…ein Mindestanteil von 104/4766- Anteilen verbunden mit dem Wohnungseigentum an der Wohneinheit Top W 2/3. Zu dieser Wohneinheit zählte auch der Tiefgaragenabstellplatz P 2,3. In dem von den 14 Wohnungseigentümer abgeschlossenen gegenständlichen Vertrag vom 21. Februar 2002 wurden unter Voranstellung des bisherigen…
…Zu dieser Wohneinheit zählte auch der Tiefgargagenabstellplatz P 1. In dem von den 14 Wohnungseigentümer abgeschlossenen gegenständlichen Vertrag vom 21. Februar 2002 wurde unter Voranstellung des bisherigen Grundbuchstandes (auszugsweise) folgende Vereinbarungen getroffen: " II. Die Verbücherung des Wohnungseigentums der Vertragsteile erfolgte aufgrund des Nutzwertfestellungs-Gutachtens des…
…Zu dieser Wohneinheit zählte auch der Tiefgargagenabstellplatz P 47. In dem von den 14 Wohnungseigentümer abgeschlossenen gegenständlichen Vertrag vom 21. Februar 2002 wurde unter Voranstellung des bisherigen Grundbuchsstandes (auszugsweise) folgende Vereinbarungen getroffen: " II. Die Verbücherung des Wohnungseigentums der Vertragsteile erfolgte aufgrund des Nutzwertfestellungs-Gutachtens des…
…sodass die kaufende Partei an die verkaufende Partei keine weiteren Kaufpreiszahlungen mehr zu leisten haben wird. Die für die Rechtseinräumung an den Tiefgaragenabstellplätzen erhaltenen Teilzahlungen hat der Bf in den Überschussrechnungen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unter der Bezeichnung „Nutzungsrecht Tiefgarage“ im Jahr…
…Vertrages wurde unter anderem vereinbart: „Die Käuferin räumt hiemit für sich und ihre Rechtsnachfolger im Eigentum der GST-Nr 2 der Verkäuferin und deren Rechtsnachfolgern im Eigentum der Liegenschaft GST-NR 1 nachstehende Grunddienstbarkeit ein: […] Die Dienstbarkeit der ausschließlichen Benützung als Tiefgaragenabstellplatz der Parkflächen…
…dieser Änderungen wurde gemäß Sachbeschluss des Bezirksgerichtes AA. vom 05.05.2004, Zahl mit Berichtigungen und Ergänzungen dazu das Zubehör neu geordnet, Autoabstellplätze als selbständige Wohnungseigentumseinheiten parifiziert und die Nutzwerte neu festgesetzt. Die gegenständliche Vereinbarung hatte den Zweck, die grundbücherliche Durchführung dieses Sachbeschlusses zu ermöglichen…
…aneinandergrenzenden Wohnungen vereinbart. Aufgrund dieser Änderungen wurde gemäß Sachbeschluss des Bezirksgerichtes AA vom 05.05.2004, Zahl mit Berichtigungen und Ergänzungen dazu das Zubehör neu geordnet, Autoabstellplätze als selbständige Wohnungseigentumseinheiten parifiziert und die Nutzwerte neu festgesetzt. Die gegenständliche Vereinbarung hatte den Zweck, die grundbücherliche Durchführung…
…aneinandergrenzenden Wohnungen vereinbart. Aufgrund dieser Änderungen wurde gemäß Sachbeschluss des Bezirksgerichtes AA vom 05.05.2004, Zahl mit Berichtigungen und Ergänzungen dazu das Zubehör neu geordnet, Autoabstellplätze als selbständige Wohnungseigentumseinheiten parifiziert und die Nutzwerte neu festgesetzt. Die gegenständliche Vereinbarung hatte den Zweck, die grundbücherliche Durchführung…
…aneinandergrenzenden Wohnungen vereinbart. Aufgrund dieser Änderungen wurde gemäß Sachbeschluss des Bezirksgerichtes AA vom 05.05.2004, Zahl mit Berichtigungen und Ergänzungen dazu das Zubehör neu geordnet, Autoabstellplätze als selbständige Wohnungseigentumseinheiten parifiziert und die Nutzwerte neu festgesetzt. Die gegenständliche Vereinbarung hatte den Zweck, die grundbücherliche Durchführung…
4.2.5 Privatnutzung eines arbeitgebereigenen KFZ-Abstell- oder Garagenplatzes (§ 4a der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008) Rz 188: § 4a (1) Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, das von ihm…
…ein Objekt errichtet, in welchem unter anderem die Wohnung Top 1 gemäß der beiliegenden Nutzwertberechnung sowie der Tiefgaragenabstellplatz Top 7 und 8 und der Autoabstellplatz Top 15 gemäß der beiliegenden Nutzwertberechnung errichtet wurde. Gemäß der beabsichtigten Zuordnung der Wohnungseigentumseinheiten zu den Käufern werden die vorhin…
10.2.3.6. Wohnungseigentümergemeinschaften Rz 1214: Die Steuerermäßigung erstreckt sich nur auf Leistungen zur Erhaltung, Verwaltung oder zum Betrieb der im gemeinsamen Eigentum stehenden Teile und Anlagen einer Liegenschaft, an der Wohnungseigentum besteht. Dazu gehören insbesondere die Betriebs- und Verwaltungskosten und die Erhaltungskosten. Errichtungs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 27. Dezember 2007 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 28. November 2007 betreffend Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Jahre…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, in 1013 Wien, Renngasse 1/Freyung, vom 17. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 4. Juli 2008 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder OR Mag. Gerhard Verderber, Dr. Wilhelm Miklin und Joachim Rinösl im Beisein der Schriftführerin Monika Fritz über die Berufung der Marktgemeinde S , Sd, vertreten durch Weger & Comp. GmbH, Steuerberatung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adresse, vertreten durch KPMG Alpen - Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Porzellangasse 51, vom 3. Jänner 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 4. November 2005 betreffend Haftung zur Einbehaltung und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 1. April 2008, Steuernummer, betreffend Feststellungsbescheid (Artfortschreibung gem. § 21 Abs. 1 Z 2 BewG 1955 zum 1. Jänner 2008) vom 1. April 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder HR Dr. Ploner, Heinz Hengl und Joachim Rinösl im Beisein der Schriftführerin Melanie Zuschnig über die Berufung der Bw., vertreten durch die Verwaltungs-GmbH, vom 22. November 2004 gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Adebiola Bayer in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rathausstraße 11, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 10. März 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr.in Elisabeth Hafner in der Beschwerdesache der BF X, vertreten durch die Confida St. Veit Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H., Klagenfurter…