…erreiche nur rund 7 % der Höchststrafe und sei ebenfalls nicht tat-, schuld- und persönlichkeitsgerecht. Dem Zweitbeschuldigten sei es zuzumuten, neben seiner Tätigkeit als Schilehrer auch in den Sommermonaten erwerbstätig zu sein. Die geringe Geldstrafe werde B mit Sicherheit nicht von der Begehung weiterer Finanzstraftaten abhalten…
…den gegenständlichen Finanzstraftaten liegt hingegen wohl nicht wirklich vor, bedenkt man, dass die Erstbeschuldigte unzulässigerweise auch in den Vorjahren das vereinfachte Zollverfahren mittels Carnet A.T.A. samt unrichtiger Preisangaben verwendet hat; wohl aber ist eine bisher nicht ausdrücklich bedachte finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit zu konstatieren. Der…
…erreiche nur rund 7 % der Höchststrafe und sei ebenfalls nicht tat-, schuld- und persönlichkeitsgerecht. Dem Zweitbeschuldigten sei es zuzumuten, neben seiner Tätigkeit als Schilehrer auch in den Sommermonaten erwerbstätig zu sein. Die geringe Geldstrafe werde B mit Sicherheit nicht von der Begehung weiterer Finanzstraftaten abhalten…
…zweitbeschuldigten BG, im Zusammenhang mit der gegenständlichen Finanzstraftat dominiert worden ist und sie zwar in den Tatplan vollständig eingeweiht gewesen ist (immerhin fand sich der in Rede stehende Schmuck in ihrer Handtasche), sie aber in der Gesamtschau nur eine untergeordnete Rolle insofern gespielt hat, als…
…Anbetracht seiner planerischen Kompetenz und seiner unternehmerischen Erfahrungen ist ihm dabei das Hauptgewicht im Verhältnis zu seiner Ehegattin zugefallen, weshalb ihm ein diesbezüglich mildernder Umstand, etwa in Form eines nur untergeordneten Tatbeitrages, nicht zukommt. Als mildernd für den Zweitbeschuldigten sind aber zu berücksichtigen der Umstand…
…Erfassung und Zuordnung des vollständigen Wareneinkaufes (wie sich später herausstellte: nur scheinbar) zu vermeiden, indem der abgabenunredliche Einkäufer einfach nach seiner Wahl einen Teil seines Wareneinkaufes als (vorgeblich anonymen) "Barverkauf" behandeln lassen konnte und für den Rest seines Einkaufes auch eine unverdächtige mehrwertsteuergerechte Eingangsrechnung erhielt…
…Abgabenschuldners Bedacht zu nehmen (vgl. Kopecky, Haftung, 63). Aus dem Protokollsvermerk und der gekürzten Urteilsausfertigung vom 30.05.2012 ergibt sich, dass die Bf. im Verhältnis zu den anderen fünf Tätern (Geschäftsführer und Gesellschafter der GmbHs) einen untergeordneten Tatbeitrag zur Tat geleistet hat. Der Grad…
…keinem Verhältnis zu den Barbehebungen stehen. Sie habe sie auch auf die möglichen Folgen (Betriebsprüfung) aufmerksam gemacht und ihr gesagt, dass sie dies als Gesellschafterin nicht mittragen könne. Daraufhin habe ihr der Zweitbeschuldigte massive Vorhaltungen wegen dieses Gesprächs gemacht. Da sie die Gesellschaftsanteile nur treuhändisch…
…ihre Arbeit im Rahmen eines gewöhnlichen Dienstverhältnisses verrichtet, nicht nur deshalb in Widerspruch, weil das gegen sie Gesagte den verfügbaren Zeitrahmen der in Abwesenheit des Bw zu bewerkstelligenden Tätigkeiten (zulasten ihrer Arbeitszeit) zwangsläufig einschränkt , sondern deutet mit dem Angebot, die (Ex)Gattin könne im Falle…
…seien sowohl der Beschuldigte als auch seine Schwester vollumfänglich geständig gewesen, dass g nur als Strohfrau des Beschuldigten fungiert habe. Für die Geschwister l seien für diese Vorgehensweise keine steuerrechtlichen Überlegungen im Vordergrund gestanden. Für den Beschuldigten sei vordringlich gewesen, offene Baustellen abschließen zu können…
…das zu versteuern ist, nicht zu verstehen. Den Gedanken muss man erst haben. Den kann man nur als steuerrechtlich verbildeter Mensch haben. Mit normalem Hausverstand kommt man nicht auf die Idee, dass jemand etwas versteuert, was er nicht bekommt. Wenn sie 30 Leute auf der…
…158,16) bewirkt zu haben, wobei sie den Eintritt der Verkürzung nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe; b) durch die Abgabe unrichtiger Abgabenerklärungen zur Umsatzsteuer und zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung für das Kalenderjahr 2009, sohin unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und…
…war ja nur Angestellte. […] Zu den zwei Kassablöcken: Sie hat gesagt, das ist für die Steuern, damit sie die Steuern nicht sofort zahlen muss. Ich wusste ja nicht, dass es sich um Schwarzverkäufe handelt. Ich habe der Chefin vertraut." Bisherigen Aussagen der Erstbeschuldigten laut…
…von seiner Ehefrau unterstützen zu lassen. Zwischen der Ehegattin und der Versicherung wurde dadurch kein Arbeitsverhältnis begründet und darf diese nicht in die v Organisation eingegliedert werden und von dieser Seite weder Weisungen erhalten noch befolgen. Ein Aufenthalt in den Büroräumlichkeiten der Versicherung ist grundsätzlich…
…VwGH 16.12.2003, 2000/15/0101). Im Ergebnis ist nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine Lebensgemeinschaft im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft anzunehmen, wenn nach dem äußeren Erscheinungsbild ein Zusammenleben erfolgt, wie es bei Ehegatten unter den gleichen Bedingungen zu erwarten wäre, z.B. - wie…
…sondern der wahre wirtschaftliche Gehalt (§ 21 BAO). Es ergibt wirtschaftlich keinen Sinn, einen Kleinstbetrieb mit einem Firmengeflecht auszustatten, das man sonst nur von Großbetrieben kennt. So hielt schon das Urteil des LG Steyr zu 04 gegen den Beschuldigten, der damals noch ***Bf1*** hieß fest: "Bei…
…kann man nur den Schluss ziehen, dass hier (wenn auch nur vom Ex-Ehemann der Beschuldigten) versucht wurde, nebenbei einen zugegeben verhältnismäßig kleineren Teil des Umsatzes "schwarz" verkaufen zu wollen. Der persönliche Eindruck von der Beschuldigten in der mündlichen Verhandlung hat eine Bestätigung der bisherigen…
…von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.“ (§ 2 Abs. 1 UStG 1994) Auf dem Gebiet der Umsatzsteuer ist der Aspekt des Leistungsaustausches zwischen den Geschäftspartnern wesentlich. Ein Leistungsaustausch setzt Leistung und Gegenleistung, das…
…einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid; es erfolgt daher keine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides (vgl. Ritz, BAO3, § 205 Tz 32 ff). Die Festsetzung der gegenständlichen Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO erfolgte nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates zu Recht…
…ab Zufließen der Bargeldmittel Kapitalertragssteuern an den Fiskus entrichtet und diesbezügliche Anmeldungen erstattet werden konnten, und dadurch (zusätzliche) Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen zu haben, nicht schuldig. Er habe von Kapitalertragssteuern lediglich im Zusammenhang mit Sparbüchern gewusst. Er dürfe als Versicherungsmakler nur Sparprodukte…