…führen würde bzw. ob die Einhebung der Abgabenschuld jedenfalls mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen im Sinne der zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verbunden wäre. Da - wie obig ausgeführt - im Nachsichtsverfahren das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast nicht bei der Behörde, sondern beim Nachsichtswerber liegt, ist es…
…eines Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht an der Existenzgefährdung nichts ändert. Entgegen der den Bw. treffenden qualifizierten Mitwirkungspflicht hat der Bw. nicht dargelegt, warum bei einem Gesamtschuldenstand von € 136.475,88 (bei Erfüllung der Vereinbarung hinsichtlich der Bankverbindlichkeit…
…beim Nachsichtswerber; daher trifft ihn eine erhöhte Mitwirkungspflicht (VwGH 7.9.1990, 90/14/0089; VwGH 22.10.2002, 96/14/0059, 97/14/0091; VwGH 7.7.2011, 2008/1570010; Ritz, BAO6 zu § 236 Rz 4. Demzufolge hat die Abgabenbehörde nach der Rechtsprechung des…
…Deutlichkeit und Zweifelsfreiheit aufweist, so kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 27.3.1996, 92/13/0291) eine mangelnde Ermittlungstätigkeit der Abgabenbehörde nicht als Verletzung von Verfahrensvorschriften vorgeworfen werden. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache ist…
…eines allgemeinen, quotenmäßigen Forderungsverzichtes ein Verzicht auf die Abgabenforderungen zur Sanierung der wirtschaftlichen Lage des Nachsichtswerbers mit beitragen kann (VwGH 24.9.1999, 99/14/0118). Im Nachsichtsverfahren trifft den Abgabepflichtigen eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast liegt beim Nachsichtswerber (vgl. Ritz…
…des Bundesfinanzgerichtes. Wird diese Frage verneint, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum mehr und der Antrag zwingend abzuweisen, weil eine Ermessensentscheidung nach § 236 BAO das Vorliegen einer Unbilligkeit voraussetzt. Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, im Sinne der ihn treffenden Mitwirkungspflicht einwandfrei und…
…Die Unbilligkeit kann "persönlich" oder "sachlich" bedingt sein. Eine "persönliche" Unbilligkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdete. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht aus persönlichen Gründen nicht unbedingt der Existenzgefährdung oder besonderer finanzieller Schwierigkeiten oder Notlagen…
…RV/5100899/2018, ausgesprochen, dass das persönliche Schicksal des Nachsichtswerbers (erhöhter Medikamentenbedarf aufgrund einer Erkrankung) nur angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage einen Zusammenhang mit der Einbringung der Abgaben und der daraus entstehenden Belastungen haben kann, was gegenständlich aber nicht der Fall ist. Der Beschwerdeführer hat…
…Wiedergabe der Wortlaute des § 276 Abs. 1, Abs. 6 und Abs. 8 BAO, des § 256 Abs. 3 BAO und des § 236 Abs. 1 BAO, der maßgeblichen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zur persönlichen und sachlichen Unbilligkeit sowie der im Nachsichtsverfahren geltenden erhöhten Mitwirkungspflicht des Nachsichtswerbers wurde sinngemäß…
…und Beweislast beim Nachsichtswerber. Ihm obliegt es im Sinne seiner Mitwirkungspflicht, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf welche die Nachsicht gestützt werden kann (VwGH 26.02.2003, 98/13/0091). im vorliegenden Fall zur Verwirklichung des steuerbegründenden Tatbestandes vor…
…und Beweislast beim Nachsichtswerber. Ihm obliegt es im Sinne seiner Mitwirkungspflicht, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf welche die Nachsicht gestützt werden kann (VwGH 26.02.2003, 98/13/0091). im vorliegenden Fall zur Verwirklichung des steuerbegründenden Tatbestandes vor…
…Beweislast beim Nachsichtswerber. Ihm obliegt es, im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluss jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf welche die Nachsicht gestützt werden kann, und zwar von sich aus, ohne dass es noch gesonderter Aufforderungen bedarf. Es ist Sache des Berufungswerbers…
…113,60 liege objektiv im Rahme der finanziellen Möglichkeiten, zumal die Möglichkeit einer Antragstellung auf Zahlungserleichterung in Form von Ratenzahlung bestehe. Zudem sei es Sache des Nachsichtswerbers einwandfrei und unter Ausschluss jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden könne…
…zu ergänzen, dass die Beschwerdeführerin diese der Behörde geeignet darlegen muss. Das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast liegt - da es um die Unbilligkeit der Einhebung nach der "Lage des Falles" geht - beim Nachsichtswerber, ihn trifft eine erhöhte Mitwirkungspflicht (VwGH 7.9.1990, 90/14/0089;…
…0291) eine mangelnde Ermittlungstätigkeit der Abgabenbehörde nicht als Verletzung von Verfahrensvorschriften vorgeworfen werden. Da es um die Unbilligkeit der Einhebung nach der "Lage des Falles" geht, liegt das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber; daher trifft ihn eine erhöhte Mitwirkungspflicht (VwGH 22.10.2002…
…es sei Sache des Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluss jeglicher Zweifel das Vorliegen der Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden könne. Dem Nachsichtsantrag fehle eine Darstellung der aktuellen Einkommens- und Vermögenssituation der Beschwerdeführerin wobei in diesem Zusammenhang auf die erhöhte Mitwirkungspflicht der Antragstellerin…
…worden sind. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Ihm obliegt es im Sinne seiner Mitwirkungspflicht, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf welche die Nachsicht gestützt werden kann. Der Nachsichtswerber hat im Fall des § 236…
…darzutun hat, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (stRspr des VWGH, so etwa VwGH 27. 6 2013, 2013/15/0173) und er somit dessen das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast im Verfahren trägt, können die Angaben, dass der Nachsichtswerber unter dem Existenzminimum lebt, als…
…wegen wäre nur aus dem Gesichtswinkel des § 235 BAO (Löschung), eine amtswegige Aussetzung der Einbringung (keine Abschreibung) aus jenem des § 231 BAO möglich. Mit Rücksicht auf das Erfordernis eines Antrages und in Anbetracht der Interessenlage trifft bei Nachsichtsmaßnahmen den Nachsichtswerber eine erhöhte Mitwirkungspflicht (VwGH 7…
…persönlich" oder "sachlich" bedingt sein. Eine "persönliche" Unbilligkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährdete. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht (aus persönlichen Gründen) nicht unbedingt der Existenzgefährdung oder besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt…