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BFG RV/7101468/2023Objektive Rückzahlungsverpflichtung von Familienbeihilfe trotz Meldung des Wechsels der Haushaltszugehörigkeit des Kindes bei Weiterbezug
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.07.2023

…des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Dass es sich bei der Rückzahlungsverpflichtung gem. § 26 FLAG 1967 von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe um eine verschuldensunabhängige, objektive Rückzahlungsverpflichtung handelt, wurde in…

BFG RV/7103366/20251. Kein Familienbeihilfenanspruch für ein nicht haushaltszugehöriges Kind 2. Bei mehreren Wohnsitzen vermittelt der überwiegende Aufenthalt pro Monat den Beihilfenanspruch 3. Objektive Rückzahlungsverpflichtung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.02.2026

…bezogen hat, hat gemäß § 26 Abs. 1 FLAG die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. Aus § 26 Abs. 1 FLAG 1967 ergibt sich eine rein objektive Rückzahlungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat (vgl. etwa VwGH 20.12.1968, 0486/68; VwGH 9.6.1978, 1019…

BFG RV/7100048/20251. Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig in einem Drittstaat (Vereinigtes Königreich, "UK") aufhalten 2. Der § 26 Abs. 1 FLAG 1967 normiert eine rein objektive Rückzahlungsverpflichtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.03.2025

… 26 Abs. 1 FLAG 1967 betreffend die objektive Rückzahlungsverpflichtung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfen andererseits besteht jeweils eine umfangreiche, in diesem Erkenntnis dargestellte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und ist das Bundesfinanzgericht von dieser Judikatur des Höchstgerichtes nicht abgewichen. Da das Bundesfinanzgericht von der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht…

BFG RV/7100800/20251. Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig in einem Drittstaat (Vereinigtes Königreich, "UK") aufhalten 2. Der § 26 Abs. 1 FLAG 1967 normiert eine rein objektive Rückzahlungsverpflichtung 3. Formlose Verständigung des Finanzamtes gemäß § 281a BAO, dass eine BVE noch zu erlassen war 4. Auslegung des Anbringens einer Partei im Zweifel dahingehend, dass die Partei nicht auf eine ihr zukommende Rechtsposition verzichtet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.03.2025

… 26 Abs. 1 FLAG 1967 betreffend die objektive Rückzahlungsverpflichtung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfen andererseits besteht jeweils eine umfangreiche, in diesem Erkenntnis dargestellte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und ist das Bundesfinanzgericht von dieser Judikatur des Höchstgerichtes nicht abgewichen. Da das Bundesfinanzgericht von der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht…

UFSS RV/0588-S/02Anspruch auf Familienbeihilfe, Haushaltszugehörigkeit, überwiegende Kostentragung, objektive Erstattungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2003

…aus den vorstehend dargelegten Gründen zu Unrecht bezogen hat, nicht von der zwingenden Rückzahlungsverpflichtung. Die Berufung war daher nach obigen Ausführungen (keine Haushaltszugehörigkeit des Sohes S.L. zum Haushalt der Bw, keine überwiegende Kostentragung durch die Bw, objektive Erstattungspflicht) als unbegründet abzuweisen   Salzburg, 17…

BFG RV/7100538/2020Rückforderung auch bei irrtümlicher Anweisung der Familienbeihilfe durch das Finanzamt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.04.2020

…aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 anzuwenden. Diese Rückzahlungspflicht normiert eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist lediglich, ob…

BFG RV/6100157/2018Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienleistungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.12.2019

…Unrecht bezogenen österreichischen Familienleistungen (FB und KAB) innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist ergangen ist. 2) Objektive Rückzahlungsverpflichtung Wie bei der Rechtslage unter Punkt 2.2 und 2.3 ausgeführt, ergibt sich aus § 26 Abs. 1 FLAG 1967 – unabhängig von subjektiven Kriterien – eine rein objektive Rückzahlungspflicht desjenigen…

BFG RV/7103649/2024Kein Anspruch auf Familienbeihilfe aufgrund des Amtssitzabkommens mit der IAEO, wenn Antragsteller aus Drittstaat kommt; Unrechtmäßiger Bezug von Familienbeihilfe durch Finanzamt verursacht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.11.2024

…Bestimmung im § 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG 1988 besteht auch für zu Unrecht bezogene Kinderabsetzbeträge eine Rückzahlungsverpflichtung iSd § 26 FLAG. Objektive Rückzahlungsverpflichtung Aus § 26 Abs 1 FLAG 1967 und § 33 Abs 3 EStG 1988 ergibt sich eine objektive Rückzahlungspflicht desjenigen, der die…

BFG RV/7101368/2026Keine Familienbeihilfe für Kinder, die sich zu Studienzwecken dauernd im Ausland aufhalten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.04.2026

…dass für objektiv zu Unrecht bezogene Beihilfen eine rein objektive Rückzahlungsverpflichtung besteht, existiert eine ständige, einschlägige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, von der das Bundesfinanzgericht mit diesem Erkenntnis nicht abgewichen ist. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist auch in dieser objektiven Rückzahlungsverpflichtung nicht zu ersehen. Da mit…

BFG RV/7101747/20251. Nichtvorliegen eines langen Studiums gemäß § 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967 bei einem Bachelor- und einem anschließenden Masterstudium 2. Liegen die Verlängerungstatbestände des § 2 Abs. 1 lit. j und des § 2 Abs. 9 FLAG 1967 nicht vor, endet der Beihilfenanspruch für ein studierendes Kind spätestens mit Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.03.2026

