RIS AI
101 735 Treffer317 msnur geltende Fassungen
BFG RV/5101538/2016Einzugsbereich des Wohnortes - Fahrzeit nicht mehr als eine Stunde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.02.2017

…besuchten ab September 2014 das vom Wohnort 34 km entfernte Privatgymnasium in PLZA Studienort, AdrA. Das günstigste öffentliche Verkehrsmittel vom Wohnort Wohngemeinde zum Studienort Studienort und vom Studienort zum Wohnort beträgt jeweils nicht mehr als eine Stunde. Für Betreuungskosten ihrer beider Kinder durch Tennisschule, Landesmusikschule…

UFSF RV/0471-F/07Nachdem die Fahrtzeit zwischen Wohn- und Studienort jeweils nicht mehr als eine Stunde beträgt, gilt die tägliche Fahrt zwischen Wohn- und Studienort und retour als zumutbar und lagen somit die Voraussetzungen für die Anerkennung einer auswärtigen Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung nicht vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2008

…vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Daraus folgt, dass die Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort jedenfalls dann gegeben ist, wenn die Fahrzeit von einer Stunde nicht überschritten wird. Für das…

UFSG RV/0082-G/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (nicht in der VO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2008

…je eine Stunde beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 StudFG anzuwenden. In diesem Fall gilt die tägliche Fahrt von dieser Gemeinde an den Studienort trotz Nennung in einer Verordnung gemäß § 26 Abs. 3 StudFG in der jeweils geltenden Fassung als nicht mehr…

UFSG RV/0184-G/10Fahrzeit bei auswärtiger Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2013

…Fahrplan der ÖBB bereits um 6:05 Uhr in B abfahren würde und erst um 7:21 Uhr in C einlangen würde, könne sie leider nicht beeinflussen. Die Fahrzeit betrage auf alle Fälle mehr als eine Stunde. Es gebe auch nach Unterrichtsschluss keine entsprechenden Verkehrsmittel…

UFSG RV/0183-G/10Fahrzeit bei auswärtiger Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2013

…dass nicht auf die Besonderheit der Fahrbewegungen im Einzelfall, sondern ganz allgemein auf die Dauer der Fahrt zwischen dem Wohnort und dem Ausbildungsort abgestellt wird. Auf Grund der bestehenden Verkehrsverbindungen mit einer Fahrzeit von nicht mehr als einer Stunde, auch wenn es sich nicht um…

UFSW RV/2515-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Rohrbach bei Mattersburg-Wien) im Jahr 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2010

…nicht zustehen. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 erhob der Bw. Berufung mit dem Antrag, den Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung zu berücksichtigen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass entgegen der Ansicht des Finanzamtes die Zeit für den Weg zur und von der Ausbildungsstätte mehr als eine Stunde…

BFG RV/5101043/2012Bei einer einfachen Wegzeit von mehr als 2 Stunden ist die Benutzung des Massenbeförderungsmittels iSd § 16 Abs 1 Z 6 EStG immer unzumutbar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.05.2014

…3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305 - unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr als je eine Stunde beträgt. Unter Einrechnung der bei dieser Berechnung außer Acht zu lassenden innerörtlichen Verkehrswege (vgl. etwa Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke [Hrsg.], MSA EStG [1…

UFSL RV/0361-L/111. Waldorfschule nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig - im Einzugsbereich gibt es eine gleichwertige Schule (Gymnasium) 2. Anschluss an öffentliche Wasserversorgung - keine außergewöhnliche Belastung (sondern Sonderausgabe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2012

…liegen nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes. § 2. (1) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter…

UFSG RV/0540-G/12Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2013

…mit einer Abfahrtszeit um 10:28 - Ankunftszeit 11:20 (Fahrzeit 52 Minuten) und weiters mit der Abfahrtszeit um 18:28 - Ankunftszeit in B 19:20 (Fahrzeit 52 Minuten) vorgehalten. Ebenso die vom Finanzamt ermittelten drei Verbindungen mit einer Fahrzeit von nicht mehr als einer Stunde…

UFSF RV/0464-F/07Individuelle Unterrichtszeiten, Wartezeiten vor Beginn des Unterrichts bzw nach Beendigung des Unterrichts sind bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Zurücklegung der Strecke zwischen Wohn- und Studienort und retour nicht von Relevanz. Für das günstigste Verkehrsmittel ist ausreichend, wenn in jeder Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden exisitert, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2008

…Unterrichtszeiten nicht Rücksicht genommen wird. Genau das Gegenteil sei der Fall. Laut zitiertem Erkenntnis des VwGH, Rechtssatznummer 2, "hat die Behörde zu prüfen, ob 1) die tägliche Fahrzeit des Beschwerdeführers mehr als je eine Stunde zum und vom Studienort beträgt und, wenn dies nicht der…

UFSL RV/0065-L/11Wenn auch im konkreten Fall besondere Gründe in Form eines Aufnahmestopps an der ersten Schule in der Nähe des Wohnortes vorlagen, die den Sohn des Bws. zum Besuch einer anderen entsprechenden (zweiten) Ausbildungsstätte veranlassten, sind die Kriterien der Verordnung zu § 34 Abs. 8 EStG 1988 in Vbdg. mit BGBl 449/2001 StudFG 1992 betreffend Auswärtigkeit heranzuziehen. Die getroffene Wahl fiel allerdings auf eine Ausbildungsstätte innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes. Der Nachweis einer eine Stunde übersteigenden Fahrzeit konnte nicht erbracht werden. Die dritte mögliche Schule außerhalb des Einzugsbereiches wurde vom Sohn nicht in Erwägung gezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2011

