…gewinnen. Die strittige Vorgehensweise entspricht eindeutig der in Rede stehenden gesetzlichen Regelung bzw. der Absicht des Gesetzgebers, nur der quantitativen Verminderung des Wirtschaftsgutes Rechnung zu tragen; die AfS - wie vom steuerlichen Vertreter des Bw. beantragt - entsprechend der vereinbarten Abschlagszahlungen bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen, findet…
…Preisgestaltung; wesentliche zeitliche Intensivierung oder Verminderung des Betätigungsumfanges; wesentliche quantitative Ausweitung oder Verminderung des Betätigungsumfanges; wesentliche qualitative Verbesserung oder Verminderung der Betätigung. Hat der sich Betätigende den freien Entschluss zur vorzeitigen Beendigung einer ursprünglich zeitlich unbegrenzt geplanten Betätigung erst nachträglich aus privaten Motiven (zB Schenkung…
…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…
…hingegen durch die Tätigkeit). Diese Änderung kann sein: negativ gesehen: Verminderung bis hin zur Beendigung der wirtschaftlichen Einheit mit nachfolgender Schaffung einer neuen Einheit Die bloße Beendigung oder Verminderung der bisherigen wirtschaftlichen Einheit im Bereich des Voreigentümers ist zunächst ebenso unbedenklich wie im Bereich des…
…135 UZK-IA | 1. Zuschläge für die in Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iv UZK aufgeführten Gegenstände und Leistungen müssen auf objektive und quantitativ bestimmbare Daten gestützt wenden. Um den Verwaltungsaufwand bei der Ermittlung der zuzuschlagenden Werte sowohl für den Anmelder als…
…übergehenden Verluste verbleiben als abzugsfähige Verluste beim Einbringenden. 3.8.1.2.2. Vermögensänderungen nach dem Stichtag Rz 1187: Erfährt das Einbringungsvermögen zwischen dem Zeitpunkt der Verlustentstehung und dem Einbringungsstichtag eine quantitative Änderung, wie zB Veränderungen im Anlagevermögen, führt dies zu keiner Einschränkung des Verlustvortragsüberganges…
…fraktionierte Rückwärtsbetrachtung": Verluste an oder vor jenem Bilanzstichtag, zu dem eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist, können verschmelzungsbedingt nicht übergehen bzw. können nicht mehr verwertet werden; eine anteilige Verminderung ist in lit. c nicht vorgesehen ("Alles-oder-Nichts-Betrachtung"; Kofler/Six in Kofler (Hrsg), aaO, …
…hingegen durch die Tätigkeit). Diese Änderung kann sein: negativ gesehen: Verminderung bis hin zur Beendigung der wirtschaftlichen Einheit mit nachfolgender Schaffung einer neuen Einheit. Die bloße Beendigung oder Verminderung der bisherigen wirtschaftlichen Einheit im Bereich des Voreigentümers ist zunächst ebenso unbedenklich wie im Bereich des…
…hingegen durch die Tätigkeit). Diese Änderung kann sein: negativ gesehen: Verminderung bis hin zur Beendigung der wirtschaftlichen Einheit mit nachfolgender Schaffung einer neuen Einheit. Die bloße Beendigung oder Verminderung der bisherigen wirtschaftlichen Einheit im Bereich des Voreigentümers ist zunächst ebenso unbedenklich wie im Bereich des…
…fraktionierte Rückwärtsbetrachtung": Verluste an oder vor jenem Bilanzstichtag, zu dem eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist, können verschmelzungsbedingt nicht übergehen bzw. können nicht mehr verwertet werden; eine anteilige Verminderung ist in lit. c nicht vorgesehen ("Alles-oder-Nichts-Betrachtung"; Kofler/Six in Kofler (Hrsg), aaO, …
