…Bedürfnissen des Eigentümers, sondern der fortdauernden Benützung der Wohnung an sich dienen. Damit liege eine objektivierte Zweckwidmung vor. Entgegen dem Dafürhalten des Bw, es handle sich bei den in der vorgelegten "Inventarliste" ausgewiesenen Gegenständen sämtlich um aus der Grunderwerbsteuerbemessung auszuscheidende bewegliche Sachen bzw. leicht abbaubare…
…gebracht wurde, wurde in der Stellungnahme vom 20. Jänner 2011 ua. ausgeführt: Die für "Einbauküchen" getätigten Ausführungen hinsichtlich der "objektivierten Zweckwidmung" träfen gegenständlich nicht zu, da es sich hier um eine "Küchenzeile" handle, die standardisiert gekauft und in jede andere Wohnung mitgenommen werden könne. Diese…
…Bedürfnissen des Eigentümers, sondern der fortdauernden Benützung der Wohnung an sich dienen. Damit liege eine objektivierte Zweckwidmung vor. Entgegen dem Dafürhalten der Bw, es handle sich bei den in der vorgelegten "Inventarliste" ausgewiesenen Gegenständen sämtlich um aus der Grunderwerbsteuerbemessung auszuscheidende bewegliche Sachen bzw. leicht abbaubare…
…gebracht wurde, wurde in der Stellungnahme vom 20. Jänner 2011 ua. ausgeführt: Die für "Einbauküchen" getätigten Ausführungen hinsichtlich der "objektivierten Zweckwidmung" träfen gegenständlich nicht zu, da es sich hier um eine "Küchenzeile" handle, die standardisiert gekauft und in jede andere Wohnung mitgenommen werden könne. Diese…
…weshalb eine objektivierte Zweckwidmung vorliegt. Kücheneinrichtungen und "dergleichen", dh. maßangefertigte Einbaumöbel jeglicher Art, sind daher grundsätzlich als "Zubehör" der Liegenschaft zu beurteilen und unterliegen der Grunderwerbsteuer. Im Gegenstandsfall sind daher nach obiger Judikatur die Ausstattung von Bad, Dusche und Küche aufgrund der objektivierten Zweckwidmung von…
…weshalb eine objektivierte Zweckwidmung vorliegt. Kücheneinrichtungen und "dergleichen", dh. maßangefertigte Einbaumöbel jeglicher Art, sind daher grundsätzlich als "Zubehör" der Liegenschaft zu beurteilen und unterliegen der Grunderwerbsteuer. Im Gegenstandsfall sind daher nach obiger Judikatur die Ausstattung von Bad, Dusche und Küche aufgrund der objektivierten Zweckwidmung von…
…Wohnung an sich dienen bzw. dazu gewidmet sind, weshalb eine objektivierte Zweckwidmung vorliegt. Aufgrunddessen sind Kücheneinrichtungen grundsätzlich als "Zubehör" der Liegenschaft zu beurteilen und unterliegen damit der Grunderwerbsteuer. Das Gleiche gilt lt. dem genannten OGH-Erkenntnis auch für Badezimmer- und Toiletteneinrichtungen, weshalb nach Ansicht der…
…jeweiligen Inhabers bestimmt und weniger für die fortdauernde Benützung der Hauptsache unerlässlich gewesen seien. Die objektivierte Zweckwidmung iSd OGH-Judikatur finde - nach Ansicht des Bw - ihre Grenze daher in einer Normalausstattung der Wohnung. ad 2.) Nach Angaben des Verkäufers seien die Darlehensaufnahmen 2003 nicht zur…
…Bedürfnissen des Eigentümers, sondern der fortdauernden Benützung der Wohnung an sich dienen. Damit liege eine objektivierte Zweckwidmung vor. Entgegen dem Dafürhalten der Bw, es handle sich bei den in der vorgelegten "Inventarliste" ausgewiesenen Gegenständen sämtlich um aus der Grunderwerbsteuerbemessung auszuscheidende bewegliche Sachen bzw. "frei stehende…
…Bedürfnissen des Eigentümers, sondern der fortdauernden Benützung der Wohnung an sich dienen. Damit liege eine objektivierte Zweckwidmung vor. Entgegen dem Dafürhalten des Bw, es handle sich bei den in der vorgelegten "Inventarliste" ausgewiesenen Gegenständen sämtlich um aus der Grunderwerbsteuerbemessung auszuscheidende bewegliche Sachen bzw. "frei stehende…
