…wenn sie mit einem Gebäude fest verbunden sind, zB Ladeneinbauten, Schaufensteranlagen, Gaststätteneinrichtungen oder Einbauküchen. Folgende Leistungen sind, wenn sie als selbständige Hauptleistungen zu beurteilen sind, keine Bauleistungen: Ausschließlich planerische Leistungen (zB von Statikern, Architekten, Garten- und Innenarchitekten, Vermessungs- und Bauingenieuren). Beförderungsleistungen einschließlich des Be- und…
…wie zB Ladeneinbauten, Schaufensteranlagen, Gaststätteneinrichtungen (vgl USt-Protokoll 2010 mHa S/K/C/Z/H § 19 Anm 69 ff). Hingegen werden danach (beispielsweise) nicht als Bauleistungen angesehen: ausschließlich planerische Leistungen, Beförderungsleistungen einschließlich des Be- und Entladens, das Abholen und die Entsorgung von Bauschutt, die Vermietung…
…S 872). (Ruppe/Achatz, UStG5, § 21 UStG, Rz 57/2). Nicht als Bauleistungen werden angesehen: ausschließlich planerische Leistungen, Beförderungsleistungen einschließlich des Be- und Entladens, das Abholen und die Entsorgung von Bauschutt, die Vermietung von Baugeräten, die Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten bei Baugeräten, Wartungsarbeiten an…
…von LKWs spezialisiert sei. Auf die Frage, welche konkreten Leistungen von ***4*** an die Bf. erbracht worden seien, wurde vorgebracht, dass ***4*** Bauleistungen, planerische Leistungen und EDV Leistungen erbracht sowie Kart Teile geliefert habe, welche er günstig zugekauft und an die Bf. weiter fakturiert habe…
…dem Gebäude fest verbundene Einrichtungsgegenstände. In Grenzfällen kann von einer Bauleistung ausgegangen werden. Keine Bauleistungen sind Beförderungsleistungen, ausschließlich planerische Leistungen, Vermietung von Geräten und reine Wartungsarbeiten solange nicht Teile verändert bzw bearbeitet oder ausgetauscht werden oder dies von untergeordneter Bedeutung ist (Ruppe/Achatz, UStG, 5…
…alten) Rechtslage. Diese Auslegung wird auch durch die Gesetzesmaterialien gestützt. Hätte der Gesetzgeber eine weitergehende Übergangsregelung schaffen wollen, hätte er auch vorbereitende Maßnahmen oder planerische Leistungen als ausreichende Anknüpfungspunkte normieren können. Dem steht jedoch entgegen, dass der Gesetzgeber im Zuge des Abänderungsantrages in der 148…
…Firmenname*** mit 01.01.2016 geschlossen wurde." Dieses Schreiben wurde als Beilage./1 in den Akt aufgenommen. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den von der belangten Behörde mit dem Vorlagebericht elektronisch übermittelten Akten. Dass das deutsche Unternehmen ***Firmenname*** diverse planerische Leistungen, Beratungsleistungen…
…Gemäß § 19 Abs 1a UStG 1994 wird die Steuer bei Bauleistungen vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn der Empfänger Unternehmer ist, der mit der Erbringung der Bauleistung beauftragt ist oder selbst üblicherweise Bauleistungen erbringt. Rein planerische Leistungen werden allerdings nicht als Bauleistungen angesehen (Ruppe/Achatz…
…Zumal selbst "ausschließlich planerische Leistungen" keine Bauleistungen sind (vgl Ruppe/Achatz UStG 19945 § 19 Tz 46). Solcherart sind es argument a maiori ad minus Leistungen wie die eben genannten erst recht nicht. Fürs Erste bleibt festzuhalten: Von der ***Firma25***-Leistungen sind - wenn überhaupt - nur Tätigkeiten…
…strikt gewerberechtlichen Sinn gemeint, würden doch ansonsten etwa Leistungen eines Baumeisters (vgl. § 94 Z 5 GewO 1994) ausgeschlossen sein. Entscheidend kann im gegebenen Zusammenhang nur sein, dass auf der Liegenschaft tatsächliche - nicht bloß planerische - Bauleistungen erbracht werden. 30 Die Errichtung des Gebäudes (iSd § 28 Abs…
