…a., insgesamt somit € 1.067,08 im Jahr. Die Abdeckung der Haftungssumme durch sein pfändungsfreies Einkommen würde somit nahezu 10 Jahre beanspruchen. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 6. August 2009 ab. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Bw aus, dass…
…heranzuziehen, lässt für sich allein die Abgabeneinhebung nicht unbillig erscheinen (VwGH 30.9.1992, 91/13/0225). Rz 1653: Verbleibt dem Abgabepflichtigen zur Bestreitung seines Unterhaltes nur der pfändungsfreie Teil seiner Alterspension, indiziert eine derartige zweifellos bestehende wirtschaftliche Notlage eine Unbilligkeit (VwGH 27.8.1998…
…0086). Der Bw. müsse mit dem pfändungsfreien Teil der Pensionsbezüge nicht nur den eigenen Lebensunterhalt bestreiten, sondern auch für die Kosten des gemeinsamen Haushaltes mit der Ehegattin aufkommen, weil diese - abgesehen von geringfügigen Einkünften aus einer Vermietungstätigkeit - kein eigenes Einkommen beziehe. Weiters habe der Bw…
…langfristig pfändungsfrei bleiben werden (vgl § 53 AbgEO iVm §§ 290ff EO), durch den Vollzug von Bescheiden, die auf Geldleistungen gerichtet sind, nichts befürchten (Witte/Alexander, Zollkodex5 Art 244 Rz 33). Ob die regelmäßigen Einkünfte des Herrn A in Höhe von rund € 1.500,00 pfändungsfrei…
…auch nicht die Gefahr eines unersetzbaren Schadens. Im Hinblick auf die Pfändungsschutzbestimmungen stellt die bloße Auferlegung einer Zahlungsverpflichtung keinen unersetzbaren Schaden dar. Vermögenslose oder Personen, deren Einkommen längerfristig pfändungsfrei bleiben werden (insbes §§ 53 ff. AbgEO iVm 290 ff EO), haben durch den Vollzug von Bescheiden…
…besteht die Gefahr eines unersetzbaren Schadens regelmäßig dann nicht, wenn der Einfuhrabgabenschuldner gar nicht über Vermögen verfügt, in das vollstreckt werden könnte. Insbesondere müssen Vermögenslose oder Personen, deren regelmäßige Einkünfte langfristig pfändungsfrei bleiben werden (insbesondere nach § 53 AbgEO iVm §§ 290 ff EO) durch den Vollzug…
…Liegt der der Ehefrau aus dem eigenen laufenden Einkommen zur Verfügung stehende Geldbetrag von monatlich € 900,00 nur gering über dem steuerfreien Betrag (damals jährlich € 10.000,00) und im Vergleich dazu nur unwesentlich über dem Existenzminimum (pfändungsfreier Betrag von € 747,00)…
…Der Bf begründete, er beziehe eine Mindestpension unterhalb des Existenzminimums. Infolgedessen sei er pfändungsfrei. Der gegenständliche Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung solle ihn jedoch vor allfälligen Nachteilen und Widrigkeiten einer seitens der Finanzbehörde dennoch durchgeführten, vorzeitigen Exekution schützen. Mit der am 16.11.2023…
…die Gefahr eines unersetzbaren Schaden bestehe nicht, da der Bf nicht über Vermögen verfüge. Vermögenslose oder Personen, deren Einkommen längerfristig pfändungsfrei werden, hätten durch den Vollzug von Bescheiden, die auf Geldleistungen gerichtet sind, keinen unersetzbaren Schaden zu befürchten. Gegen die Abweisung wurde am 2.9…
…ein Gesamteinkommen ergäbe, das über dem Existenzminimum liege, was gegenständlich nicht der Fall sei. Nach der Entscheidung des oa. Rekursgerichtes Feldkirch (s.o.) seien Steuergutschriften ohnehin pfändungsfrei und dem Schuldner zu belassen. Auch die Begründung der belangten Behörde, eine auf § 215 Abs. 1 BAO gestützte…
…54 AbgEO beantragt. Da es sich um ein Pensionskonto handle, die Beschwerdeführerin bis auf das Existenzminimum gepfändet werde und auf das Konto nur pfändungsfreie Gelder aus einer Pension überwiesen würden. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 8. April 2025 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde unter…
