…real überschuldeten Betriebs unter Lebenden gegen Übernahme der Verbindlichkeiten ist als ein entgeltlicher Erwerb anzusehen (VwGH 31.3.1971, 546/69; Doralt, aaO., § 6 Tz 404). 3.) Zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG 1988 gehören auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen…
…Zwangsversteigerung, Enteignung) des Eigentums am Betriebsvermögen (Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Eigentums) auf eine andere Person (natürliche, juristische Person, Gesamthandvermögen) verstanden (VwGH 24.9.1996, 95/13/0290). Dies gilt auch für die Übernahme des Betriesbvermögens eines real überschuldeten Betriebes gegen Übernahme der Betriebsschulden; siehe dazu Rz…
…Es sei dem Bw insoweit zu folgen, als die Betriebsübertragung so behandelt werde, wie wenn sie zwischen Fremden stattgefunden hätte. Demnach sei ohnehin nicht davon auszugehen, dass ein real überschuldeter Betrieb übertragen werde. Der Veräußerungsgewinn und damit die Aufdeckung der stillen Reserven sowie des Firmenwertes…
…Im Übrigen wäre es Sache des Beschwerdeführers gewesen, zeitgerecht für eine Dokumentation der zum 1.12.1996 vorgenommenen Bewertungen zu sorgen. 5. Wird ein real überschuldeter Betrieb gegen Übernahme der Betriebsschulden übertragen, stellen diese Schulden den Veräußerungserlös dar; es entsteht ein Veräußerungsgewinn in Höhe des…
…1990, 90/14/0102; VwGH 29.6.1995, 93/15/0134). Rz 5681: Ist der von einem nahen Angehörigen übernommene Betrieb nicht bloß buchmäßig, sondern wirtschaftlich (real) dergestalt überschuldet, dass stille Reserven und Firmenwert zur Deckung des Negativkapitals nicht ausreichen, dann ist davon auszugehen, dass…
…aufzuteilen. Zusammenfassend kann daher festgestellt werden, dass es bei der Zurückbehaltung von Verbindlichkeiten einen Unterschied macht, ob ein real überschuldetet Betrieb übertragen wird oder nicht. Ist ein Betrieb nicht überschuldet, so finden die Verbindlichkeiten im übertragenen Aktivvermögen Deckung. Dem Geschenknehmer bleibt durch die Übertragung ein…
…dar, dass ihr Betrieb per 31. Dezember 2011 real und nicht bloß buchmäßig überschuldet gewesen sei, da dessen stille Reserven und dessen Firmenwert nicht zur Deckung des Negativkapitals ausreichten. Andererseits sei bei der Tochter der Bf. eine eindeutige betriebliche Motivation vorgelegen, den überschuldeten Betrieb weiterzuführen…
…ob kein "real überschuldeter" Vermögenskomplex vorliegt (Rabel, Art III Einbringung - Steuerrecht, in Helblich/Wiesner/Bruckner (Hrsg), Handbuch der Umgründungen, § 12 Rz 148: dies sei anhand jener Grundsätze zu beurteilen, die für die insolvenzrechtliche Überschuldung gelten; ebenso auf das Nichtvorliegen eines real überschuldeten Vermögens abstellend Hügel…
…2 letzter Satz EStG 1988 gerade in jenen Fällen Bedeutung erlange, in denen ein real - das heißt unter Einbeziehung stiller Reserven und eines allfälligen Firmenwertes - überschuldeter Gesellschaftsanteil übertragen werde, ohne dass für den ausscheidenden Gesellschafter eine handelsrechtliche Auffüllungsverpflichtung bestehe. Der Gesetzgeber gehe demnach davon aus…
…bloß buchmäßig überschuldeten Betriebes zwischen nahen Angehörigen eine Schenkung anzunehmen sei. Denn eine Schenkung setze voraus, dass der Rechtsnachfolger durch die Übertragung des Betriebes tatsächlich bereichert wäre, wozu der reale Wert des Betriebes positiv sein müsse. Durch die Übernahme des tatsächlich (real) überschuldeten negativen Kapitalkontos…
