…einem Unterlassen, in einem Dulden oder auch in einem Verzicht bestehen (Doralt, EStG § 29, Tz 35). Die Leistung im Sinn des § 29 Z 3 EStG ist von der nicht steuerbaren privaten Vermögenssphäre abzugrenzen. Daraus folgt, dass die Veräußerung bzw. veräußerungsähnliche Vorgänge nicht als Leistungen iSd. §…
…stellen Kosten, die im Zusammenhang mit einem Erbanfall entstehen (u.a. Zahlungen von Pflichtteilen) weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten dar, weil diese Aufwendungen lediglich die private Vermögenssphäre des Erben betreffen (VwGH 03.07.1991, 91/14/0108 und 19.09.1990, 89/13/0021). § 30 Abs…
…mit einem Erbanfall entstehen (bei Erbauseinandersetzungen, Erbschaftsregelungen, Zahlungen von Pflichtteilen, Aufnahme von Krediten zur Befriedigung von Pflichtteilsansprüchen), weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten dar, weil diese Aufwendungen lediglich die private Vermögenssphäre des Erben betreffen (vgl. VwGH vom 19.9.1990, Zl. 89/13/0021, ÖStZB 1991, 223)…
…im Privatvermögen. Der Wertverlust durch das Absinken des Marktwerts der veräußerten Wirtschaftsgüter betrifft die steuerlich unbeachtliche Vermögenssphäre. Im außerbetrieblichen Bereich darf – entsprechend der angeführten Literatur und Rechtsprechung - die AfaA nicht dazu führen, dass Wertveränderungen in der privaten Vermögenssphäre im Wege der AfaA steuerwirksam werden. Der…
…Argumentation ist allerdings wieder zu erkennen, dass es sich in erster Linie um das Interesse seiner Familie handelt, und daher um ein privates Engagement in Verbindung mit familiären Interessen handelt. Das Engagement erfolgte daher auf freiwilliger Entscheidung des Dr. D, was immer wieder von Dr…
…zu behalten, betrifft die private Vermögenssphäre des Abgabepflichtigen und nicht seinen Einkommensbereich." In der dagegen am 6.2.2020 eingebrachten und am 4.3.2020 begründeten Beschwerde führte der steuerliche Vertreter aus: "Im Zuge der Kündigung des Dienstverhältnisses kam es zu einem gerichtlichen Vergleich, in…
…Fremdwährung zu tilgende Verbindlichkeit erhöht habe. Der zur Tilgung geleistete Mehraufwand falle so wie die Tilgung des Kredites selbst in die private Vermögenssphäre des Steuerpflichtigen. Innerhalb offener Frist erhob die steuerliche Vertretung der Bf dagegen Beschwerde und führte aus, im Jahr 2008 hätte die Bf…
…hat. Der zur Tilgung geleistete Mehraufwand fällt, ebenso wie die Tilgung des Kredites selbst; in die private Vermögenssphäre des Steuerpflichtigen. Die Aufnahme eines Fremdwährungskredites im außerbetrieblichen Bereich ist gleichzeitig eine Währungsspekulation, weil durch die Wechselkursschwankungen sich der € -Gegenwert der Finanzierung verändert. Das heißt aber…
…Dem ist Ihre Erzwingung auf Herausgabe eines Heiratsgutes auf gerichtlichem Wege gleichzusetzen. Die Kosten für solche Fälle betreffen die private Vermögensphäre und sind daher nicht abzugsfähig. Im Übrigen wird auf Pkt 2) der Vergleichsausfertigung verwiesen, in dem die Beklagte (Ihre Mutter) zur Zahlung von S…
…Tilgung des Kredites selbst in die private Vermögenssphäre des Steuerpflichtigen fällt. Hier handelt es sich aber in der Folge der Spekulationsgewinnbesteuerung um private Vermögenssphäre die besteuert wird, weil ein Spekulationsgewinn vorliegt, der ansonsten nicht besteuert wird und in der privaten Vermögenssphäre zu einer Minderung führt.…
