilligkeit nicht gegeben. § 236 BAO soll der Abgabenbehörde die Möglichkeit eröffnen, durch besondere Umstände des Einzelfalles eingetretene, besonders…
…de facto beseitigt worden. Nach § 3 der VO BGBL II 435/2005 liege eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der Abgaben vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches von Rechtsauslegungen des Verwaltungsgerichtshofes abweiche, wenn im Vertrauen auf die betreffende Rechtsprechung für die Verwirklichung des die Abgabenpflicht auslösenden…
…Grund seien Abgaben für 2007 verspätet überwiesen und auf dem Abgabenkonto die gegenständlichen Säumniszuschläge und Stundungszinsen verrechnet worden. Da offenbar eine sachliche Unbilligkeit aufgrund der verzögerten Erledigung des Gruppenantrages vorliege, werde um Nachsicht dieser Nebengebühren ersucht. Mit Bescheid vom 7.8.2008 bewilligte das Finanzamt…
…tatsächliche echte und monetäre Belastung von 2 % Säumniszuschlag für Fiktionen". Da dies nicht gesetzeskonform sein könne, seien die Voraussetzungen für eine Abgabennachsicht aufgrund einer sachlichen Unbilligkeit gegeben. Auch wenn ein Säumniszuschlag "im Normalfall" gerechtfertigt sei, sei dieser im vorliegenden Fall nachzusehen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 8…
…Juli 2007 beantragte der Berufungswerber (Bw.), auf Grund der sachlichen Unbilligkeit zum Schutz des Vertrauens in die Rechtsauslegung des vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlichten Erlasses (Durchführungsrichtlinie zum FLAG) die Einhebung der Rückforderung der Familienbeihilfen sowie der Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum 1. Jänner 2005 bis 31…
…Finanzamt gab dem Nachsichtsansuchen mit Bescheid vom 4. 7. 2006 keine Folge, weil es eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung verneinte. Dem Standpunkt der Nachsichtswerberin, der Rechtsformwechsel sei im Vertrauen auf die von ihr ins Treffen geführte Rechtsprechung bzw. unter der Annahme einer gleich bleibenden Steuerbelastung…
…Gesetzes daher zum Ergebnis käme, es sei tatsächlich ein Zufluss erfolgt, ergäbe sich die sachliche Unbilligkeit auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalles, konkret durch die aufgezwungene Stundung des Teilbetrages von 4.000.000,00 S (290.691,34 €). Dem Gesetzgeber könne nicht unterstellt…