…0103) noch keine persönliche Unbilligkeit zu begründen vermag, erweist sich die Befürchtung des Bw, dass die Abdeckung der Haftungssumme durch sein pfändungsfreies Einkommen nahezu 10 Jahre beanspruchen würde, somit als unzutreffend. Können Zahlungserleichterungen Härten aus der Abgabeneinhebung abhelfen, so bedarf es nach der Rechtsprechung des…
…heranzuziehen, lässt für sich allein die Abgabeneinhebung nicht unbillig erscheinen (VwGH 30.9.1992, 91/13/0225). Rz 1653: Verbleibt dem Abgabepflichtigen zur Bestreitung seines Unterhaltes nur der pfändungsfreie Teil seiner Alterspension, indiziert eine derartige zweifellos bestehende wirtschaftliche Notlage eine Unbilligkeit (VwGH 27.8.1998…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt: Am 20.7.2021 erging der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2020, der zu einer Gutschrift von 800,00 € führte. Mit Bescheid vom 26.7.2021 wies das ***FA*** einen Antrag der Antragstellerin (AS…
…am 2.1.2020) rechtskräftig aufgehoben und mit gleichem Datum rechtskräftig das Abschöpfungsverfahren eingeleitet worden. Die Bf müsse während des Abschöpfungsverfahrens den pfändbaren Teil ihres Einkommens (den es nicht gebe) an den gerichtlich bestellten Treuhänder abgeben. Darüber hinaus stehe es auch dem Finanzamt nicht zu…
…etwa bestellte Pfand und insbesondere die Einziehung der Forderung zu untersagen. Ihm ist aufzutragen, bei beschränkt pfändbaren Geldforderungen unverzüglich dem Drittschuldner allfällige Unterhaltspflichten und das Einkommen der Unterhaltsberechtigten bekannt zu geben. Gemäß § 65 Abs. 3 AbgEO ist die Pfändung mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den…
…gepfändet werden. Der bekämpfte Pfändungsbescheid sei überdies aus dem Grunde nichtig, dass er eventuell nicht pfändbare Forderungsanteile, etwa Alimentationszahlungen, pfändungsfreies Mindesteinkommen etc., nicht zumindest taxativ aufliste, sodass der Drittschuldner über eine Rechtsgrundlage verfüge, solche dem Gesetz nach nicht pfändbaren Forderungsanteile von eventuellen Überweisungen an das…
…des Beschuldigten liegt nicht vor. Im Rahmen der Berufungsverhandlung hat ST auf Befragen dargelegt, dass er sich nunmehr in Pension befinde und monatlich € 699,-- als pfändungsfreies Existenzminimum ausbezahlt erhalte, aber in Miete lebe und seinen noch immer studierenden Sohn und seine ebenfalls pensionierte Ehegattin…
…den elektronischen Steuerakt noch in andere, öffentlich zugängliche Register möglich war, sich über die finanziellen Verhältnisse der Bf auch nur überblicksweise zu informieren. Aufgrund des Fehlens von Angaben zur Höhe des verbleibenden pfändungsfreien Einkommens, der Höhe der persönlichen Schulden, allfälliger Unterhaltspflichten und dem möglichen Vorhandensein…
…Existenzminimum nicht in der Lage sein werde, die rückständigen Abgabenschuldigkeiten in Höhe von € 16.328,79 zu entrichten. Aus dem ihm verbleibenden pfändungsfreien Einkommen von ca. € 1.100,00 sei dies beim besten Willen nicht möglich, weil ja ein allenfalls zur Bezahlung der…
…denen der Beschwerdeführer mit dementsprechend hohen Säumniszinsen belastet werde. Es sei dem Beschwerdeführer bis dato im gesamten Jahr 2006 kein Einkommen ausbezahlt worden, nachdem die Behörde sämtliche Einkunftsquellen bereits gepfändet habe, und der Beschwerdeführer selbst über das pfändungsfreie Einkommen nicht verfügen könne. Der Bestimmung des …