…nicht nur den individuellen Bedürfnissen des Eigentümers, sondern der fortdauernden Benützung der Wohnung an sich dienen. Damit liege eine objektivierte Zweckwidmung vor. Im Gegenstandsfalle ist strittig, ob der laut Parteienvereinbarung als auf das "Inventar" entfallende Teilbetrag des Gesamtkaufpreises, bewertet in Höhe von € 10.000…
…und damit grundsätzlich nicht nur den individuellen Bedürfnissen des Eigentümers, sondern der fortdauernden Benützung der Wohnung an sich dient. Damit liege eine objektivierte Zweckwidmung vor. Im Gegenstandsfalle ist die Einbeziehung 1. der miterworbenen Küche sowie 2. eines Gartenhauses in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer in…
…den individuellen Bedürfnissen des Eigentümers, sondern der fortdauernden Benützung der Wohnung an sich dient. Damit liege eine objektivierte Zweckwidmung vor. Im Gegenstandsfalle ist allein die Einbeziehung der miterworbenen Einbauküche in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer in Streit gezogen. Dem Vorbringen, es würde keine der Tatbestandsvoraussetzungen…
…die Satellitenanlage (Pos. 16) aufgrund der individuellen Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten ihres Aufstellungsortes, der damit bestehenden räumlichen Verbindung und der nach der Verkehrsanschauung objektivierten Zweckwidmung zum fortdauernden Gebrauch als Zugehör (Bestandteil bzw. Zubehör im engeren Sinn) anzusehen. Das gleiche muss auch für die Keller…
…die Satellitenanlage (Pos. 16) aufgrund der individuellen Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten ihres Aufstellungsortes, der damit bestehenden räumlichen Verbindung und der nach der Verkehrsanschauung objektivierten Zweckwidmung zum fortdauernden Gebrauch als Zugehör (Bestandteil bzw. Zubehör im engeren Sinn) anzusehen. Das gleiche muss auch für die Keller…
…wie Kücheneinrichtung, Betten, Schränke. Es liegt objektivierte Zweckwidmung vor. Ob Gegenstände ohne Zerstörung der Substanz entfernt werden können ist irrelevant." Die Bw. stellte daraufhin den Antrag auf Vorlage ihrer Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Als Replik auf die in der Berufungsvorentscheidung vertretenen…
…wie Kücheneinrichtung, Betten, Schränke. Es liegt objektivierte Zweckwidmung vor. Ob Gegenstände ohne Zerstörung der Substanz entfernt werden können ist irrelevant." Der Bw. stellte daraufhin den Antrag auf Vorlage seiner Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Als Replik auf die in der Berufungsvorentscheidung vertretenen…
…Rollos dienen- unabhängig von der jederzeitigen Entfernbarkeit- der fortdauernden Benützung der Wohnung, weshalb eine objektivierte Zweckwidmung vorliegt. Als grunderwerbsteuerfreies Inventar können daher nur Regale und Stockbett anerkannt werden. " Im daraufhin gestellten Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wird repliziert…
…Rollos dienen- unabhängig von der jederzeitigen Entfernbarkeit- der fortdauernden Benützung der Wohnung, weshalb eine objektivierte Zweckwidmung vorliegt. Als grunderwerbsteuerfreies Inventar können daher nur Regale und Stockbett anerkannt werden. " Im daraufhin gestellten Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wird repliziert…
…nur den individuellen Bedürfnissen des Eigentümers, sondern der fortdauernden Benützung der Wohnung an sich dienen. Damit liege eine objektivierte Zweckwidmung vor. Bei Möbeln und Einrichtungsgegenständen kommt es nicht auf die physische Möglichkeit der Abtrennbarkeit an, sondern auf die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit. Handelt es sich um Einbauschränke…