…nichtselbstständiger Arbeit, der Ansicht des VwGH zufolge nicht bescheidmäßig durch Nichtvergabe einer Steuernummer zum Ausdruck zu bringen. Eine bescheidmäßige Feststellung war nicht nur gesetzlich nicht ausdrücklich geboten, sondern stellte für die Partei auch kein notwendiges Mittel zur Rechtsverteidigung dar, weil die Möglichkeit besteht, im Verfahren…
…eine Steuernummer nicht zu vergeben sei, der Ansicht des VwGH zufolge nicht in Bescheidform festzustellen. Eine bescheidmäßige Feststellung war nicht nur gesetzlich nicht ausdrücklich geboten, sondern stellte für die Partei auch kein notwendiges Mittel zur Rechtsverteidigung dar, weil die Möglichkeit besteht, im Abgabenfestsetzungsverfahren zu klären…
…eine Steuernummer nicht zu vergeben sei, der Ansicht des VwGH zufolge nicht in Bescheidform festzustellen. Eine bescheidmäßige Feststellung war nicht nur gesetzlich nicht ausdrücklich geboten, sondern stellte für die Partei auch kein notwendiges Mittel zur Rechtsverteidigung dar, weil die Möglichkeit besteht, im Abgabenfestsetzungsverfahren zu klären…
…eine Steuernummer nicht zu vergeben sei, der Ansicht des VwGH zufolge nicht in Bescheidform festzustellen. Eine bescheidmäßige Feststellung war nicht nur gesetzlich nicht ausdrücklich geboten, sondern stellte für die Partei auch kein notwendiges Mittel zur Rechtsverteidigung dar, weil die Möglichkeit besteht, im Abgabenfestsetzungsverfahren zu klären…
…eine Steuernummer nicht zu vergeben sei, der Ansicht des VwGH zufolge nicht in Bescheidform festzustellen. Eine bescheidmäßige Feststellung war nicht nur gesetzlich nicht ausdrücklich geboten, sondern stellte für die Partei auch kein notwendiges Mittel zur Rechtsverteidigung dar, weil die Möglichkeit besteht, im Abgabenfestsetzungsverfahren zu klären…
…eine Steuernummer nicht zu vergeben sei, der Ansicht des VwGH zufolge nicht in Bescheidform festzustellen. Eine bescheidmäßige Feststellung war nicht nur gesetzlich nicht ausdrücklich geboten, sondern stellte für die Partei auch kein notwendiges Mittel zur Rechtsverteidigung dar, weil die Möglichkeit besteht, im Abgabenfestsetzungsverfahren zu klären…
…eine Steuernummer nicht zu vergeben sei, der Ansicht des VwGH zufolge nicht in Bescheidform festzustellen. Eine bescheidmäßige Feststellung war nicht nur gesetzlich nicht ausdrücklich geboten, sondern stellte für die Partei auch kein notwendiges Mittel zur Rechtsverteidigung dar, weil die Möglichkeit besteht, im Abgabenfestsetzungsverfahren zu klären…
…eine Steuernummer nicht zu vergeben sei, der Ansicht des VwGH zufolge nicht in Bescheidform festzustellen. Eine bescheidmäßige Feststellung war nicht nur gesetzlich nicht ausdrücklich geboten, sondern stellte für die Partei auch kein notwendiges Mittel zur Rechtsverteidigung dar, weil die Möglichkeit besteht, im Abgabenfestsetzungsverfahren zu klären…
…eine Steuernummer nicht zu vergeben sei, der Ansicht des VwGH zufolge nicht in Bescheidform festzustellen. Eine bescheidmäßige Feststellung war nicht nur gesetzlich nicht ausdrücklich geboten, sondern stellte für die Partei auch kein notwendiges Mittel zur Rechtsverteidigung dar, weil die Möglichkeit besteht, im Abgabenfestsetzungsverfahren zu klären…
…eine Steuernummer nicht zu vergeben sei, der Ansicht des VwGH zufolge nicht in Bescheidform festzustellen. Eine bescheidmäßige Feststellung war nicht nur gesetzlich nicht ausdrücklich geboten, sondern stellte für die Partei auch kein notwendiges Mittel zur Rechtsverteidigung dar, weil die Möglichkeit besteht, im Abgabenfestsetzungsverfahren zu klären…