…befriedigt hätten. Der Beschwerdeführer, der zuvor in einer Integrationsklasse beschult worden sei, habe 2009 in der psychologischen Eingangsdiagnostik überwiegend unterdurchschnittliche Leistungen erzielt, das Ausmaß einer Intelligenzminderung (IQ < 70) sei aber nicht gegeben gewesen. Mit der entsprechenden Förderung habe er den Hauptschulabschluss erlangen können. Nach…
…der betreffenden Leistungen die "jeweiligen Eigentümer-KEGs (=Wohnungsverkäufer) waren". (Anm: bei den "Eigentümer-KEGs" - im Folgenden auch "Handels-KEGs"- handelt es sich um die an der Bw beteiligten KEGs.) Eine Bauherreneigenschaft der Wohnungserwerber sei auszuschließen, da keine wesentliche Einflussnahme der Wohnungskäufer auf die planerische Gestaltung…
…der betreffenden Leistungen die "jeweiligen Eigentümer-KEGs (=Wohnungsverkäufer) waren". (Anm: bei den "Eigentümer-KEGs" - im Folgenden auch "Handels-KEGs"- handelt es sich um die an der Bw beteiligten KEGs.) Eine Bauherreneigenschaft der Wohnungserwerber sei auszuschließen, da keine wesentliche Einflussnahme der Wohnungskäufer auf die planerische Gestaltung…
…der betreffenden Leistungen die "jeweiligen Eigentümer-KEGs (=Wohnungsverkäufer) waren". (Anm: bei den "Eigentümer-KEGs" - im Folgenden auch "Handels-KEGs"- handelt es sich um die an der Bw beteiligten KEGs.) Eine Bauherreneigenschaft der Wohnungserwerber sei auszuschließen, da keine wesentliche Einflussnahme der Wohnungskäufer auf die planerische Gestaltung…
…der betreffenden Leistungen die "jeweiligen Eigentümer-KEGs (=Wohnungsverkäufer) waren". (Anm: bei den "Eigentümer-KEGs" - im Folgenden auch "Handels-KEGs"- handelt es sich um die an der Bw beteiligten KEGs.) Eine Bauherreneigenschaft der Wohnungserwerber sei auszuschließen, da keine wesentliche Einflussnahme der Wohnungskäufer auf die planerische Gestaltung…
…der betreffenden Leistungen die "jeweiligen Eigentümer-KEGs (=Wohnungsverkäufer) waren". (Anm: bei den "Eigentümer-KEGs" - im Folgenden auch "Handels-KEGs"- handelt es sich um die an der Bw beteiligten KEGs.) Eine Bauherreneigenschaft der Wohnungserwerber sei auszuschließen, da keine wesentliche Einflussnahme der Wohnungskäufer auf die planerische Gestaltung…
…der betreffenden Leistungen die "jeweiligen Eigentümer-KEGs (=Wohnungsverkäufer) waren". (Anm: bei den "Eigentümer-KEGs"- im Folgenden auch "Handels-KEGs"- handelt es sich um die an der Bw beteiligten KEGs). Eine Bauherreneigenschaft der Wohnungserwerberin sei auszuschließen, da keine wesentliche Einflussnahme der Wohnungskäufer auf die planerische Gestaltung…
…der betreffenden Leistungen die "jeweiligen Eigentümer-KEGs (=Wohnungsverkäufer) waren". (Anm: bei den "Eigentümer-KEGs" - im Folgenden auch "Handels-KEGs"- handelt es sich um die an der Bw beteiligten KEGs.) Eine Bauherreneigenschaft der Wohnungserwerber sei auszuschließen, da keine wesentliche Einflussnahme der Wohnungskäufer auf die planerische Gestaltung…
…der betreffenden Leistungen die "jeweiligen Eigentümer-KEGs (=Wohnungsverkäufer) waren". (Anm: bei den "Eigentümer-KEGs" - im Folgenden auch "Handels-KEGs"- handelt es sich um die an der Bw beteiligten KEGs.) Eine Bauherreneigenschaft der Wohnungserwerber sei auszuschließen, da keine wesentliche Einflussnahme der Wohnungskäufer auf die planerische Gestaltung…
…der betreffenden Leistungen die "jeweiligen Eigentümer-KEGs (=Wohnungsverkäufer) waren". (Anm: bei den "Eigentümer-KEGs"- im Folgenden auch "Handels-KEGs"- handelt es sich um die an der Bw beteiligten KEGs.). Eine Bauherreneigenschaft der Wohnungserwerberin sei auszuschließen, da keine wesentliche Einflussnahme der Wohnungskäufer auf die planerische Gestaltung…