…hat, stellen Kosten die im Zusammenhang mit einem Erbanfall entstehen (z.B. Zahlungen von Pflichtteilen) weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten dar, weil diese Aufwendungen lediglich die private Vermögenssphäre des Erben betreffen (VwGH 03.07.1991, 91/14/0108 und 19.09.1990, 89/13/0021). Gemäß …
…4.3. BFG (im Erkenntnis vom 29.09.2023; Seiten 71 bis 75) • "Mehraufwendungen stellen kein Entgelt für die Nutzung oder Beschaffung des Kapitals dar, sondern dienen der Tilgung des Darlehens und fallen somit in die private Vermögenssphäre (BFH, BStBl 1994 II, RdW 1994, 195…
…eines Mietobjektes sind weder als Werbungskosten absetzbar, noch erhöhen sie die Anschaffungskosten; die Mehraufwendungen stellen kein Entgelt für die Nutzung oder Beschaffung des Kapitals dar, sondern dienen der Tilgung des Darlehens und fallen somit in die private Vermögenssphäre (BFH, BStBl 1994 II, RdW 1994, 195....)…
…Mietobjektes weder als Werbungskosten absetzbar sind, noch erhöhen sie die Anschaffungskosten; die Mehraufwendungen stellen kein Entgelt für die Nutzung oder Beschaffung des Kapitals dar, sondern dienen der Tilgung des Darlehens und fallen somit in die private Vermögenssphäre (BFH, BStBl 1994 II, RdW 1994, 195). Fremdwährungskredite…
…eines Mietobjektes sind weder als Werbungskosten absetzbar, noch erhöhen sie die Anschaffungskosten; die Mehraufwendungen stellen kein Entgelt für die Nutzung oder Beschaffung des Kapitals dar, sondern dienen der Tilgung des Darlehens und fallen somit in die private Vermögenssphäre (BFH, BStBl 1994 II, RdW 1994, 195 ...)…
…in Fremdwährung zu tilgende Kreditverbindlichkeit erhöht hat. Der zur Tilgung geleistete Mehraufwand fällt, ebenso wie die Tilgung des Kredites selbst, in die private Vermögenssphäre des Steuerpflichtigen. Kursverluste aus Fremdwährungskrediten sind weder als Werbungskosten absetzbar, noch erhöhen sie die Anschaffungskosten. | | 2012 | Kürzung…
…eines Mietobjektes sind weder als Werbungskosten absetzbar, noch erhöhen sie die Anschaffungskosten; die Mehraufwendungen stellen kein Entgelt für die Nutzung oder Beschaffung des Kapitals dar, sondern dienen der Tilgung des Darlehens und fallen somit in die private Vermögenssphäre (BFH, BStBl 1994 II, RdW 1994, 195....)…
…Erbschaftsregelungen, Zahlungen von Pflichtteilen, Aufnahme von Krediten zur Befriedigung von Ansprüchen) weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten dar, weil diese Aufwendungen lediglich die private Vermögenssphäre des Erben betreffen (VwGH 03.07.1991, 91/14/0108; VwGH 19.09.1990, 89/13/0021). Es war daher spruchgemäß zu…
…stünden und daher nicht bei den außerbetrieblichen Einkünften aus Grundstücksveräußerungen bzw. Vermietung und Verpachtung abzugsfähig seien, sondern in die private Vermögenssphäre fielen. In seinem Vorlageantrag vom 7.8.2018 ergänzte der Beschwerdeführer sein Vorbringen dahin, dass der VwGH die vom BFG in der Entscheidung vom…
…erhöht hat. Der zur Tilgung geleistete Mehraufwand fällt, ebenso wie die Tilgung des Kredites selbst, in die private Vermögenssphäre des Steuerpflichtigen. Bei diesen Mehrzahlungen handelt es sich auch nicht um Schuldzinsen. Schuldzinsen sind das Entgelt für die Überlassung des Kapitals; dazu gehören auch Zinseszinsen, Verzugszinsen…