…verfügt sie aber über keine Entscheidungsbefugnisse mehr, liegt auch in diesem Fall eine wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur vor. Über die tatsächlichen Verhältnisse können die interne Geschäftsverteilung der Geschäftsführung sowie die Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen (Qualifikationen) des bisherigen Geschäftsführers in Bezug auf die neue Geschäftstätigkeit…
…wirtschaftlichen Identität der Körperschaft gekommen ist. Die wirtschaftliche Identität geht dabei verloren, wenn wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen und der organisatorischen Struktur mit wesentlichen Änderungen der Gesellschafterstruktur einhergehen (VwGH vom 13.9.2017, Ro 2015/13/0007 mit Verweis auf die Erkenntnisse vom 26. Juli 2005…
…nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist (Mantelkauf). Die gilt nicht, wenn diese…
…zu entheben gehabt habe und nach Abschluss dieses Verfahrens ein neuer Geschäftsführer habe bestellt werden müssen. Auch bei Nichtübertragung der Bf wäre es zu einem Wechsel der organisatorischen Struktur gekommen. Die Änderung in der bisherigen Geschäftsführung sei somit kein Ausfluss der Änderung in der Gesellschafterstruktur…
…der Verhältnisse normiert wäre. Ein Mantelkauf könne daher auch vorliegen, wenn die einzelnen Tatbestandmerkmale unterschiedlich stark ausgeprägt wären. Unter Bezugnahme auf die oben zitierte Gesetzesbestimmung stellte die Betriebsprüfung hinsichtlich der Änderung der organisatorischen Struktur fest, dass die Leitungsfunktionen per Oktober 1998 von A als Geschäftsführer…
…zur handelsrechtlichen Geschäftsführerin bestellt worden. Durch diesen Austausch sämtlicher Organe liege eine wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur der Gesellschaft vor. Der Tätigkeitsbereich der GmbH habe bis 1996 in der Ausführung aller mit dem Maler- und Anstreichergewerbe verbundenen Arbeiten bestanden, sei allerdings in den Jahren 1997…
…nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist (Mantelkauf). Die wirtschaftliche Betrachtungsweise des § 21…
Wir fassen bezüglich Mantelkauf zusammen, dass sich die organisatorische Struktur gegenüber dem Jahr 2012 erst im November 2018 wesentlich geändert hat. Die Gesellschafterstruktur hat sich, was Herrn ***A*** betrifft, bis heute nicht geändert. Zur Akademiereise ***Ort1***, deren Aufwendungen nicht als abzugsfähig anerkannt werden, ist angesichts…
…14/0135), wenn ein innerer Zusammenhang zwischen den Etappen der Änderung besteht (VwGH 18.12.2008, 2007/15/0090). Die organisatorische Struktur wurde mit dem Hinzutreten des zweiten Geschäftsführers im Oktober 2008 wesentlich geändert. Beim Mantelkauf wird auf die wirtschaftlichen Verhältnisse abgestellt, daher ist nicht…
…war, oder nicht, käme es auf weitere Abgrenzungskriterien (Unternehmerwagnis, Vertretungsbefugnis) an (VwGH 29.7.2010, 2007/15/0223). Sämtliche organisatorische Strukturen im Konzern (z.B. zunächst Organisation aller betrieblichen Tätigkeiten in einer einzigen GmbH, sodann Gründung mehrerer Tochtergesellschaften, darunter auch die bf GmbH ab 2005…
…2012 sodass der Tatbestand des § 8 Abs 4 Z 2 lit c KStG bis zur Zurücklegung nicht erfüllt war und durch die Zurücklegung nicht erfüllt wird. Überdies halten wir die Frage nach der Änderung der organisatorischen Struktur für müßig, weil ohnehin die Gesellschafterstruktur bis heute…
…wesentlichen Änderungen, also jene der persönlichen, der organisatorischen und der betrieblichen Strukturen der Körperschaft, innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes (vor und nach der Verschmelzung) eintreten und dadurch nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die wirtschaftliche Identität einer vortragsfähige Verluste besitzenden Körperschaft verloren geht. Rz 243: Nach § 4…
…2016 ist zweifelsfrei nicht geringfügig, was im Übrigen von der steuerlichen Vertretung auch nicht eingewendet wurde. c) Zum Tatbestand des Mantelkaufs i. Änderung der organisatorischen Struktur Zur Änderung der organisatorischen Struktur wird auf die Ausführungen in Tz. 1 des Prüfberichts verwiesen. Die in der Beschwerdeschrift…
…jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist (Mantelkauf). Dies gilt nicht…
…inneren Abläufe eins Maklerbüros kennen zu lernen und damit Einblicke in die organisatorische Struktur (Verwaltungsapparat) zu erhalten. Des weiteren war dies eine Voraussetzung der Wirtschaftskammer für den Befähigungsnachweis. Damit wurden für die organisatorischen Abläufe/Innentätigkeiten ohne Zusammenhang mit dem Verkaufsobjekten ein geringfügiges Dienstverhältnis gemeldet und…
…auch beliebig andere Architekturbüros beauftragen können. Bei den vom Einzelunternehmen an die Bw. fakturierten Leistungen handle es sich aufgrund des Bestehens des Einzelunternehmens als eigene organisatorische Struktur um Fremdleistungen aus der Sicht der Bw. Das Einzelunternehmen könne somit nicht als in den Organismus der Bw…
…gestanden, wann und wo er arbeite, er hätte keinen festen Arbeitsplatz und keine feste Arbeitszeit, er sei in die organisatorische Struktur nicht eingegliedert und hätte auch keinen Urlaubsanspruch, da er sich seine Freizeit einteilen könne. Sein Entgelt stehe in direkter Abhängigkeit zum wirtschaftlichen Erfolg, die…
…100 % selbst keine Weisungen erteilen könne. Weiters stehe es dem Geschäftsführer frei, wann und wo er arbeite und mangels fester Arbeitszeit sei er auch nicht in die organisatorische Struktur der Gesellschaft eingegliedert. Der Geschäftsführer habe keinen Urlaubsanspruch, sondern er könne sich die Freizeit so einteilen…
…100 % selbst keine Weisungen erteilen könne. Weiters stehe es dem Geschäftsführer frei, wann und wo er arbeite und mangels fester Arbeitszeit sei er auch nicht in die organisatorische Struktur der Gesellschaft eingegliedert. Der Geschäftsführer habe keinen Urlaubsanspruch, sondern er könne sich die Freizeit so einteilen…
…70 % selbst keine Weisungen erteilen könne. Weiters stehe es dem Geschäftsführer frei, wann und wo er arbeite und mangels fester Arbeitszeit sei er auch nicht in die organisatorische Struktur der Gesellschaft eingegliedert. Der Geschäftsführer habe keinen Urlaubsanspruch, sondern er könne sich die Freizeit so einteilen…