…er aber sehr wohl entsprechende organisatorische Vorsorgen zur Verhinderung von Fehlleistungen in seinem Kanzleibetrieb zu treffen und darüber hinaus auch den ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflichten seinem Kanzleipersonal, zu deren Aufgaben üblicherweise auch das Kouvertieren und Versenden (mittels Postaufgabe) von Schriftstücken gehört…
…Versehen eines Kanzleibediensteten für den Vertreter und damit für die von ihm vertretene Partei nur dann ein die Wiedereinsetzung rechtfertigendes Ereignis im Sinne des § 308 BAO dar, wenn der Vertreter a) entsprechende organisatorische Vorsorgen zur Verhinderung der Fehlleistung getroffen hat und b) den ihm zumutbaren…
…Kanzleibediensteten für den steuerlichen Vertreter und damit für die von ihm vertretene Partei nur dann ein die Wiedereinsetzung rechtfertigendes Ereignis im Sinn des § 308 BAO dar, wenn der Vertreter entsprechende organisatorische Vorsorgen zur Verhinderung der Fehlleistung getroffen hat und er den ihm zumutbaren und nach…
…offenen Falles von der zweiten Sachbearbeiterin erfasst worden. Im gegenständlichen Fall sei es somit sogar zu Fehlleistungen zweier Sachbearbeiterinnen gekommen. Die Organisation des Kanzleibetriebes weise somit nach Ansicht des FA insoweit Mängel auf, als diese eine entsprechende organisatorische Vorsorge zur Verhinderung der Fehlleistung missen lasse…
…Kanzleibediensteten für den berufsmäßigen Parteienvertreter und damit für die von ihm vertretene Partei nur dann ein die Wiedereinsetzung rechtfertigendes Ereignis im Sinne des § 308 BAO dar, wenn der Vertreter entsprechende organisatorische Vorsorgen zur Verhinderung der Fehlleistung getroffen hat und er den ihm zumutbaren und nach…
…Kanzleibediensteten stellt für den Vertreter und damit für die von ihm vertretene Partei nur dann ein die Wiedereinsetzung rechtfertigendes Ereignis im Sinne des § 308 BAO dar, wenn der Vertreter a) entsprechende organisatorische Vorsorgen zur Verhinderung der Fehlleistung getroffen hat und b) den ihm zumutbaren und…
…Vertreter entsprechende organisatorische Vorsorgen zur Verhinderung der Fehlleistung getroffen habe und den ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflichten dem Kanzleipersonal gegenüber nachgekommen sei. Der steuerliche Vertreter müsse daher die Organisation seines Kanzleibetriebes so einrichten, dass die richtige und fristgerechte Vormerkung von Terminen und…
…Versehen eines Kanzleibediensteten für den Vertreter und damit für die von ihm vertretene Partei nur dann ein die rechtfertigendes Ereignis im Sinne des § 308 BAO dar, wenn der Vertreter a) entsprechende organisatorische Vorsorgen zur Verhinderung der Fehlleistung getroffen hat und b) den ihm zumutbaren und…
…entsprechender organisatorischer Vorkehrungen, was bei einem berufsmäßigen Parteienvertreter nicht als minderer Grad des Versehens betrachtet werden kann; das Verschulden des Vertreters ist dem des Vertretenen gleichzuhalten (vgl Ritz, BAO2, § 308 Tz 17). Der Bw. ist zuzugestehen, dass die Zustellungen von "Zwischenerledigungen" im Berufungsverfahren zur Umsatzsteuerfestsetzung…
…ordnungsgemäß funktioniert. 3.3 Schulung und Ausbildung von Mitarbeitern - Qualitätssicherungs-Handbuch Im Unternehmen der B. GmbH existiert ein zweibändiges Handbuch zur Qualitätssicherung, in dem einerseits sämtliche organisatorische Regelungen und Maßnahmen als auch die rechtlichen Anforderungen an die Qualitätssicherung im Detail dargelegt werden. Wie diesem Handbuch…