…449/2001 § 2 (2) sei jedoch eine tägliche Fahrzeit von mehr als 1 Stunde nicht zumutbar . Auch wenn die Entfernung mit 79 km unter 80 km liege, wäre zudem durch die minimale Abweichung ein Härtefall für den Steuerpflichtigen gegeben. Wir ersuchen daher um antragsgemäßer Stattgebung…

UFSW RV/0665-W/12Großes Pendlerpauschale bei Gesamtwegzeit von über 2 bzw 4 Stunden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2012

…3 des Studienförderungsgesetzes 1992 , BGBl. Nr. 305 - unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr als je eine Stunde beträgt. Unter Einrechnung der bei dieser Berechnung außer Acht zu lassenden innerörtlichen Verkehrswege (vgl. etwa Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke [Hrsg.], MSA EStG [1…

BFG RV/5100065/2025Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes als außergewöhnliche Belastungen - relevante Fahrzeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.01.2025

…tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt entgegen der im Vorlageantrag von der Bf. vertretenen Ansicht die Zeit zwischen Verlassen des Wohnhauses der Bf. und dem Erreichen des Bahnhofes in ***3*** nicht zu berücksichtigen…

UFSW RV/0920-W/11Unzumutbarkeit einer Gesamtwegzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln von über 2 Stunden in eine Richtung bei einem 60 km übersteigenden Arbeitsweg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2011Teil 2/2

…3 des Studienförderungsgesetzes 1992 , BGBl. Nr. 305 - unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr als je eine Stunde beträgt. Unter Einrechnung der bei dieser Berechnung außer Acht zu lassenden innerörtlichen Verkehrswege (vgl. etwa Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke [Hrsg.], MSA EStG [1…

UFSG RV/0392-G/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2007

…mehr als je eine Stunde beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 anzuwenden. In diesem Fall gilt die tägliche Fahrt von dieser Gemeinde an den Studienort trotz Nennung in einer Verordnung gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 als nicht…

UFSW RV/3242-W/09Steht bei einer täglichen Wegzeit von mindestens 1,5 Stunden in eine Richtung einem Arbeitnehmer bei einem Arbeitsweg von über 60 km das große oder das kleine Pendlerpauschale zu?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2010Teil 2/2

…3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305 - unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr als je eine Stunde beträgt. Unter Einrechnung der bei dieser Berechnung außer Acht zu lassenden innerörtlichen Verkehrswege (vgl. etwa Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke [Hrsg.], MSA EStG [1…

UFSW RV/0278-W/091. Bewirtung als Werbung einer Kinderärztin; 2. Opern-CD's und DVD's mit Erwachsenenspielfilmen als Betriebsausgabe einer Kinderärztin; 3. Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung an arbeitsfreien Tagen; 4. Nur Kinderbeaufsichtigung, nicht jedoch Essen, Schulbesuch und Ferienaktivitäten als außergewöhnliche Belastung einer alleinerziehenden Mutter; 5. Montessorischule als außergewöhnliche Belastung bei behindertem Kind; 6. Berufskleidung Kinderärztin mit lustigen Motiven
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.11.2013Teil 2/3

…an, sie habe nicht nur normale Zeitschriften aufgelegt, sondern eben auch "gehobene" Lektüre, wie eben Bücher für die Eltern. DVD's würden von den Kindern bzw. Eltern während der mehr als eine halbe Stunde dauernden Bioresonanzbehandlung angeschaut. Die Kinder würden dadurch die Behandlung akzeptieren und…

UFSG RV/0684-G/09Beim "günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel" iSd § 2 Abs. 1 der Verordnung BGBL. Nr. 624/1995 idF BGBl. II Nr. 449/2001 handelt es sich um ein solches, welches während des Tages Verkehrsverbindungen mit einer Fahrtdauer von höchstens einer Stunde sicherstellt. Auf in die Nachtstunden hineinreichende Lehrveranstaltungen ist nicht Bedacht zu nehmen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2009

…lautet: "(1) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt…

BFG RV/7103702/2017Keine auswärtige Berufsausbildung, da die Ausbildungsstätte (Schule) im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen (innerhalb von 80 km und Fahrzeit von weniger als einer Stunde)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.03.2023

…Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort bzw. vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde bei Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Bei Berechnung der Fahrzeit sind Wartezeiten vor Beginn des Unterrichts bzw. nach Beendigung des Unterrichts nicht zu berücksichtigen. Dies geht unter anderem aus…

BFG RV/7100091/2020Auswärtige Berufsausbildung; Zahlungen an Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich nicht als Sonderausgabe abzugsfähig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2020

…unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels in beiden Richtungen ("je") mehr als eine Stunde beträgt. Dabei kommt es nur auf die Dauer der Fahrten zwischen zwei Orten an. Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort sind nicht einzurechnen (vgl VwGH 27.8.2008…