…dass der § 26 Abs. 1 FLAG 1967 eine rein objektive Rückzahlungsverpflichtung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfen normiert, existiert eine umfangreiche Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und ist das Bundesfinanzgericht mit diesem Erkenntnis auch von dieser Judikatur nicht abgewichen, weswegen auch diesbezüglich eine Rechtsfrage von grundlegender Bedeutung nicht vorliegt…

BFG RV/7101318/2025Kein Eigenanspruch des erheblich behinderten Kindes bei Bestehen eines Unterhaltsanspruches gegenüber seinem Ehepartner
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.02.2026

… 26 Abs. 1 FLAG 1967 und dem Umstand, dass in dieser Bestimmung eine rein objektive Rückzahlungsverpflichtung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfen normiert ist, existiert eine umfangreiche Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und ist das Bundesfinanzgericht im gegenständlichen Erkenntnis von dieser Judikatur nicht abgewichen. Eine Rechtsfrage von grundlegender Bedeutung…

BFG RV/7101994/2025Handelsakademie für Berufstätige als Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.02.2026

…sich dabei um eine rein objektive Rückzahlungsverpflichtung handelt, hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung festgestellt und ist das Bundesfinanzgericht mit diesem Erkenntnis auch von dieser Judikatur nicht abgewichen. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt auch in Ansehung dieser objektiven Rückzahlungsverpflichtung zu Unrecht bezogener Beihilfen nicht…

BFG RV/7101119/20241. Kein Anspruch auf Familienbeihilfe eines subsidiär Schutzberechtigten mangels Vorliegens einer Erwerbstätigkeit 2. Rückforderungszeitraum und Rückforderungsbetrag - Bindung an den Spruch des Bescheides
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.10.2025

…Rückforderungsbetrag setzt sich daher wie folgt zusammen: | Art der Beihilfe | Summe in € | FB | € 10.636,30 | KG | € 2.981,20 | Rückforderungsbetrag gesamt: | € 13.617,50 3.1.4. Objektive Rückzahlungsverpflichtung Gemäß § 26 Abs…

BFG RV/1100150/2023ständiger Aufenthalt im Drittstaat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.10.2025

…den ständigen Aufenthalt eines Kindes im Ausland einerseits und des § 26 Abs. 1 FLAG 1967 betreffend objektive Rückzahlungsverpflichtung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfen andererseits besteht jeweils eine umfangreiche, in diesem Erkenntnis dargestellte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, und ist das Bundesfinanzgericht von dieser Judikatur des Höchstgerichtes nicht abgewichen…

BFG RV/7101919/2025Bachelorstudium und Masterstudium sind eigenständige Studien
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.08.2025

…insbesondere, da ein Masterstudium keine Ansprüche aus einer Behinderung durch Covid-19 im Bachelorstudium vermitteln könne. § 26 FLAG normiere eine objektive Rückzahlungsverpflichtung, Verschulden vonseiten des Finanzamtes sei dabei unerheblich. Daraufhin stellte die Bf am 04.06.2025 den Antrag, ihre Beschwerde dem Gericht vorzulegen und…

BFG RV/7101632/2025Rückforderung Familienbeihilfe: Studienabschnitt nicht innerhalb des Toleranzsemesters plus COVID-Verlängerung abgeschlossen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.06.2025

… 26 Abs 1 FLAG ist die Familienbeihilfe zurückzufordern, wenn diese zu Unrecht bezogen wurde. § 26 FLAG normiert eine objektive Rückzahlungsverpflichtung, subjektive Momente wie z.B. Verschulden sind dabei unerheblich. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bf im Antwortschreiben vom 30.09.2024 auf das Anspruchsüberprüfungsschreiben…

BFG RV/7101637/2025Studium in Drittstaat (Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland) als Ausschlußgrund für die Zuerkennung der Familienbeihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.07.2025

…Rückforderung ist auch dann zulässig, wenn der entscheidungswesentliche Sachverhalt von einer Behörde zunächst unrichtig beurteilt worden sein sollte. Aus § 26 Abs. 1 FLAG 1967 ergibt sich eine rein objektive Rückzahlungsverpflichtung desjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat. Subjektive Momente, wie die Gutgläubigkeit des Empfangs…

BFG RV/7101981/2024Vier Monate Vorbereitungszeit je Teilprüfung (auch für Wiederholungsprüfungen) und daher Berufsausbildung bei der Vorbereitung auf die Externistenreifeprüfung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.02.2025

…1967 eine objektive Rückzahlungsverpflichtung: § 26 Abs. 1 FLAG 1967 lautet: (1) Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. ………………………… Aus § 26 Abs 1 FLAG 1967 ergibt sich eine rein objektive Rückzahlungspflicht desjenigen…

BFG RV/7101473/2024Beihilfenschädlicher Studienwechsel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.06.2024

…1 FLAG 1967 ist die Familienbeihilfe zurückzufordern, wenn diese zu Unrecht bezogen wurde. Das Gesetz normiert hier eine objektive Rückzahlungsverpflichtung, subjektive Elemente wie Verschulden oder Irrtum spielen dabei keine Rolle. Es wird die teilweise Stattgabe der Beschwerde beantragt. Für den Zeitraum von Oktober 2021 bis…

BFG RV/7101332/2024Nichterfüllen der Anspruchsvoraussetzungen für Familienbeihilfe bei Schulbesuch eines erwachsenen Kindes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.06.2024

…dass die Familienbeihilfe zurückzuzahlen ist, wenn diese zu Unrecht bezogen wurde. Hierbei handelt es sich um eine objektive Rückzahlungsverpflichtung, subjektive Elemente wie z.B. Verschulden sind dabei unerheblich." Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Das Gericht bezieht sich mangels widerstreitender Sachverhaltselemente auf das wiedergegebene verwaltungsbehördliche Geschehen…