…Effekt einer "Verwässerung" des idealerweise anzuwendenden "per-item-Grundsatzes" (gesonderte Höchsbetragsberechung für jede Einkunft) wird hiebei mit Rücksicht auf diese deutsche Rechtsprechung in Kauf genommen. Bei der durch die deutsche Judikatur bereits "gedehnten" Auslegung der "per-country-limitation" geht es aber immer noch um die…
…KöSt). Bis zu diesem Höchstbetrag könne somit in Ungarn entrichtete Quellensteuer auf Dividenden bei der inländischen Steuer angerechnet werden. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen. Der Grundsatz der per country limitation sei im gegenständlichen Fall nicht anwendbar, da die zugeflossenen Zinsen gemäß Art…
…anrechenbaren Höchstbetrages erfordern eine länderweise Zusammenfassung ("per-country-limitation") (vgl. EAS 791). Ist eine länderweise Trennung jedoch mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden, der in keinem Verhältnis zu dem davon betroffenen Steueraufkommen steht, wird gegen die Anwendung einer "overall-limitation" kein Einwand zu erheben sein …
…Punkt 12 wird die einzubehaltende KESt ausgewiesen, wobei die allfällige Anrechnung ausländischer Quellensteuern bei Dividenden nach Maßgabe der Auslands-KESt VO 2012 berücksichtigt wird. Diese Berücksichtigung erfolgt pro Land (per country limitation) und der Anrechnungshöchstbetrag beträgt unabhängig vom jeweiligen DBA gemäß § 1 Abs. 2 iVm …
…der drei Fonds zulässig. Allerdings ist hiebei eine länderweise Zusammenfassung nötig ("per country limitation"; siehe auch EAS 791). Ist die länderweise Trennung mit erheblichem administrativen Aufwand verbunden, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem davon betroffenen Steueraufkommen steht, wird gegen die Anwendung der "overall limitation"…
…erhoben wird, scheidet aus dem DBA-Anrechnungssystem aus. Es könnte daher der österreichische Steuerpflichtige nicht unter Berufung auf die "per-country-limitation" erwirken, dass die von der Gewinnausschüttung der Personengesellschaft (zB 1.000) erhobene Quellensteuer von 10% (100) auf jene österreichische Einkommensteuer angerechnet wird, die…
…der auf die tschechischen Einkünfte entfällt, an denen Tschechien ein Besteuerungsrecht besitzt ("per-country-limitation"). Das Abkommen steht zwar der Höchstbetragsberechnung nach der "per-item-limitation" (Höchstbetragsberechnung für jede einzelne "Einkunftsquelle") nicht grundsätzlich entgegen. Diese Methode kommt allerdings nach der österreichischen Verwaltungspraxis nur dann zum…
…nicht übersteigen (Höchstbetrag). Aus Vereinfachungsgründen wäre dabei gemäß EStR 2000 Rz 7584 eine Zusammenfassung sämtlicher anrechnungsbegünstigter Einkünfte je DBA-Partnerstaat ("per country limitation") zulässig, sofern nicht vom Steuerpflichtigen für jede Einkunftsquelle eine gesonderte Höchstbetragsberechnung vorgezogen wird ("per item limitation"). Eine Zusammenfassung der aus verschiedenen Staaten…
…1816). Die Anwendbarkeit der "per country limitation" (EStR 2000 Rz 7584) ermöglicht lediglich eine Zusammenfassung aller "anrechnungsbegünstigten Einkünfte" aus dem betreffenden ausländischen Staat (und verlangt daher nicht nach der der "per item limitation" eigentümlichen gesonderten Berechnung je Einkunftsquelle). Die "per country limitation" gestattet aber nicht…
…Methodenartikel diesbezüglich nicht zu entnehmen, weshalb die von der Finanzverwaltung in den EStR vertretene Auffassung, wonach grundsätzlich eine per country limitation zu unterstellen ist, zumindest hinsichtlich des DBA mit den USA gesetzlich gedeckt ist. Als Zwischenergebnis kann somit festgehalten werden, dass zwar die USA hinsichtlich…
