…den dort dargelegten Gründen stattgegeben. Das BFG ist in diesem Erkenntnis zur Auffassung gelangt, dass die Bezüge der nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer nicht zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen und daher keiner Lohnsteuer und - mangels Pflichtversicherung der Geschäftsführer als freie Dienstnehmer gem. § 4 Abs…
…dass die vier an der GmbH nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer seit 01.07.2013 im Rahmen eines neuen Geschäftsführervertrages, der sie weisungsfrei stellt, beschäftigt werden und daher ihre Geschäftsführerbezüge ab diesem Zeitpunkt nicht mehr der Lohnsteuer unterworfen und kein Dienstgeberbeitrag abgeführt wurde. Die Lohnsteuerprüfung…
…wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 25 Abs. 1 Z 1 lit. b. EStG auszulösen. Diese Streitfrage hat das BFG unter Heranziehung der zitierten VwGH-Judikatur gelöst. Es liegt daher keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor. Die ordentliche Revision ist nicht…
…auf das verwiesen wird, war vom Vorliegen von Dienstverhältnissen, sowohl der wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführerin sowie der vier nicht wesentlich Beteiligten der Bf. ausgegangen worden. Deren Honorare wurden in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe in den Jahren 2010 bis 2013 einbezogen…
…wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Für die Kalenderjahre 2006, 2007 und 2008 wurden (nur) deshalb Festsetzungsbescheide (DB, DZ) erlassen, weil die Bf. es unterlassen hatte, die Bezüge der beiden nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer in die Bemessungsgrundlage für die Selbstberechnungsabgaben (DB…
…werden, die auf eine mangelnde Eingliederung schließen lassen. Die Gesellschafter-Geschäftsführer seien im vorliegenden Fall beispielsweise als Aufsichtsrat, Schiedsrichter im Schiedsgerichtsverfahren, Privatstiftungsvorstand, Vortragender bzw. Fachbuchautor tätig. Der VwGH judiziere schon seit vielen Jahren, dass es bei nicht wesentlich beteiligten Geschäftsführern auf beide in § 47 Abs…
…weisungsgebunden. Der Hinweis der Bw. im Zuge der mündlichen Berufungsverhandlung auf die zum Sozialversicherungsrecht ergangene Entscheidung des VwGH vom 19.12.2012, 2010/08/0240 zur Dienstnehmereigenschaft eines nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers, in der auf die Maßgeblichkeit des schuldrechtlichen Anstellungsvertrages verwiesen werde, lässt unbeachtet…
…zu einer tatsächlichen Vertretung gekommen. Die AP hatte keine Nachweise dazu erbracht, dass persönliche Weisungen erteilt worden wären. Es war daher von keiner arbeitsbezogenen Weisungsbefugnis der Bf. auszugehen. Mangels Weisungsgebundenheit der nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter Dr. S. und Mag. X. lagen somit keine Dienstverhältnisse iSd …
…zur Abfuhr des DB und DZ bestehen sollte. Weiters erging an die Bf. am 2.1.2024 die Aufforderung allenfalls bestehende gesellschaftsvertragliche Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit dem Fehlen der Weisungsgebundenheit des nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters iSd § 25 Abs. 1 Z 1 lit b EStG 1988…
…Gesellschafter als einzige zur Leistungserbringung zur Verfügung standen, und somit von einer höchstpersönlichen Tätigkeit auszugehen ist, führen unter dem Aspekt der ganzheitlichen Betrachtung zur Bejahung des Vorliegens eines Dienstverhältnisses iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 für den steuerlichen Bereich. Die an den nicht wesentlich beteiligten…
…Bezüge und Vorteile von Personen, die an Kapitalgesellschaften nicht wesentlich beteiligt sind, auch dann, wenn bei einer sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2) aufweisenden Beschäftigung die Verpflichtung, den Weisungen eines anderen zu folgen, auf Grund gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmungen fehlt. Gemäß § 22 Z 2 Teilstrich…
…95/14/0040, hatte der Verwaltungsgerichtshof ebenfalls zu beurteilen, ob für die Tätigkeitsvergütungen eines an einer Kapitalgesellschaft nicht wesentlich beteiligten und mit einer Sperrminorität ausgestatten Gesellschafters die Verpflichtung zur Entrichtung von Dienstgeberbeiträgen besteht, und zwar für die Kalenderjahre 1990 bis 1993. Dieser Fall ist mit…
…diesem Zusammenhang die Frage, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer wesentlich oder nicht wesentlich an der Gesellschaft beteiligt sei. Zahlungen aus dem Titel einer schlagend gewordenen Bürgschaft würden sich einem steuerlichen Abzug bei den Geschäftsführerbezügen entziehen, zumal in einem derartigen Fall eine Gesellschaftereinlage vorliege, welche primär auf…
…Sachverhalt festgestellt wurde (vgl. Bp-Bericht vom 4. April 2009): - Die Heranziehung zur Arbeitgeberhaftung sei aufgrund von Fehlberechnungen und Einbehaltungsdifferenzen von nicht bloß geringem Ausmaß erforderlich gewesen. - Die Beschäftigung des nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-GF würde die Merkmale des § 47 Abs. 1 EStG 1988 erfüllen…
…somit das in § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 für wesentlich beteiligte Gesellschafter normierte Vorliegen der sonstigen Merkmale eines Dienstverhältnisses - abgesehen vom hinzuzudenkenden Merkmal der Weisungsgebundenheit - vor allem auf das Kriterium der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Kapitalgesellschaft ab, während die Kriterien des…
…bei welchen eine Vergleichbarkeit alleine aus diesem Grund nicht gegeben gewesen sei. Bei einer "GmbH & Co KG" würden handelsrechtliche Beteiligungsertragskomponenten aus der Gewinn- und Verlustrechnung eliminiert und Personalaufwendungen als Sonderbetriebsausgaben geltend gemacht werden. Vergütungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer können somit nicht mehr hinzugerechnet werden…
…Eine Frage in dem ohnehin nicht beantworteten Fragebogen, in der von Provisionen und Geschäftsführerentgelten von Frau S. die Rede ist, hat lediglich damit zu tun, dass die genannte Frau nicht nur wesentlich beteiligte Gesellschafterin der Berufungswerberin, sondern auch nicht wesentlich beteiligte Geschäftsführerin an einem anderen…
…Tätigkeit des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers der Bf. ging daher ins Leere. Wenn von der Bf. auf den Beschluss, VwGH 29.5.2018, Ra 2017/15/0108, verwiesen wurde und argumentiert wurde, dass dieser für eine Beurteilung des Sachverhalts bei der Bf. nicht maßgeblich sei…
…2002/15/0029). Im Jahr 2000 seien die genannten Geschäftsführer vom 1.1.2000 bis 30.9.2000 als nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter im Rahmen eines Dienstverhältnisses bei der Berufungswerberin beschäftigt gewesen. Bei der Lohnabrechnung der Monate Jänner bis September 2000 seien selbstverständlich ein Sachbezug…
…mehr als drei Wochen) bestehe kein Honoraranspruch. Die Arbeitszeit sei nicht wesentlich, maßgebend sei der erzielte Erfolg aus der Geschäftsführertätigkeit. Die Arbeitszeit sei unregelmäßig, je nach Erfordernis. Eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen dem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer und der Berufungswerberin werde vorgelegt. Daraus ergebe sich eindeutig…