IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, gegen den Bescheid des FAF vom 10. Mai 2013 über die Festsetzung eines Säumniszuschlages für die Umsatzsteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…BAO Säumniszuschläge zu entrichten, wobei der erste Säumniszuschlag 2% der nicht zeitgerecht entrichten Abgabe beträgt. Die Festsetzung eines Säumniszuschlages soll als objektive Säumnisfolge die rechtzeitige Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht und damit die pünktliche Tilgung bestehender Abgabenschulden gewährleisten (VwGH 16.12.2003, 2000/15/0155; 24.2…
…Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt." Der Säumniszuschlag im Sinne des § 217 BAO ist eine objektive Rechtsfolge der verspäteten Entrichtung einer Abgabe. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt…
…ausgesetzt ist, ... (8) Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; ..." Der Säumniszuschlag im Sinne des § 217 BAO ist eine objektive Rechtsfolge der verspäteten Entrichtung einer Abgabe. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben…
…2016 wird als unbegründet abgewiesen, der angefochtene Bescheid wird laut Beilage abgeändert. SZA 2016 bisher € 180,00 neu € 165,42" Zur Begründung führt die Beschwerdevorentscheidung aus: "Ein Säumniszuschlag entsteht kraft Gesetzes und stellt sich als objektive Säumnisfolge dar. Die Verwirkung eines Säumniszuschlages setzt…
…Säumniszuschlagspflicht ist somit allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Es genügt der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuldigkeit unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der Abgabenfestsetzung oder des Ergebnisses einer Selbstberechnung. In der Berufung wurden keine Gründe vorgebracht, die gegen die objektive Säumnisfolge nach § 217 Abs…
…Säumniszuschlagspflicht ist somit allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Es genügt der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuldigkeit unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der Abgabenfestsetzung oder des Ergebnisses einer Selbstberechnung. In der Berufung wurden keine Gründe vorgebracht, die gegen die objektive Säumnisfolge nach § 217 Abs…
…Säumniszuschlagspflicht ist somit allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Es genügt der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuldigkeit unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der Abgabenfestsetzung oder des Ergebnisses einer Selbstberechnung. In der Berufung wurden keine Gründe vorgebracht, die gegen die objektive Säumnisfolge nach § 217 Abs…
…Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Der Säumniszuschlag ist eine "Sanktion eigener Art". Er ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die…
…Säumniszuschlagspflicht ist somit allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Es genügt der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuldigkeit unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der Abgabenfestsetzung oder des Ergebnisses einer Selbstberechnung. In der Berufung wurden keine Gründe vorgebracht, die gegen die objektive Säumnisfolge nach § 217 Abs…
…Säumniszuschlagspflicht ist somit allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Es genügt der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuldigkeit unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der Abgabenfestsetzung oder des Ergebnisses einer Selbstberechnung. In der Berufung wurden keine Gründe vorgebracht, die gegen die objektive Säumnisfolge nach § 217 Abs…
…217 Abs. 1 BAO ist, dass eine Abgabe nicht rechtzeitig, das heißt nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird. Der Säumniszuschlag stellt sich als eine objektive Säumnisfolge dar. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind - ebenso wie die Dauer des Verzuges - grundsätzlich unbeachtlich. Der Säumniszuschlag…
…Säumniszuschlagspflicht ist somit allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Es genügt der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuldigkeit unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der Abgabenfestsetzung oder des Ergebnisses einer Selbstberechnung. In der Berufung wurden keine Gründe vorgebracht, die gegen die objektive Säumnisfolge nach § 217 Abs…
…Säumniszuschlagspflicht ist somit allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Es genügt der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuldigkeit unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der Abgabenfestsetzung oder des Ergebnisses einer Selbstberechnung. In der Berufung wurden keine Gründe vorgebracht, die gegen die objektive Säumnisfolge nach § 217 Abs…
…Säumniszuschlagspflicht ist somit allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Es genügt der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuldigkeit unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der Abgabenfestsetzung oder des Ergebnisses einer Selbstberechnung. In der Berufung wurden keine Gründe vorgebracht, die gegen die objektive Säumnisfolge nach § 217 Abs…
…Säumniszuschlagspflicht ist somit allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Es genügt der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuldigkeit unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der Abgabenfestsetzung oder des Ergebnisses einer Selbstberechnung. In der Berufung wurden keine Gründe vorgebracht, die gegen die objektive Säumnisfolge nach § 217 Abs…
…Säumniszuschlagspflicht ist somit allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Es genügt der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuldigkeit unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der Abgabenfestsetzung oder des Ergebnisses einer Selbstberechnung. In der Berufung wurden keine Gründe vorgebracht, die gegen die objektive Säumnisfolge nach § 217 Abs…
…Säumniszuschlagspflicht ist somit allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Es genügt der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuldigkeit unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der Abgabenfestsetzung oder des Ergebnisses einer Selbstberechnung. In der Berufung wurden keine Gründe vorgebracht, die gegen die objektive Säumnisfolge nach § 217 Abs…
…Finanzamts als unbegründet abgewiesen. Dies zusammengefasst mit der Begründung, dass ein Säumniszuschlag eine objektive Säumnisfolge darstelle und weder die Rechtskraft des Stammabgabenbescheids noch die sachliche Richtigkeit der zugrundeliegenden Abgabenfestsetzung nötig sei. Mit Schreiben vom 12.02.2026, eingebracht am 05.03.2026, beantragte der Bf…
…die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird. Der Säumniszuschlag ist eine "Sanktion eigener Art" (zB VwGH 21.4.1983, 83/16/0016). Er ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 16.12.2003, 2000/15/0155; 24.2.2004…