…Großbritannien nicht die A-GMBH, sondern die B-GMBH besteuert. Die Ermittlung des allein dem Organträger zustehenden "Anrechnungshöchstbetrages" erfolgt nach den Grundsätzen der "per country limitation" unter Zusammenfassung aller durch Anrechnung begünstigten britischen Einkünfte sowohl des Organträgers als auch der Organgesellschaft. Durch Anrechnung begünstigt sind…
… Anrechnung ausländischer Steuern nur auf jene Einkommensteuer, die auf die begünstigten Auslandseinkünfte entfällt und nur bis zur Höhe des anrechenbaren Höchstbetrages; Höchstbetragsberechung "per country limitation" oder "per item limitation", nicht aber Mischmethode; Kein Anrechnungsvortrag bei Höchstbetragsüberschreitung (Rz 7583 bis 7587). Progressionsvorbehalt: Aktualisierung der Aussagen zum…
…BAO um folgende Auskünfte: "...1. Kommentierte originäre Kalenderaufzeichnungen 2. Berechnung der Aufteilung zwischen den Ländern (Anm.: Serbien und Montenegro sind seit 03.06.2006 zwei Staaten, per-country limitation ist zu beachten!) 3. Entsendungsvertrag 4. Nachweis über die Umstände und tatsächlichen Kosten der Familienheimfahrten 5…
…an denen Italien ein Besteuerungsrecht besitzt, entfällt ("per-country-limitation"). Das Abkommen steht aber einer für den Steuerpflichtigen günstigeren Höchstbetragsberechnung nach der "per-item-limitation" nicht entgegen; nach dieser Methodik wird für jede "Einkunftsquelle" eine gesonderte Höchstbetragsberechnung vorgenommen (EStR 2000 Rz 7585). Der Begriff "Einkunftsquelle…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
…ist je DBA-Partnerstaat zulässig ("per country limitation"); sollte von Steuerpflichtigen für jede Einkunftsquelle eine gesonderte Höchstbetragsberechnung vorgezogen werden ("per item limitation"), so ist die Anwendung dieser genaueren Methode nicht ausgeschlossen. Rz 7585: Eine nach der "per country limitation" vorgenommene länderweise Einkünftezusammenfassung kann nur hinsichtlich…
…85 S anfällt, dann hat bei Ermittlung der durch Anrechnung begünstigten niederländischen Einkünfte eine Saldierung stattzufinden. Bei Ermittlung der 1994 bei Kennzahl 396 anzusetzenden anrechenbaren niederländischen Quellensteuer ist ebenfalls die in beiden Fällen von den tatsächlichen Ausschüttungen einbehaltene niederländische Steuer zusammenzufassen ("per country limitation"); bei…
…sind die Auslandseinkünfte nicht mehr zu berücksichtigen. Rz 8201h: Ausländische Steuern können gemäß § 5 Abs. 1 zweiter Satz ZBV 2016 ohne "per country limitation" (siehe Rz 7585) angerechnet werden; dh. die Anrechnung ausländischer Steuern ist im Ergebnis durch die österreichische Steuer auf die Auslandseinkünfte begrenzt…
Werden von einem liechtensteinischen Personalgestellungsunternehmen in Deutschland ansässige Arbeitskräfte, denen in Österreich ein Zweitwohnsitz zur Verfügung gestellt wird, in Österreich sowie (als Tagespendler) in Liechtenstein und in der Schweiz eingesetzt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des derzeit noch anzuwendenden DBA-Deutschland aus dem…
Ist ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen angestellt und wird er von seinem deutschen Arbeitgeber bloß kurzfristig nach Italien, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn entsandt, wobei die Tätigkeitszeiträume in jedem dieser Staaten die Fristen der "183-Tage-Klauseln…