…auf dem Spiel steht oder ein ernsthaftes Risiko der Nichterfüllung von Verfahrenspflichten besteht. Gemäß Art. 232 Abs. 1 Buchstabe a ZK-DVO können Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung für persönliche Gebrauchsgegenstände, die von Reisenden gemäß Art. 563 eingeführt werden durch eine Willensäußerung im Sinne des Art…
…236 Buchstabe A Nr. 1 ZK-DVO einzustufen. Der verfahrensgegenständliche Ring sei als persönlicher Gebrauchsgegenstand des Besch. zu qualifizieren gewesen und habe den Umständen der Reise entsprochen. Der Ring sei bei der Einreise vollständig von den Eingangsabgaben befreit gewesen und zu Recht mit Betreten des…
…der in der Begründung des erstinstanzlichen Bescheides zu entnehmenden Annahme des Zollamtes, die Ware sei als persönlicher Gebrauchsgegenstand durch eine Willensäußerung zur Überführung in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Eingangsabgaben ins Zollgebiet verbracht worden, nicht gefolgt werden kann. Dies deshalb…
…Abl. L 130 vom 27.5.1993, bestimmt u.a.: "ANLAGE B.6 ANLAGE ÜBER PERSÖNLICHE GEBRAUCHSGEGENSTÄNDE DER REISENDEN UND ZU SPORTZWECKEN EINGEFÜHRTE WAREN KAPITEL I Begriffsbestimmungen Artikel 1 Im Sinne dieser Anlage bedeutet a) Reisender: jede Person, die das Gebiet einer Vertragspartei, in dem…
…Abl. L 130 vom 27.5.1993, bestimmt u.a.: "ANLAGE B.6 ANLAGE ÜBER PERSÖNLICHE GEBRAUCHSGEGENSTÄNDE DER REISENDEN UND ZU SPORTZWECKEN EINGEFÜHRTE WAREN KAPITEL I Begriffsbestimmungen Artikel 1 Im Sinne dieser Anlage bedeutet a) Reisender: jede Person, die das Gebiet einer Vertragspartei, in dem…
…hat und sich der gewöhnliche Wohnsitz der Beschwerdeführerin iSd § 4 Abs 2 ZollR-DG in der Türkei befindet. Bei dem von der Beschwerdeführerin bei ihrer Einreise nach Österreich getragenem Goldarmband handelt es sich um einen persönlichen Gebrauchsgegenstand. Da die Beschwerdeführerin das Goldarmband ständig (einem Ehering…
…sie handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet werden. Gemäß Art. 563 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben für den Umständen der Reise entsprechende persönliche Gebrauchsgegenstände bewilligt, die durch einen Reisenden im Sinne des Art. 236 Buchstabe A Nr…
…zur kostenlosen Ausweitung stelle keine Veredelung dar, die von der Zollbehörde bewilligt werden müsse. Sie habe daher davon ausgehen können, den Ring ihrer Freundin als persönlichen Gebrauchsgegenstand in das Gemeinschaftsgebiet einführen zu können. Die Bf. sei keine "internationale Geschäftsfrau", sondern Architektin und außerhalb Russlands nicht…
…Zum Berufungsgrund der Rechtswidrigkeit des Inhaltes wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Ring nicht zu kommerziellen Zwecken sondern als persönlicher Gebrauchsgegenstand im Reisegepäck der Bf. vorschriftsgemäß eingeführt worden sei. Selbst wenn - was bestritten bleibt - die Ausweitung des Ringes als Vorgang der aktiven Veredelung von den…
…Duschen (10 Std), die Herbeischaffung von Nahrungs- und Heilmitteln bzw Bedarfsgütern (10 Std), die Reinigung der Wohnung und persönlicher Gebrauchsgegenstände (10 Std), die Pflege der Leib- und Bettwäsche (10 Std) sowie die Begleitung für Wege außer Haus (10 Std) bezieht. Dieser Pflegebedarf war auch bereits…