…denen der Beschwerdeführer mit dementsprechend hohen Säumniszinsen belastet werde. Es sei dem Beschwerdeführer bis dato im gesamten Jahr 2006 kein Einkommen ausbezahlt worden, nachdem die Behörde sämtliche Einkunftsquellen bereits gepfändet habe, und der Beschwerdeführer selbst über das pfändungsfreie Einkommen nicht verfügen könne. Der Bestimmung des …
…denen der Beschwerdeführer mit dementsprechend hohen Säumniszinsen belastet werde. Es sei dem Beschwerdeführer bis dato im gesamten Jahr 2006 kein Einkommen ausbezahlt worden, nachdem die Behörde sämtliche Einkunftsquellen bereits gepfändet habe, und der Beschwerdeführer selbst über das pfändungsfreie Einkommen nicht verfügen könne. Der Bestimmung des …
…denen der Beschwerdeführer mit dementsprechend hohen Säumniszinsen belastet werde. Es sei dem Beschwerdeführer bis dato im gesamten Jahr 2006 kein Einkommen ausbezahlt worden, nachdem die Behörde sämtliche Einkunftsquellen bereits gepfändet habe, und der Beschwerdeführer selbst über das pfändungsfreie Einkommen nicht verfügen könne. Der Bestimmung des …
…dem pfändungsfreien Einkommen nur einen bescheidenen Lebensunterhalt bestreiten kann. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist aber bei der Beurteilung der Frage, welche Abgabenleistung unter dem Gesichtspunkt einer allenfalls eine Unbilligkeit nach sich ziehenden Existenzgefährdung erbracht werden kann, nicht von dem nach der Pfändung verbleibenden Einkommen…
…in den elektronischen Steuerakt noch in andere, öffentlich zugängliche Register möglich war, sich über die finanziellen Verhältnisse des Bf zu informieren. Aufgrund des Fehlens von Angaben zur Höhe eines allenfalls verbleibenden pfändungsfreien Einkommens, der Höhe der persönlichen Schulden, allfälliger Unterhaltspflichten und dem möglichen Vorhandensein anderer…
…führe schon dazu, dass exekutionsrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Haftungsschuld ihr gegenüber unzumutbar wären, zumal dieser dann lediglich das pfändungsfreie Einkommen zur Verfügung stehe, welches aber keinesfalls dazu hinreiche, ihren laufenden finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Entgegen den gesetzlich obliegenden Verpflichtungen hätte es die bescheiderlassende Behörde jedoch…
…Säumniszinsen belastet werde. Wie bereits in der Berufung ausgeführt, sei dem Beschwerdeführer bis dato im gesamten Jahr 2006 kein Einkommen ausbezahlt worden, nachdem die Behörde sämtliche Einkunftsquellen bereits gepfändet habe, und der Beschwerdeführer selbst über das pfändungsfreie Einkommen nicht verfügen könne. Der Bestimmung des § 217…
…Säumniszinsen belastet werde. Wie bereits in der Berufung ausgeführt, sei dem Beschwerdeführer bis dato im gesamten Jahr 2006 kein Einkommen ausbezahlt worden, nachdem die Behörde sämtliche Einkunftsquellen bereits gepfändet habe, und der Beschwerdeführer selbst über das pfändungsfreie Einkommen nicht verfügen könne. Der Bestimmung des § 217…
…Säumniszinsen belastet werde. Wie bereits in der Berufung ausgeführt, sei dem Beschwerdeführer bis dato im gesamten Jahr 2006 kein Einkommen ausbezahlt worden, nachdem die Behörde sämtliche Einkunftsquellen bereits gepfändet habe, und der Beschwerdeführer selbst über das pfändungsfreie Einkommen nicht verfügen könne. Der Bestimmung des § 217…
…sondern lediglich eine Verrechnungsmaßnahme darstellt. Der Hinweis des Bw. auf die pfändungsfreien ihm verbleibenden Einkommensteile wie das Existenzminimum sowie das Pflegegeld gehen daher ins Leere. Unstrittig ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung auf dem Abgabenkonto des Bw. ein Guthaben in der beantragten Höhe von €…