…Unterhaltspflichten sowie das Einkommen unterhaltsberechtigter Personen bekanntzugeben, damit der jeweilige Drittschuldner (die jeweilige Drittschuldnerin) diesbezüglich pfändungsfreie Beträge auch entsprechend berücksichtigen kann." Die Beschwerdeführerin brachte am 18.02.2025 (Datum des Poststempels) eine Beschwerde ein und führte darin aus, dass sich der gepfändete Betrag aus Kontoeingängen…
…unterhaltsberechtigter Personen bekanntzugeben, damit der jeweilige Drittschuldner (die jeweilige Drittschuldnerin) diesbezüglich pfändungsfreie Beträge auch entsprechend berücksichtigen kann. Der Bescheid enthält die Nennung des Sachbearbeiters ***19*** und eine elektronische Approbation. **** Dagegen richtet sich die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 29.9.2023 mit folgenden Ausführungen: "I. VOLLMACHTSBEKANNTGABE …
…Abs. 1 BAO gestützte Verrechnung sei eine Entrichtungsform und keine Exekutionsmaßnahme, weshalb das im Abschöpfungsverfahren nach § 206 Abs. 1 IO normierte Exekutionsverbot der Aufrechnung nicht im Weg gestanden und kein pfändungsfreies Existenzminimum gemäß § 291a EO zu berücksichtigen sei. Auch das Aufrechnungsverbot des § 206 Abs. 3…
…gestützte Verrechnung sei eine Entrichtungsform und keine Exekutionsmaßnahme, weshalb das im Abschöpfungsverfahren nach § 206 Abs. 1 IO normierte Exekutionsverbot der Aufrechnung nicht im Wege gestanden und kein pfändungsfreies Existenzminimum zu berücksichtigen sei. Auch das Aufrechnungsverbot des § 206 Abs. 3 IO stehe nach der Rechtsprechung des…
…Einkommen unterhaltsberechtigter Personen bekanntzugeben, damit der jeweilige Drittschuldner (die jeweilige Drittschuldnerin) diesbezüglich pfändungsfreie Beträge auch entsprechend berücksichtigen könne. In seiner Beschwerde führte der Beschwerdeführer (Bf.) Folgendes aus: "Der Bescheid wurde ohne Rückschein an mich gesandt und hat mich nur durch Zufall erreicht, da bekannt ist…
…Bezug auf die Pensionsbezüge der Beschwerdeführerin eine trägerübergreifende Aufrechnung mit Forderungen der SVA erfolgen würde. Aufgrund dieser Aufrechnung würde der Beschwerdeführerin ohnedies nicht das ungekürzte Einkommen in der Höhe der Pfändungsfreigrenzen verbleiben. Vor diesem Hintergrund sei die durchgeführte Aufrechnung unzulässig. Angeschlossen war die Leistungsmitteilung der…
…meinem Fall jedoch nicht zu. Außerdem ist die Rückforderung längst verjährt. Schließlich sind die Bescheide auch insoweit rechtswidrig, als darin „Drittschuldner" angeführt sind, denen ich gar nichts schulde - so etwa der Betrieb S-GmbH. Auch die Pfändungsfreigrenze gem. § 291 a EO hätte berücksichtigt werden müssen…
…richten sich gegen die pfändungsfreien Teile meiner Pensionseinkommen, die ohnedies schon bis auf das Existenzminimum durch die Gläubigerin Gl in Adr., gepfändet sind. Die Zusammenrechnung gem § 292 Abs 2 EO iV mit § 53 AbgEO ist in beiden Beschwerdefällen auf mein pfändungsfreies Existenzminimum gerichtet und führt…
…können, weil kein entsprechender Freibetragsbescheid vorgelegen sei. Fest stehe, dass die Einkünfte den Bestimmungen der EO unterliegen und jedenfalls das pfändungsfreie Existenzminimum aller dieser Beträge verbleiben müsse. Wenn das Finanzamt die Auffassung vertrete, dass ein solches Guthaben ohne Beschränkung für ausstehende Verbindlichkeiten Verwendung finden dürfe…