…lediglich zur Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gegründet worden, sodass eine Steuernummer nicht zu vergeben sei, der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes zufolge nicht in Bescheidform festzustellen. Eine bescheidmäßige Feststellung war nicht nur gesetzlich nicht ausdrücklich geboten, sondern stellte für die Partei auch kein notwendiges Mittel zur Rechtsverteidigung dar…
…sich, da ein entsprechendes Antragsrecht gesetzlich grundsätzlich nicht ausdrücklich vorgesehen ist, aber unbedingt ein notwendiges Mittel zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung darstellte, um einen Bescheid gemäß § 92 BAO, der - wie vom Finanzamt ausgeführt - in Erfüllung der gesetzlichen Entscheidungspflicht zu ergehen hatte (siehe Ritz, Kommentar zur BAO, 2…
…Ra 2016/03/0096, mwN). Die Feststellung, dass der [Bf.] in Österreich nicht (mehr) steuerverfangen ist, stellt für diesen ein notwendiges Mittel zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung- und auch -Verfolgung dar. Schließlich liegt es im Interesse des [Bf.] zu wissen, dass er bzw. sein Einkommen nicht (mehr…
…mir ist die Berechtigung zuerkannt, die bescheidmäßige Feststellung strittiger Punkte zu begehren, wenn der Bescheid im Einzelfall notwendiges Mittel der Rechtsverteidigung ist und insofern in meinem Interesse liegt. Ich habe ein rechtliches Interesse daran, dass durch den beantragten Bescheid festgestellt werde, dass das Finanzamt Amstetten…
…gesetzliche Regelung zwar nicht besteht, die Erlassung eines solchen Bescheides aber im öffentlichen Interesse liegt oder wenn sie insofern im Interesse einer Partei liegt, als sie für die Partei ein notwendiges Mittel zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung darstellt (vgl. zB VwGH 25.11.1999, 97/15/0178)…
…für die Abgabenhöhe bedeutsame Abgabenvorschrift für verfassungswidrig hält und - als notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung - einen Bescheid zur Anfechtung beim bzw. bis hinauf zum VfGH begehrt, ist einhellig anerkannt (vgl. dazu etwa VwGH 5.4.1991, 87/17/0136, sowie die "Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (…
…Rechte und Rechtsverhältnisse zu ergehen habe, wenn die Partei ein rechtliches Interesse an der Feststellung habe, es sich um ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung handle oder wenn die Feststellung im öffentlichen Interesse liege; dies jeweils unter der weiteren Voraussetzung, dass die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine Feststellung…
… 8a FLAG ergeben, es ein bestehenden rechtliches Mittel zur Durchsetzung eines möglichen Anspruches gibt und daher ein Feststellungsbescheid nach § 92 Bundesabgabenordnung kein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung darstellt. Gegen diese Beschwerdevorentscheidung richtet sich der vorliegende Vorlageantrag. Beweismittel: Anbringen sowie Erledigungen der Behörde; Stellungnahme: Es wird auf…
…einer Partei gelegen ist. Ein solches rechtliches Interesse ist gegeben, wenn der Feststellungsbescheid für die Partei ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung oder ein geeignetes Mittel zur Beseitigung aktueller oder zukünftiger Rechtsgefährdung ist. Die Zulässigkeit der Erlassung eines Feststellungsbescheides bedingt ferner, dass die strittige…
…nicht ausdrücklich im Gesetz vorgesehen ist oder im öffentlichen Interesse ergeht, nur dann - über Antrag der Partei - zulässig, wenn der Bescheid im Einzelfall notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung ist. Unzulässig ist ein Feststellungsbescheid jedenfalls dann, wenn die strittige Rechtsfrage im Rahmen eines anderen gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsverfahrens…