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9 012 Treffer2092 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0272-I/07Bewertung eines Fruchtgenussrechtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2007

…beizubringen. Im Antwortschreiben vom 18. September 2007 wurde im Wesentlichen dargelegt, der Richtwert an sich als "Hauptmietzins" iSd MRG werde anerkannt. Die entscheidende Frage sei allerdings der "reine Ertrag" nach § 512 ABGB, da die Fruchtgenussberechtigten nicht Mieter seien, sondern alle Auslagen zur Erhaltung der Liegenschaft…

UFSK RV/0609-K/07Liegt eine Änderung der natürlichen Ertragsbedingungen vor ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.06.2008

…ob ich hier richtig bin, da es in Österreich auch andere Einrichtungen gibt, die solche Fälle verfolgen! Da dieses Bewertungsgesetz kein reiner Ertragswert ist, sondern ein Reinertragswert der Phantasie ist, stellt sich die Frage, ob hier die Steuer in betrügerischer Absicht und dann eingehoben wird…

BFG RV/3100596/2018Zurechnung von Einkünften bei Zuwendungsfruchtgenuss
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.03.2025

…Einschränkungen zu gebrauchen. Gemäß § 511 erster Satz ABGB hat der Fruchtnießer ein Recht auf den vollen, sowohl gewöhnlichen als auch ungewöhnlichen Ertrag. Als reiner Ertrag kann gemäß § 512 erster Satz ABGB aber nur angesehen werden, was nach Abzug aller nötigen Auslagen übrigbleibt. Zivilrechtlich entsteht das…

UFSS RV/0602-S/09Fruchtgenuss unter Ehegatten - Übertragung der Einkunftsquelle?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2011

…tragen hätte. In der Berufung wird die Ansicht vertreten, dass die Fruchtnießerin nach dem Gesetz lediglich Anspruch auf den Nettofruchtgenuss habe, weil nach § 512 ABGB als reiner Ertrag nur das angesehen werden könne, was nach Abzug aller nötigen Auslagen übrig bleibt. Die Bestimmungen der §§ 511f…

BFG RV/1100134/2022Zurechnung von Einkünften bei einem Zuwendungsfruchtgenuss
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.08.2023

…Einschränkungen zu gebrauchen. Gemäß § 511 erster Satz ABGB hat der Fruchtnießer ein Recht auf den vollen, sowohl gewöhnlichen als auch ungewöhnlichen Ertrag. Als reiner Ertrag kann gemäß § 512 erster Satz ABGB aber nur angesehen werden, was nach Abzug aller nötigen Auslagen übrigbleibt. 5. Zivilrechtlich entsteht…

BFG RV/7102368/2012Liebhaberei, steuerlich nicht anzuerkennende Fruchtgenussrechtsvereinbarung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.09.2018

…trägt. Die letzte Voraussetzung ergibt sich bereits aus der zugrundeliegenden Regelung des § 512 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB): § 512 ABGB: „Als ein reiner Ertrag kann aber nur das angesehen werden, was nach Abzug aller nöthigen Auslagen übrig bleibt. Der Fruchtnießer übernimmt also alle Lasten, welche…

BFG RV/1100056/2013Fruchtgenuss zwischen Ehegatten bei jederzeitiger Möglichkeit der Kündigung der Vereinbarung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.01.2017

…wie vom Verwaltungsgerichtshof gefordert getragen würden. Nach § 511 habe der Fruchtnießer ein Recht auf den vollen, sowohl gewöhnlichen als auch ungewöhnlichen Ertrag. Als reiner Ertrag könne nach § 512 ABGB nur das angesehen werden, was nach Abzug aller nötigen Auslagen verbleibe. Der Fruchtnießer müsse daher alle…

BFG RV/1100716/2014Vermittelt die Einräumung eines Fruchtgenusses am Hälfteanteil einer Liegenschaft der Gattin originäre Einkünfte aus VuV?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.06.2015

…als reine Vermögensverwaltung birgt kein unternehmerisches Risiko, wie es etwa mit der Führung eines Geschäftsbetriebes verbunden ist (vgl. hiezu ausführlich Doralt in RdW 1998, 519). Dies erweist sich auch im zu beurteilenden Streitjahr, das - unter der Prämisse einer Miteigentümergemeinschaft der beiden Gatten - einen Ertrag aus…

BFG RV/7103537/2009Bewertung eines Fruchtgenussrechtes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.02.2015

…Schonung der Substanz ohne alle Einschränkung zu genießen. Der Fruchtnießer hat ein Recht auf den vollen sowohl gewöhnlichen als auch ungewöhnlichen Ertrag (§ 511 ABGB). Nach § 512 ABGB kann als ein "reiner Ertrag" aber nur das angesehen werden, was nach Abzug aller nötigen Auslagen übrig bleibt…

BFG RV/3100092/2012Anerkennung eines Zuwendungsfruchtgenusses unter Ehegatten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.02.2014Teil 1/2

…§ 512 und 513 ABGB obliegenden Lasten trägt. Der Fruchtnießer hat das Recht auf den vollen Ertrag, wobei er auch berechtigt ist, die Sache zu vermieten oder zu verpachten. Als reiner Ertrag kann aber nur das angesehen werden, was nach Abzug aller nötigen Auslagen übrig bleibt…

UFSI RV/0088-I/12Anerkennung eines Zuwendungsfruchtgenusses unter Ehegatten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2013