…das Zollamt Nickelsdorf am 15. Mai 1995 u.a. ein Armband aus Gold durch eine andere (konkludente) Form der Willensäußerung als persönlichen Gebrauchsgegenstand zur vorübergehenden Verwendung im Gebiet der europäischen Gemeinschaft angemeldet. Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung des Verfahrens erfüllt, so gelten die Waren…
…sind (KN-Code 9706). 10.1.5. Persönliche Gebrauchsgegenstände der Reisenden und zu Sportzwecken eingeführte Waren (Art. 219 UZK-DA) Unter diese Bestimmung fallen: A.Persönliche Gebrauchsgegenstände der Reisenden 1.Kleidung; 2.Toilettenartikel; 3.persönlicher Schmuck; 4.Fotoapparate und Filmkameras mit einer angemessenen Anzahl von…
…wurde eingestellt. Zwar sei der Gegenstand bei der Einfuhr nicht deklariert worden; der Bf sei diese Pflicht aber nicht bekannt gewesen. Weil es sich aber um einen persönlichen Gebrauchsgegenstand gehandelt habe, der vorübergehend in Österreich verwendet wurde, greife eine Abgabenfreiheit (Art 563 ZK-DVO). Innerhalb…
…um ein Produkt der Marke „A“, einen Plattformaußenlift (Personenaufzug) mit vier Haltestellen und einem bei Bedarf ausklappbaren Sitz. Die Firma „A“ beschreibe den so genannten „Homelift“ auf ihrer Homepage wie folgt: „Ihr persönlicher Homelift nach Maß. Barrierefreiheit und bequemes Bewohnen. Als Homelift werden Lifte bezeichnet…
…Hilfsverrichtungen sind die Herbeiführung von Nahrungsmitteln, Medikamenten und Bedarfsgütern des täglichen Lebens, die Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände, die Pflege der Leib- und Bettwäsche, die Beheizung des Wohnraumes einschließlich der Herbeischaffung von Heizmaterial und die Mobilitätshilfe im weiteren Sinn. Pflegebedarf ist insoweit nicht…
…sei nicht beabsichtigt gewesen. Wenn der Beschwerdeführer mit diesen Vorbringen zum Ausdruck bringen wollte, dass nur eine vorübergehende Verwendung der beiden Armbanduhren im Unionsgebiet beabsichtigt gewesen sei, so ist festzuhalten, dass für persönliche Gebrauchsgegenstände gemäß Art. 139 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 141 Abs…
…Mahlzeiten, An- und Auskleiden, tägliche Körperpflege, Baden/Duschen, Herbeischaffung von Nahrungsmitteln, Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände, Pflege der Leib- und Bettwäsche, Mobilitätshilfe im weiteren Sinn, Medikamenteneinnahme und Verrichtung der Notdurft. Die beklagte Partei bestritt das Klagebegehren, beantragte Klagsabweisung und wandte im Wesentlichen ein…
…An- und Auskleiden Katheter-Pflege Einnahme von Medikamenten Mobilitätshilfe im engeren Sinn Herbeischaffung von Nahrungsmitteln und Medikamenten Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände Pflege der Leib- und Bettwäsche Mobilitätshilfe im weiteren Sinn Zubereitung von Mahlzeiten: Die Zubereitung und Auslieferung der Mittagsmahlzeiten erfolgte durch die…
…der Existenz erforderlich sind. (2) Hilfsverrichtungen sind die Herbeischaffung von Nahrungsmitteln, Medikamenten und Bedarfsgütern des täglichen Lebens, die Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände, die Pflege der Leib- und Bettwäsche, die Beheizung des Wohnraumes einschließlich der Herbeischaffung von Heizmaterial und die Mobilitätshilfe im weiteren…
…der Existenz erforderlich sind. (2) Hilfsverrichtungen sind die Herbeischaffung von Nahrungsmitteln, Medikamenten und Bedarfsgütern des täglichen Lebens, die Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände, die Pflege der Leib- und Bettwäsche, die Beheizung des Wohnraumes einschließlich der Herbeischaffung von Heizmaterial und die Mobilitätshilfe im weiteren…