…UmgrStG13, § 4 Rz 104f). Hat sich der Umfang des Vermögens qualifiziert vermindert, geht ein von diesem Vermögen verursachter, aber noch nicht verrechneter Verlust zur Gänze verloren; eine anteilige Verminderung ist in lit. c nicht vorgesehen (Alles-oder-Nichts-Betrachtung; vgl. Kofler/Six in Kofler (Hrsg)…
…hingegen durch die Tätigkeit). Diese Änderung kann sein: negativ gesehen: Verminderung bis hin zur Beendigung der wirtschaftlichen Einheit mit nachfolgender Schaffung einer neuen Einheit. Die bloße Beendigung oder Verminderung der bisherigen wirtschaftlichen Einheit im Bereich des Voreigentümers ist zunächst ebenso unbedenklich wie im Bereich des…
…hingegen durch die Tätigkeit). Diese Änderung kann sein: negativ gesehen: Verminderung bis hin zur Beendigung der wirtschaftlichen Einheit mit nachfolgender Schaffung einer neuen Einheit. Die bloße Beendigung oder Verminderung der bisherigen wirtschaftlichen Einheit im Bereich des Voreigentümers ist zunächst ebenso unbedenklich wie im Bereich des…
…1 lit c UmgrStG vorgelegen habe. Eine solche qualifizierte Umfangsminderung iSd § 4 Z 1 lit c UmgStG sei von der Außenprüfung festgestellt worden, indem sie maßgebende quantitative betriebswirtschaftliche Parameter wie Umsatz, Bilanzsumme und Beschäftigtenanzahl verglichen und in einer Gesamtschau gewürdigt habe. Dabei habe sie festgestellt…
…1 lit c UmgrStG vorgelegen habe. Eine solche qualifizierte Umfangsminderung iSd § 4 Z 1 lit c UmgStG sei von der Außenprüfung festgestellt worden, indem sie maßgebende quantitative betriebswirtschaftliche Parameter wie Umsatz, Bilanzsumme und Beschäftigtenanzahl verglichen und in einer Gesamtschau gewürdigt habe. Dabei habe sie festgestellt…
…ankommen (Hügel, Grenzüberschreitende und nationale Verschmelzungen im Steuerrecht, Wien 2009, § 4 Rz 51). Auch nach herrschender Ansicht in der Betriebswirtschaftslehre kann die Unternehmensgröße und ihre Veränderung nicht anhand eines einzigen Kriteriums beurteilt werden (Bruckner in Helbich/Wiesner/Bruckner, Umgründungen, I § 4 Rz 47). Entscheidend ist…
…Erst eine durch den Folgeeigentümer stattfindende Schaffung oder quantitative Erweiterung der neuen wirtschaftlichen Einheit um zumindest das Dreifache sei somit eine wesentliche Änderung gegeben und verwirkliche den Mantelkauftatbestand. Der wirtschaftliche Grund der Vereinbarung zwischen der VoreigentümerinÖ und der XYGmbH sei die Schließung der wirtschaftlichen Einheit…
…Überlegungen geleitet gewesen, dass einerseits eine weitgehende Entschuldung der zu übernehmenden Gesellschaft erfolgen könne (und damit auch eine Verminderung der Verlustvortrages vor der Sanierung erfolgt sei) und andererseits vor allem das übernommene Personal noch während des Insolvenzverfahrens bereits Synergieeffekte bei der Bw. als übernehmende Gesellschaft…
…die nennenswerten Veränderungen unterlagen. Das Aktivvermögen des Betriebs bestand zum Zeitpunkt der Verlustentstehung zu weit mehr als 90% aus den Warenvorräten (Yachten) und der Forderung an die Y. GmbH samt Zinsen. In der Literatur wird einhellig eine quantitative Umfangsverringerung bis 75% als noch nicht die…
…Diese Änderung könne sich negativ gesehen auf eine Verminderung bis zum Extremfall der Beendigung der wirtschaftlichen Einheit mit oder ohne nachfolgender Schaffung einer neuen wirtschaftlichen Einheit und positiv gesehen auf eine Erweiterung der wirtschaftlichen Einheit in quantitativer oder qualitativer Art beziehen. Für den konkreten Beschwerdefall…