…auch die ihm gemäß § 512 und 513 ABGB obliegenden Lasten trage. Der Fruchtnießer hat das Recht auf den vollen Ertrag, wobei er auch berechtigt ist, die Sache zu vermieten oder zu verpachten. Als reiner Ertrag kann aber nur das angesehen werden, was nach Abzug aller…

UFSW RV/1043-W/08Schenkung eines Fruchtgenussrechtes, steuerlicher Wert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2012

…Schonung der Substanz ohne alle Einschränkung zu genießen. Der Fruchtnießer hat ein Recht auf den vollen sowohl gewöhnlichen als auch ungewöhnlichen Ertrag (§ 511 ABGB). Nach § 512 ABGB kann als ein "reiner Ertrag" aber nur das angesehen werden, was nach Abzug aller nötigen Auslagen übrig bleibt…

UFSF RV/0312-F/07Steuerliche Anerkennung einer Fruchtgenussvereinbarung (Zuwendungsfruchtgenuss) zwischen Ehegatten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2009

…§ 512 und 513 ABGB obliegenden Lasten getragen hätte. Nach § 511 ABGB hat der Fruchtnießer ein Recht auf den vollen, sowohl gewöhnlichen als ungewöhnlichen Ertrag. Als reiner Ertrag kann nach § 512 ABGB nur das angesehen werden, was nach Abzug aller nötigen Auslagen übrig bleibt; der Fruchtnießer…

UFSW RV/0143-W/02Kosten für Geschenke eines Steuerberaters an Klienten sind Repräsentationsaufwendungen gem. § 20 Abs.1 Z 3 EStG 1988, wenn ein eindeutiger Nachweis für den Werbezweck fehlt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2008Teil 5/6

…Dachboden ausgebaut), Schwimmbecken im Garten (8*4m) Mit der nachfolgenden Tabelle wird die Berechnung dargestellt: Laut. Aufstellung ist das Objekt zu 100 % vermietet; keine Leerstehungen, Ertrag aus reiner Wohnungsmiete erzielt (keine Geschäfts- oder Büroflächen) | Mieteinnahmen mtl., exkl. BK, USt. € 3.270 (S 45…

BFG RV/2100362/2013Erträge aus einer Kapitalveranlagung in ein betrügerisches Veranlagungssystem
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2023Teil 1/2

…sondern nur die Möglichkeit, sein Depot zur Gänze oder teilweise zu kündigen und sich daraus Gelder auszahlen zu lassen. Die XYZ GmbH hat in ihren Mitteilungen nie über "Zinsen" oder sonstigen zinsenähnlichen Erträgen geschrieben, sondern ausschließlich über "Wertsteigerungen" des veranlagten Produktes. Auch wenn in verbrecherischer…

BFG RV/7101229/2014Bewertung eines "ertragslosen" land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.04.2019Teil 1/2

…bewerten. Hintergrund ist dass der Bodenmarkt in Österreich ein reiner Verkäufermarkt ist. Eine Vergleichswertermittlung hat ihre Berechtigung aus fachlicher Sicht im Liquidationsfall (Flächenabverkauf) oder um Wiederbeschaffungskosten nach Flächenverlusten (Enteignung, Umwidmung) zu bewerten. Verkaufsgewinne die durch die Auseinanderentwicklung von Ertragswerten und Liquidationswerten entstehen kommen (Anm. können…

BFG RV/7100700/2018Hauptfeststellung Land- und Forstwirtschaft zum 1.1.2014 1. Veränderungen der natürlichen Ertragsbedingungen seit der letzten Bodenschätzung im Jahr 1981 2. "Anflugwald" als Wald iSd des Forstgesetzes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.04.2020Teil 1/2

… 101 BAO. Die Bescheidbegründung lautet wie folgt: | "Nutzung | Fläche | Hektarsatz (€) | Ertragswert (€) | Landwirtschaftlich genutzte Flächen | 0,7235 ha | 276,00 | 199,69 | Forstwirtschaftlich genutzte Flächen | 0,2808 ha | 203,99 | 57,28…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

… 1 Abs. 2a GrEStG 1987 und Anwachsung Im Eigentum einer KG mit 25 Kommanditisten zu je 4% Vermögensbeteiligung befinden sich mehrere Eigentumswohnungen. 100% der Kommanditanteile werden nun an den einzigen Komplementär (reiner Arbeitsgesellschafter) abgetreten, wodurch es zu einer Anwachsung nach § 142 UGB beim Komplementär kommt…

UFSF RV/0036-F/03Fiktive Anschaffungskosten als AfA-Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichem Erwerb einer Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2005

…Da das Haus nicht für Mietzwecke gebaut worden sei, sei ihnen allerdings klar, dass sich Wert und Ertrag nicht im üblichen Rahmen bewegen würden. In seiner Stellungnahme vom 26. Juli 2002 hat der Sachverständige ergänzend ausgeführt, die derzeitige Nettomiete betrage laut Angabe der Eigentümergemeinschaft 1…

BMF-010216/0125-VI/6/2007Salzburger Steuerdialog 2007, Ergebnisse Körperschaftsteuer und Umgründungen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0125-VI/6/200726.11.2007

…war. Es wird angenommen, dass der Gatte reiner Geschäftsführer und nicht Gesellschafter ist und dass keine wie immer geartete Nahebeziehung zu den Gesellschaftern besteht. Eine verdeckte Ausschüttung setzt begriffsnotwendig eine Vorteilsgewährung an den Gesellschafter der Körperschaft voraus ( KStR 2001 Rz 773 ). Da kein Gesellschaftsverhältnis vorliegt…