…als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der Gebühr in Stempelmarken vor. In seinem Erkenntnis vom 21. Jänner 1998, 97/16/0446 hat der Verwaltungsgerichtshof dazu dargetan, dass infolge der Ausgestaltung der Gebührenerhöhung als eine objektive Säumnisfolge diese nicht als Strafe betrachtet werden kann…
…Euro. § 203 BAO lautet: "Bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ist ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist." Gemäß § 3 Abs 2 Z 1 letzter Satz GebG gilt ua § 203 BAO…
…steht nicht im Ermessen der Behörde. Die vom Beschwerdeführer schließlich vorgebrachte Meinung, bei der Gebührenerhöhung im Sinne des § 9 Abs. 1 GebG handle es sich um eine Strafsanktion, ist unrichtig: Diese Gebührenerhöhung stellt vielmehr die objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren in Stempelmarken…
… 9 Abs. 1 GebG eine Erhöhung von 50 % der nicht entrichteten Gebühr festzusetzen. Die Gebührenerhöhung wird als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren in Stempelmarken zwingend angeordnet, wobei ein Verschulden des Abgabepflichtigen keine Voraussetzung der Erhöhung darstellt. Im vorliegenden Fall ist durch die…
…Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben." § 203 der Bundesabgabenordnung lautet: "Bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ist ein Abgabenbescheid…
…Barüberweisung in Höhe von 30,00 Euro erteilt. Gemäß § 203 BAO ist bei Abgaben, die in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Da in der hier gegenständlichen Rechtssache keine vorschriftsmäßige Entrichtung…
…Bundesabgabenordnung. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung auch sinngemäß für die feste Gebühr nach § 24 Abs…
…Bundesabgabenordnung. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung auch sinngemäß für die feste Gebühr nach § 17a VfGG…
…Bundesabgabenordnung. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung auch sinngemäß für die feste Gebühr nach § 17a VfGG…
…BAO ist bei Abgaben, die in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Die Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz…
…Bundesabgabenordnung. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung auch sinngemäß für die feste Gebühr nach § 17a VfGG…
…Bundesabgabenordnung. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung auch sinngemäß für die feste Gebühr nach § 17a VfGG…
…Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Der nach § 203 BAO zu erlassende Abgabenbescheid hat "die Festsetzung der Abgabe" zum Gegenstand. Abgabe ist - auch im Fall der teilweisen, aber insgesamt nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung…
…Bundesabgabenordnung. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung auch sinngemäß für die feste Gebühr nach § 24 Abs…
…Bundesabgabenordnung. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung auch sinngemäß für die feste Gebühr nach § 17a VfGG…
…Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ist ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist." § 9 Abs. 1 des Gebührengesetzes 1957 (GebG) lautet: "(1) Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde…
…samt Beilagen) 30 Euro. § 203 BAO normiert, dass bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen ist, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 GebG 1957 gilt …
…ein - können in diesem Verfahren, welches sich auch auf das Berufungsverfahren erstreckt, bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden. Für eine Abgabennachsicht sieht die Bundesabgabenordnung nach § 236 ein eigenes Verfahren vor. Im gegenständlichen Fall wurde die Gebühr weder vorschriftsmäßig in Stempelmarken noch in einer anderen im…
…Bundesabgabenordnung. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung auch sinngemäß für die feste Gebühr nach § 24 Abs…
…die Behörde zu entrichten, bei der die gebührenpflichtige Schrift anfällt oder von der die gebührenpflichtige Amtshandlung vorgenommen wird. Bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken)zu entrichten sind, ist ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden…