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UFSW RV/1137-W/10Verspätetes Einbringen eines Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2010

…am Montag, 4. Jänner 2010, um 10.30 Uhr jedenfalls als verspätet anzusehen ist, liegt im gegenständlichen Fall objektive Fristversäumnis seitens der Bw. vor; auf ein allfälliges Verschulden kommt es dabei - im Gegensatz zur Auffassung der Bw. - nicht an (abgesehen davon ist die Bw. darauf…

BFG RV/7103335/2022Verspätungszuschlag aufgrund Nichteinreichung von Abgabenerklärungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.06.2026

…bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Voraussetzung für die Vorschreibung eines Verspätungszuschlags ist zum einen die Fristversäumnis (objektives Kriterium) und zum anderen die fehlende Entschuldbarkeit der Säumnis (subjektives Kriterium). Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen liegt dem Grunde und der…

BFG RV/7100511/2025Verspätungszuschlag: Arbeitsüberlastung des steuerlichen Vertreters infolge der Covid-19-Pandemie kein Entschuldigungs-, aber Milderungsgrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.06.2025

…wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Voraussetzung für die Vorschreibung eines Verspätungszuschlags ist zum einen die Fristversäumnis (objektives Kriterium) und zum anderen die fehlende Entschuldbarkeit der Säumnis (subjektives Kriterium). Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen. Einleitend ist festzuhalten…

BFG RV/5200141/2012Fristverlängerung nach Art 236 ZK im Anti-Dumping-Recht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.08.2016

…sich aus verpflichtet wäre, jede Einfuhr zu überprüfen, um etwaige Fristversäumnisse hinsichtlich Art 236 ZK des Beteiligten zu vermeiden (Alexander in Witte, Kommentar 6 Art 236 ZK Rz 41). Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der…

UFSW RV/2461-W/08Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2008

…Vertreterin von seinem Adressenwechsel nicht in Kenntnis gesetzt habe. In der gegen den abweislichen Bescheid rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Ww. und nunmehrige Berufungswerber aus, dass er die Fristversäumnis der bevollmächtigten Vertreterin nicht verschuldet habe. Das besagte Schreiben vom 15. Februar 2008 (richtig wohl: 25…

UFSL RV/0350-L/11Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender Endkontrolle eines Rechtsmittelfristverlängerungsansuchens durch den Parteienvertreter.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2013

…vorliegen, die gelegentlich auch einem sorgfältigen Menschen unterlaufen könnten. Es würden hier mehrere unglückliche Umstände zusammengespielt haben, die zu dieser Fristversäumnis geführt hätten. Es liege hier aber keineswegs grobes Verschulden, eine Sorglosigkeit oder ein grober Mangel vor. Für die Berufungswerber sei allerdings aufgrund dieses Versäumnisses…

UFSS RV/0161-S/07Keine Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Berufungsfrist aufgrund eines dreitägigen Kanzleiurlaubes des steuerlichen Vertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.01.2008

…Fristenüberwachungspflicht dadurch zu erfüllen, dass die möglichen anfallenden Fristen dem Klienten mitzuteilen seien. Damit sei aber die Fristversäumnis durch mangelnde Koordination zwischen der Kanzlei und dem Klienten verursacht worden. In der Berufung gegen diese Entscheidung wurde darauf hingewiesen, dass das beantragte Fristende (15. Jänner 2007)…

UFSL RV/0298-L/04Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verlust einer Textzeile in einem Rechtsmittelfristverlängerungsansuchen im Zuge der Überspielung von EDV-Daten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2006

…cit. muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde eingebracht werden, bei der die Frist wahrzunehmen war. Ein Verschulden an der Fristversäumnis, das über einen minderen Grad des Versehens hinausgeht, schließt die Wiedereinsetzung in den…

BFG RV/5200139/2012Erstattungsantrag nach Art 239 ZK und Fristverlängerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.12.2018

…von sich aus verpflichtet wäre, jede Einfuhr zu überprüfen, um etwaige Fristversäumnisse hinsichtlich Erstattung/Erlass des Beteiligten zu vermeiden (Alexander in Witte, Kommentar 6 Art 236 ZK Rz 41). Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der…

UFSW RV/1816-W/10Zurückweisung von Anträgen auf Erstattung des Alleinerzieherabsetzbetrages als verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2010

…verspätet anzusehen ist, liegt im gegenständlichen Fall objektive Fristversäumnis seitens der Bw. vor; auf ein allfälliges Verschulden kommt es dabei - im Gegensatz zur Auffassung der Bw. - nicht an. Anzumerken ist, dass die Bw. in ihren Schriftsätzen das Vorliegen der Fristversäumnis selbst eingeräumt hat; die Bezug…

BFG RV/7102336/2026Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der (absoluten) fünfjährigen Frist des § 309 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.08.2026

…sei davon auszugehen, dass unter Annahme einer objektiven Fristversäumnis auch die absolute Frist des § 309 BAO mit 31.7.2025 abgelaufen wäre. Da die Beschwerdeführerin die behauptete Fristversäumnis jedoch erst im Oktober 2025 eindeutig erkennen habe können, sei es ihr objektiv unmöglich gewesen, den ersten…