…| 150 Die OG-AB weist einen Buchwert von -200 aus und ist wirtschaftlich (real) mit 50 überschuldet. Da es gelingt, das Fremdkapital von 450 je zur Hälfte den Teilbetrieben zuzurechnen, ergibt sich für die Teilbetriebe 1 und 2 jeweils eine reale Überschuldung von 25…
…führen die nach Betriebsaufgabe aufgrund dieser Verbindlichkeiten anfallenden Zinsen zu nachträglichen (negativen) Einkünften iSd Z 2 (VwGH 30.9.99, 99/15/0106). Im Ergebnis bedeutet dies, dass Schuldzinsen nur dann als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig sind, wenn der veräußerte Betrieb real überschuldet ist (s Kanduth…
…Veräußerungsgewinne (§ 24 EStG 1988) ABC der wesentlichen Betriebsgrundlagen (Rz 5509 bis 5562) und des Teilbetriebes (Rz 5585 bis 5628). Übertragung eines real überschuldeten Betriebes unter nahen Angehörigen: Übernahme der EStR 1984 (Rz 5681). Stichtagsbezogener Aufgabegewinn (Rz 5670). In Raten zufließender Veräußerungserlös: Barwertberechnung (Abzinsung; Rz 5678…
…getragen wird. Rz 1434: Die rückwirkenden Änderungen des übertragenen Vermögens können zB der Anpassung des Eigenkapitals (zB zum Angleichen der Kapitalkonten an die gewünschten Beteiligungsverhältnisse) oder der Verkehrswerte oder dem Herstellen eines positiven Verkehrswertes bei einem real überschuldeten Betrieb dienen. 4.2.4.5.2…
…hätte den real überschuldeten Betrieb nicht übernommen, hätte nicht auch die Mutter ihre Liegenschaftshälfte mit übergeben. Darüber hinaus habe die Mutter keine Schenkungsabsicht gehabt und seinem Vater in Erfüllung ihrer ehelichen Beistandspflicht gemäß § 90 ABGB geholfen, dass dieser einen wesentlichen Teil der Betriebsschulden auf den…
…somit auf Grund des Überwiegensprinzips zur Gänze ein unentgeltlicher Vorgang vor. Im Fall 3 liegt auf Grund des Überwiegensprinzips zur Gänze ein entgeltlicher Vorgang vor. Fall 4: Gemäß Rz 5681 EStR 2000 ist bei der Übernahme eines real überschuldeten Betriebes durch nahe Angehörige davon auszugehen…
…86/14/0104). Keine Betriebsausgaben lägen allerdings vor, wenn die verbleibenden Gesellschafter auf die Auffüllung aus außerbetrieblichen Gründen verzichteten. Scheidet ein Gesellschafter mit real überschuldetem Kapitalkonto ohne Abfindungszahlung aus, sind die stillen Reserven zu aktivieren und der gesamte Betrag des negativen Kapitalkontos als Veräußerungsgewinn gemäß…
…Gesamtrechtsnachfolgerin der vormaligen Geschäftsherrin, die atypisch stille Gesellschaft blieb weiter bestehen. - Das Finanzamt folgte den Feststellungen einer bei der atypStillGes für die Jahre 1994 bis 1996 hinsichtlich der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung durchgeführten Betriebsprüfung und versagte die steuerneutrale Behandlung der Einbringung, indem es die Einbringung…
…Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer real überschuldeten Gesellschaft ist der Gesamtbetrag des negativen Kapitalkontos als Veräußerungsgewinn zu erfassen. Soweit das negative Kapitalkonto bei realer Überschuldung die anteiligen stillen Reserven übersteigt und auch nicht aufgefüllt werden muss, liegen bei den verbleibenden Gesellschaftern abzugsfähige Betriebsausgaben vor.“ Auch…
…steuerlich als Übertragung auf eine neue Mitunternehmerschaft gilt (siehe Rz 1298 ff), kann bei verbleibenden real überschuldeten Mitunternehmern eine Äquivalenzverletzung vorliegen. Rz 1352: Eine reale Überschuldung (negativer Verkehrswert) am Zusammenschlussstichtag kann insb. durch bis zum Abschluss des Zusammenschlussvertrages tatsächlich getätigte Einlagen oder durch das Zurückbehalten…