…es könne der Studienwechsel durchgeführt werden und dennoch Familienbeihilfe weiterbezogen werden; eine Umgehung der Bestimmungen bezüglich Studienwechsel sei durch eine pro-forma-Inskription im bisherigen Studium möglich, was zu einem "grotesken Ergebnis" führe. Rechtliche Würdigung Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Vorschriften des StudFG bezüglich Studienwechsel…
…der Erstbehörde richtig wäre, so würde dies bedeuten, dass jemand ein "Pro Forma Studium" auf irgend einer Universität beginnt und dann bis zum 26. Lebensjahr Familiebeihilfe bezieht und keinerlei Interesse an einer Berufsausbildung oder an einem Abschluss bei einer Universität hat. Es kann wohl nicht…
…die Beihilfenbehörde aufzuheben. "Pro forma-Studium" Wenn die Bf in ihrem Vorlageantrag vermeint, es hätte "keine Diskussion über das Kindergeld gegeben", wenn "B irgendein Fach auf der Universität belegt", mag dies unter bestimmten Voraussetzungen zutreffen. Allerdings genügt die Inskription eines Studium als reiner Formalakt nicht…
…" Seine Tochter habe die allererste Möglichkeit nach Abschluss der Reifeprüfung wahrgenommen, Pharmazie in Österreich zu studieren und nicht pro forma und zum Schein ein Studium ohne Zugangsbeschränkung inskribiert, nur um Anspruch auf eine Familienbeihilfe zu erwirken und so der Allgemeinheit/Volkswirtschaft unnötige Kosten erspart. Im…
…wäre V. (bzw. mir) die FB ebenfalls zugestanden, wenn er „pro forma" inskribiert hätte und somit bei Durchführung der Operationen eine Unterbrechung der Berufsausbildung bzw. eine Studienbehinderung vorgelegen wäre. Diese Vorgehensweise wäre mir allerdings mit dem Wissen, dass er dem Studium mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht…
…die Tochter der Bf. - im zwei Semester gemeldeten Bachelorstudium Technische Mathematik und - im ein (1) Semester gemeldeten Bachelorstudium Informatik keine Prüfungen abgelegt, war sie lediglich pro forma eine Studentin dieser beiden Bachelorstudien. Im Wintersemester 2020/21 begann die Tochter der Bf. den FH Bachelorstudiengang Kommunikation…
…August 2022, in dem zusammenfassend festgestellt werde, dass das 1. Studienjahr von T. nur pro forma inskribiert und keine tatsächlichen Prüfungsabsichten vorgelegen seien. Im Übrigen bestünde kein Anspruch auf Familienbeihilfe für das 2. Studienjahr, da im 1. Studienjahr keine 16 ECTS-Punkte erreicht worden seien…
…also nicht einen üblichen Studentennebenjob angenommen hat. Daraus folgt, dass das (eher pro forma) weitergeführte Studium gegenüber dem Beruf einer Ärztin völlig in den Hintergrund getreten ist und die Berufsausübung eindeutig die Haupttätigkeit der Tochter des Bw. dargestellt hat. Somit hat sie mit Aufnahme ihrer…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Überprüfungsschreiben vom 31.10.2019 wurde die Beschwerdeführerin (Bf.) ersucht, die Inskriptionsbestätigung ihres Sohnes A, geb. xx, vorzulegen. In der Beantwortung eines Ergänzungsersuchens (ob ihr Sohn Vorlesungen besuche und Prüfungen absolviert habe…
…und daher nicht klar ist, ob Ihr Sohn zum Zeitpunkt der Inskription bereits wusste, wann er zum Bundesheer einrücken würde. Ein Leistungsnachweis in Form von Prüfungszeugnissen wurde bisher auch noch nicht vorgelegt. Die Inskription allein ist kein Nachweis einer Berufsausbildung. Dass von den vorgesehenen 20…
…305, genannte Einrichtung besuchen, eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Der achte Satz der Bestimmung des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG…
…Septemberhälfte gehabt, den sie nach der positiven Berufungsentscheidung nicht mehr wahrnehmen habe müssen. Das Datum auf dem neu ausgestellten Maturazeugnis mit Juni 2001 möge zwar formal richtig sein, de facto sei die Ausstellung des positiven Maturazeugnisses erst in der ersten Septemberhälfte 2001 erfolgt. Die im…
…dass die mit 1. März im Vorhinein fällige Familienbeihilfe für diesen Monat noch auszubezahlen sei. Begründet bzw. untermauert werde dies durch die Arbeitsbestätigung der Firma Sappi Europe SA in Brüssel aus der hervorgehe, dass sein Sohn erst ab 4. März beschäftigt sei. Das Finanzamt hat…
…ihrer Mutter bis 15.08.2005 in Österreich gelebt und sei seit ihrer Geburt österreichische Staatsbürgerin. Nach ihrer Rückkehr aus der Türkei arbeitete sie von 25.08.2016 bis 30.11.2016 bei der Firma L als Promotorin. Ihre Bezugspersonen in Österreich seien ihre Großmutter…
…übermittelt und die Eltern bestätigten, dass der Sohn für seine Lebenshaltungskosten Bargeld erhalte. Trotz zweimaliger Aufforderung durch das Finanzamt legte der Beschwerdeführer neben der vorgelegten Inskriptionsbestätigung der Universität Ort (in deutscher Sprache) keinen Studienerfolgsnachweis seines Sohnes für das erste Studienjahr vor. Mit Schreiben vom 16…
…Bildungswissenschaft an der Alpen-Adria Universität beginnen würde, dass sie also weiterhin studieren würde. Sie habe nur das Studium und die Uni gewechselt. Eine Inskriptionsbestätigung der Uni Klagenfurt würde sie erst im September 2014 nachreichen können. § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 verweise auf …
…des Anspruches der Familienbeihilfe ab Oktober 2022 informiert. Am 29.06.2023 beantragte die Bf. die Zuerkennung der Familienbeihilfe für ihren Sohn ab sofort und legte die Inskriptionsbestätigung der Universität ***2*** für das Studium der Rechtswissenschaften im Sommersemester 2023, das Studienblatt für das Sommersemester 2023…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Anlässlich der Überprüfung des Anspruchs auf Familienbeihilfe ersuchte das Finanzamt Österreich mittels Schreiben vom 18.2.2021 die Beschwerdeführerin neben der Angabe personenbezogener Daten, um Vorlage folgender Unterlagen: Fortsetzungsbestätigung bzw Inskriptionsbestätigung, Studienblatt/Studienbuchblatt, Studienerfolgsnachweis…
…nur solche Zeiten anzusehen, in denen aus objektiv erkennbaren Umständen geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse (Inskription) genügt nicht, um eine Berufsausbildung nachzuweisen. Vielmehr muss eine Ausbildung ernsthaft und zielstrebig betrieben werden. Ernstliches…
…im Studienjahr 2013/2014 das Bachelorstudium Wirtschafts-und Sozialwissenschaften an der WU Wien. Lt. vorliegendem Erfolgsnachweis erzielte sie bei folgenden Prüfungen folgende ECTS-Punkte: 1. Studienjahr: 10.5.2013: 4 (Inskription erst im Oktober 2013, für das gegenständliche Verfahren, wie unten zu zeigen sein wird…