…Im Fall einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte die Fehlleistung einer Bediensteten des steuerlichen Vertreters einen Wiedereinsetzungsgrund dar, da der Vertreter die ihm zumutbaren und nach Sachlage gebotenen Überwachungspflichten gegenüber dem Kanzleipersonal durch organisatorische Vorsorgen für solche Fehlweisen grundsätzlich erfüllt hätte und damit kein Organisationsversagen vorgelegen wäre…
…Im Fall einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte die Fehlleistung einer Bediensteten des steuerlichen Vertreters einen Wiedereinsetzungsgrund dar, da der Vertreter die ihm zumutbaren und nach Sachlage gebotenen Überwachungspflichten gegenüber dem Kanzleipersonal durch organisatorische Vorsorgen für solche Fehlweisen grundsätzlich erfüllt hätte und damit kein Organisationsversagen vorgelegen wäre…
…Unterbleiben der Umsatzsteuervorauszahlung jedenfalls auffallen müssen. Erschöpfen sich die organisatorischen Maßnahmen zur Überwachung der Fälligkeit von Abgabenschulden darin, dass die Prokuristin die Zahlscheine in einer Registermappe ablegt und diese um den 10. eines jeden Monats gemeinsam mit dem Geschäftsführer durchgeht, kann von einer sorgfältigen Büroorganisation…
…auch darzulegen, dass es zur Fehlleistung des Kanzleiangestellten gekommen ist, obwohl die dem berufsmäßigen Parteienvertreter obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten eingehalten wurden (vgl. etwa VwGH 07.09.2023, Ra 2023/15/0001 mwN zur Wiedereinsetzung des Verfahrens). Im Beschwerdefall hat die beschwerdeführende Partei dargelegt, dass die…
…ist die Frist zur Erhebung des Einspruchs gewahrt und der zugleich mit dem Wiedereinsetzungsantrag erhobene Einspruch als rechtzeitig zu qualifizieren, aus welchem Grund auch der zweitangefochtene Bescheid aufzuheben ist, weil ein Fristversäumnis dann nicht mehr vorliegt und damit der von der Behörde im zweitangefochtenen Bescheid…
…werde eine tägliche Abfrage des Kontostandes üblich sein. Allerdings sei durch entsprechende organisatorische Maßnahmen im Unternehmen sicher zu stellen, dass Fehlleistungen der für die Wahrnehmung von abgabenrechtlichen Terminen zuständigen Mitarbeiter verhindert oder zumindest rechtzeitig erkannt werden könnten. So würde sich eine Überprüfung des Abgabenkontos in…
…entsprechende organisatorische Maßnahmen sicherzustellen [ist], dass Fehlleistungen der für die Überweisung zuständigen Mitarbeiter verhindert oder rechtzeitig erkannt werde.“ Daraus ergebe sich, dass die Behörde von einem grobem Organisations- bzw. Kontrollverschulden seitens der V AG ausgehe. Woraus die Behörde diese Schlussfolgerung ziehe, werde aber weder im…
…entsprechende organisatorische Maßnahmen sicherzustellen (sei), dass Fehlleistungen der für die Überweisung zuständigen Mitarbeiter verhindert oder rechtzeitig erkannt werde." Daraus ergebe sich, dass die Behörde von einem grobem Organisations- bzw. Kontrollverschulden seitens der AA AG ausgehe. Woraus die Behörde diese Schlussfolgerung ziehe, werde aber weder im…
…entsprechende organisatorische Maßnahmen sicherzustellen [sei], dass Fehlleistungen der für die Überweisung zuständigen Mitarbeiter verhindert oder rechtzeitig erkannt werde." Daraus ergebe sich, dass die Behörde von einem grobem Organisations- bzw. Kontrollverschulden seitens der V ausgehe. Woraus die Behörde diese Schlussfolgerung ziehe, werde aber weder im gegenständlichen…
…entsprechende organisatorische Maßnahmen sicherzustellen (sei), dass Fehlleistungen der für die Überweisung zuständigen Mitarbeiter verhindert oder rechtzeitig erkannt werde." Daraus ergebe sich, dass die Behörde von einem grobem Organisations- bzw. Kontrollverschulden seitens der AA AG ausgehe. Woraus die Behörde diese Schlussfolgerung ziehe, werde aber weder im…