UFSW RV/2015-W/12Ein Antrag auf Rückzahlung eines zu Unrecht einbehaltenen Betrages kann bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2012

…Satz BAO folgt aber, dass die motorbezogene Versicherungssteuer wegen Ablauf der Fünfjahresfrist für vor dem 1. Jänner 2007 einbehaltene Beträge nicht mehr rückerstattet werden kann. Es liegt objektive Fristversäumnis vor, wobei es auf ein allfälliges Verschulden nicht ankommt. Das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…

BFG RV/7104735/20181. Nach Eintritt der Verjährung keine beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens gem. §303 Abs. 1 BAO 2. keine Rückerstattung von KESt gem. §240 Abs. 3 BAO wenn ESt-Veranlagung erfolgte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.07.2024Teil 1/2

…zum Ablauf des Jahres 2013 zu stellen und ist somit verspätet. Bei dem hier vorliegenden objektiven Fristversäumnis kommt es nicht auf ein allfälliges Verschulden an. Ihr Antrag auf Rückzahlung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer 2008 gemäß § 240 Abs 3 BAO vom 21.02.2017 war…

BFG RV/4100327/2021Zurückweisung eines Antrages auf Durchführung der ArbeitnehmerInnenveranlagung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.11.2021

…Jänner 2021 eingelangt ist, ist der Antrag jedenfalls als verspätet anzusehen. Es liegt daher im gegenständlichen Fall eine objektive Fristversäumnis seitens der BF vor; auf ein allfälliges Verschulden (Versehen) kommt es dabei - im Gegensatz zur Auffassung der Bw. - nicht an (abgesehen davon ist die Bw…

BFG RV/7104738/20181. keine beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO nach Eintritt der Verjährung 2. keine Rückerstattung von KESt gemäß § 240 Abs. 3 BAO wenn ESt-Veranlagung erfolgte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.11.2018Teil 1/2

…auf Rückzahlung bis zum Ablauf des Jahres 2013 zu stellen gewesen und somit verspätet. Bei dem hier vorliegenden objektiven Fristversäumnis komme es nicht auf ein allfälliges Verschulden an. Der Antrag vom 27. Februar 2017 auf Rückzahlung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer 2008 sei daher wegen…

BFG RV/2100069/2011Verspätete Einbringung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.01.2016

…anzusehen ist, was von der Beschwerdeführerin auch nicht weiter bestritten wird, liegt im gegenständlichen Fall eine objektive Fristversäumnis seitens der Beschwerdeführerin vor. Daran vermag auch das Vorbringen der Beschwerdeführerin dahingehend, dass nicht sämtliche Lohnzetteldaten im elektronischen Steuerakt aufgeschienen seien und das daraus resultierende Begehren, ausnahmsweise…

BFG RV/7102034/2013Rückerstattung von Kapitalertragsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.02.2014

…3 BAO folgt aber, das die KESt betreffend das Jahr 2005 wegen eingetretenen Ablauf der Fünfjahresfrist nicht mehr zurückerstattet werden kann. Es liegt eine objektive Fristversäumnis vor, wobei es auf ein allfälliges Verschulden nicht ankommt. Die in der Berufung angesprochene Außenprüfung bei der L-GmbH…

BFG RV/7102650/2013Verspätete Einbringung einer Antragsveranlagung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.04.2015

…Da die Abgabe des Arbeitnehmerveranlagungsantrages für 2007 am Mittwoch, den 2. Jänner 2013 als verspätet anzusehen ist, liegt im gegenständlichen Fall objektive Fristversäumnis seitens der Bf. vor. Dem Vorbringen in der Berufung (Beschwerde), dass ein am 31. Dezember 2012 zur Post gegebener und frühestens am…

UFSL FSRV/0053-L/12Auf einen angeblichen Irrtum des Beschuldigten zurückzuführender verspäteter Einspruch gegen eine Strafverfügung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)20.09.2013

…145 Abs. 1 FinStrG, erhobene Einspruch jedenfalls als verspätet und der angefochtene (Zurückweisungs-)Bescheid vom 15. November 2012 als rechtmäßig. An dieser entscheidungserheblichen Tatsache der (objektiven) Fristversäumnis vermag auch der Umstand, dass der Bf. möglicherweise bei dem Erhalt der sowohl was die Form (Behördenbezeichnung, Bezeichnung…

UFSW RV/1575-W/12Zurückweisung eines Rückerstattungsantrags gem. § 240 Abs. 3 2. Satz BAO als verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2012

…240 Abs. 3 2. Satz BAO folgt aber, dass die Lohnsteuer betreffend diesen Zeitraum wegen des Ablaufes der Fünfjahresfrist nicht mehr zurückerstattet werden kann; es liegt objektive Fristversäumnis vor, wobei es auf ein allfälliges Verschulden nicht ankommt. Es wäre am Bw. gelegen gewesen, bei rechtlichen…