…als ein nicht haushaltszugehöriges Kind den gesetzlichen Unterhalt, so steht für das zweite Kind ein Absetzbetrag von 43,80 Euro und für jedes weitere Kind ein Absetzbetrag von jeweils 58,40 Euro monatlich zu. Der Unterhaltsabsetzbetrag soll gesetzliche Unterhaltspflichten gegenüber nicht haushaltszugehörigen Kindern steuerlich berücksichtigen…
…zu. Der Unterhaltsabsetzbetrag soll gesetzliche Unterhaltspflichten gegenüber nicht haushaltszugehörigen Kindern steuerlich berücksichtigen (Jakom/Kanduth-Kristen EStG, 2013, § 33 Rz 47). Nach § 34 Abs. 7 EStG 1988 gilt für Unterhaltsleistungen folgendes: Z 1: Unterhaltsleistungen für ein Kind sind durch die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag gemäß …
…Unterhaltsabsetzbetrages ist daher die tatsächliche Leistung des gesetzlichen Unterhaltes an ein nicht haushaltszugehöriges Kind eines Steuerpflichtigen. Dem Bw. ist zuzustimmen, dass er aufgrund der unstrittig erfolgten Unterhaltsleistungen die Voraussetzungen für die Gewährung des Unterhaltsabsetzbetrages für beide Kinder für zwölf Kalendermonate erfüllte. Es ist aber zu…
…wenn der Unterhaltsleistende mit dem Empfänger der Unterhaltsleistungen verwandt oder verschwägert ist; solche Unterhaltsleistungen zählen für den Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht als eigene Einkünfte des Kindes. (8) Personen haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine…
…aus, dass er im genannten Erkenntnis zum Ergebnis komme, dass bei nicht haushaltszugehörigen Kindern der verfassungskonforme Zustand durch eine einschränkende Auslegung des § 12a FLAG erreicht werden könne und müsse: Dem Geldunterhaltspflichtigen sind die dem haushaltsführenden Elternteil zukommenden Transferleistungen in dem Ausmaß auf die Unterhaltsleistung anzurechnen…
…2000" und hat in der Folge die Familienbeihilfe 1999 und 2000 und den Kinderabsetzbetrag erhöht. Die oben zitierten Bestimmungen für die getrennt lebenden Unterhaltspflichtigen wurden unverändert wieder eingeführt. In der Folge prüfte der Verfassungsgerichtshof die Vorgangsweise des Gesetzgebers hinsichtlich der Unterhaltszahlungen an nicht haushaltszugehörige Kinder…
…nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Unter Haushalt ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft zu verstehen, wobei es für die Frage nach der Haushaltszugehörigkeit eines Kindes…
…ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten nach ihren Kräften anteilig beizutragen. Durch den Scheidungsvergleich wurde schriftlich nachgewiesen, dass der Bf. im Streitjahr in Anwendung des betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodelles für seine nicht haushaltszugehörigen Kinder auf Basis der Erbringung gleichwertiger…
…berücksichtigen (vgl. VfGH 4.12.2001, B 2366/00). Unterhaltsleistungen von in Österreich beschäftigten Steuerpflichtigen für deren nicht haushaltszugehörige Kinder, die sich ständig in einem Staat außerhalb des EU-Raumes oder der Schweiz aufhalten, sind ebenfalls als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (vgl. VfGH 20.6…
…um ein haushaltszugehöriges Kind handelt (Sohn, laut ZMR-Bestätigung von 2008 mit Hauptwohnsitz an der Adresse des Bf.) und 2) ein nicht haushaltszugehöriges Kind handelt (Tochter, mit unterschiedlichem Nachnamen). Es ist davon auszugehen, dass es sich um unterschiedliche Mütter bei den beiden Kindern des Bf…
…lit. b EStG 1988 für die Abgeltung von bestehenden Unterhaltslasten für nicht haushaltszugehörige Kinder einheitliche Pauschbeträge vor. Voraussetzung für die Gewährung dieser Pauschbeträge ist die Leistung des gesetzlichen Unterhalts. Dies gilt auch für ständig im Ausland lebende Kinder (VfGH 4.12.2001, B 2366/00)…
…aus, er habe das Schreiben des Finanzamtes vom 23. Jänner 2003 nicht erhalten, sonst hätte er selbstverständlich alle erforderlichen Unterlagen beigebracht. Des weiteren habe er übersehen, den Unterhaltsabsetzbetrag für seine 2 Kinder, die in Ghana leben würden und für welche er die Kosten trage, geltend…
…Kindesaufenthalt leitet sich die Haushaltszugehörigkeit ab. Es kann daher dem Grunde nach nur jener Elternteil den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen, bei dem sich das Kind im Sinne der getroffenen Vereinbarung nicht überwiegend aufhält. Dem anderen Elternteil, bei dem das Kind somit haushaltszugehörig ist, steht der Kinderabsetzbetrag…
…und für das weder ihm noch seinem von ihm nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein Unterhaltsabsetzbetrag von 25,50 Euro monatlich zu. Der Unterhaltsabsetzbetrag soll gesetzliche Unterhaltspflichten gegenüber nicht haushaltszugehörigen Kindern steuerlich berücksichtigen (Jakom/Kanduth-Kristen EStG …
…der drei Kinder. Berücksichtigt wurden drei Kinderfreibeträge für nicht haushaltszugehörige Kinder gemäß § 106a Abs. 2 EStG 1988 und die Kosten für Familienheimfahrten in Höhe des höchsten zulässigen Pendlerpauschales. Begründend verwies das Finanzamt unter anderem darauf, dass in Österreich keine Familienbeihilfe und damit kein Kinderabsetzbetrag bezogen…
…die Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung für seine nicht haushaltszugehörige, bei der geschiedenen Ehegattin in Australien lebende, zehnjährige Tochter iHv. 14.173,48 €. Auf Grund der Rechtsprechung des VfGH seien Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern in solchen Fällen zumindest zur Hälfte keine Sache der privaten Lebensführung und…
…Söhne des Bw nicht ständig im Ausland aufhalten und für sie dem Bw mehr als sechs Monate im Streitjahr 2011 - wie oben ausgeführt - ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, hat der Bw im Jahr 2011 Anspruch auf die Gewährung von Kinderfreibeträgen für nicht haushaltszugehörige Kinder in Höhe von…
…auf Ihre Willensäußerung ("Ich beanspruche den Unterhaltsabsetzbetrag für folgende nicht haushaltszugehörige Kinder...) zur Arbeitsnehmerveranlagung für die Jahre 2002 und 2003 hingewiesen werden, wobei der Unterhaltsabsetzbetrag beantragt und zuerkannt wurde." Daraufhin wurde von der steuerlichen Vertretung des Bw. ein Vorlageantrag eingebracht, welcher nicht weiter begründet wurde…
…legt § 34 Abs. 7 EStG 1988 in seinen Z 1 - 3 fest, dass Unterhaltsleistungen für Kinder grundsätzlich durch die Familienbeihilfe sowie ggfs. durch den Kinderabsetzbetrag bzw. aufgrund des BGBL I 1998/79 ab 1999 für nicht haushaltszugehörige Kinder durch den Unterhaltsabsetzbetrag gem. § 33 Abs. 4…
…1988 in seinen Z 1 - 3 fest, dass Unterhaltsleistungen für Kinder grundsätzlich durch die Familienbeihilfe sowie ggfs. durch den Kinderabsetzbetrag bzw. aufgrund des BGBL I 1998/79 ab 1999 für nicht haushaltszugehörige Kinder durch den Unterhaltsabsetzbetrag gem. § 33 Abs 4 Z 3 lit b EStG…