…lit. a BAO hat die Abgabenbehörde hat eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Ergeht ein Abgabenbescheid an eine nicht (mehr) existente juristische Person fehlt ein wesentlicher Spruchbestandteil, weshalb der Bescheid keine Rechtswirkungen entfalten und keine Bescheidqualität (VwGH 28.2.2007…
…der Einkünfte gemäß § 188 BAO), Personen (zB Gründer), die ein eigenes berechtigtes Interesse an der Zusage haben, wenn der dem Antrag zugrunde liegende Sachverhalt durch eine im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht existente juristische Person oder Personenvereinigung (Personengemeinschaft) verwirklicht werden soll. 3. Form und Inhalt…
…weiters wie folgt aus: Lt. Bw. seien die Abgabenbescheide (St.Nr. 019/1313) an eine rechtlich nicht existente juristische Person ergangen, weshalb diese auch keine Rechtswirkungen entfalten könnten. Auch mangle es dem Bp-Bericht (St.Nr. 018/1212) an der richtigen Steuernummer sowie der richtigen…
…Berufung nur von der Abgabenbehörde erster Instanz erlassene Bescheide anfechtbar. Im gegenständlichen Fall liegt aber kein rechtswirksamer Bescheid vor, weil die angefochtene Erledigung an den Tourismusverband X., also an eine bereits beendete juristische Person gerichtet wurde. Die Berufung war daher gemäß § 273 Abs. 1 lit…
…Ausübung des Ermessens ins Treffen zu führen. Da die angefochtenen Bescheide vom Finanzamt - wie aus den oben stehenden Ausführungen hervorgeht - an eine nicht mehr existente juristische Person des öffentlichen Rechts gerichtet waren und ihnen deshalb kein Bescheidcharakter zukommt, können sie nicht mit Berufung bekämpft werden…
…Im Hinblick auf den materiellen Bescheidadressaten, dh. jener Personen, die dem Inhalt des Bescheides nach angesprochen waren, wurde damit unzweifelhaft der seit dem 1. Jänner 2006 aufgelöste und infolge Gesamtrechtsnachfolge nicht mehr existierende Tourismusverband A angesprochen. Die angefochtenen Bescheide gingen somit ins Leere (vgl. Stoll…
…Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen. Kein Bescheid liegt etwa dann vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an eine nicht mehr existente juristische Person gerichtet ist (VwGH 30.5.1996, 96/06/0087). Unzulässig ist eine Berufung auch bei mangelnder Aktivlegitimation…
…BAO hängt die Wirksamkeit (somit dessen rechtliche Existenz) eines Bescheides davon ab, dass dieser dem Bescheidadressaten bekannt gegeben wird. Kein Bescheid liegt z. B. vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an eine nicht mehr existente juristische Person gerichtet ist (VwGH 22.6.2001…
…wenn die Berufung nicht zulässig ist. Nach Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, 2. Auflage, Tz 6 zu § 273, sind nur Bescheide mit Berufung anfechtbar. Kein Bescheid liegt etwa dann vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an eine nicht mehr existente juristische Person gerichtet ist (Ritz…
…GesBR ( VwGH 19.12.2007, 2007/13/0142), an eine nicht mehr existente juristische Person (VwGH 22.6.2001, 2001/13/0051; 17.12.2002, 2002/17/0273) oder an eine rechtlich nicht mehr existente Verlassenschaft ( VwGH 1.10.2008, 2006/13/0123). (Ritz, BAO…
…Berufung, die nicht zulässig ist, durch Bescheid zurückzuweisen. Als unzulässig zurückzuweisen sind unter anderem Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter. Kein Bescheid liegt vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an keine Rechtsperson, sondern an eine nicht mehr existente juristische Person gerichtet ist (vgl. Ritz…
…Die Umbuchung wäre aber auf die auslaufende Steuernummer einer nicht mehr existenten juristischen Person erfolgt. Dazu ist seitens des Bundesfinanzgerichtes eingangs auszuführen, dass auch wenn die belangte Behörde nach Ansicht der Beschwerdeführerin die strittige Buchung nicht auf das Abgabenkonto der ***Firma kurz*** hätte vornehmen "können…
…endete. Daraus folgt somit aber auch, dass die Beschwerde gegen den Vorauszahlungsbescheid von einer nicht vertretungsbefugten natürlichen Person für eine rechtlich nicht mehr existente juristische Person erhoben wurde. Nur der Ordnung halber sei an dieser Stelle angemerkt, dass für das erkennende Gericht keinerlei Veranlassung besteht…
…a BAO als unzulässig zurückzuweisen (zB VwGH 11.11.2010, 2010/17/0066). Im gegenständlichen Fall liegt deshalb kein Bescheid vor, weil die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an eine nicht mehr existente juristische Person gerichtet war (Ritz, BAO6, § 260 Rz 8). Zur Einbringung einer…
…befugt sind: a) Abgabepflichtige (§ 77), b) ................ c) wenn der dem Antrag zugrunde liegende Sachverhalt durch eine im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht rechtlich existente juristische Person oder Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit verwirklicht werden soll, Personen, die ein eigenes berechtigtes Interesse an der Zusage der…
…nur Bescheide. Daher sind Bescheidbeschwerden gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter zurückzuweisen. Kein Bescheid liegt z. B. vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an eine bereits beendete GesBR oder an eine rechtlich nicht mehr existente juristische Person gerichtet ist (Ritz, BAO5, Tz. 8 zu § 260…
…ein Bescheid nicht wirksam geworden ist, weil er an eine nicht mehr existente juristische Person gerichtet ist, ist die gegen diese Erledigung eingebrachte Berufung als unzulässig zurückzuweisen (Ritz, BAO4, § 273 Tz 6; VwGH 31.5.1994, 91/14/0140). Die Berufung gegen ein "rechtliches Nichts"…
…6.2001, Zl. 2001/17/0044). Kein Bescheid liegt zB. aber auch vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an keine Rechtsperson gerichtet ist oder an eine nicht mehr existente juristische Person (VwGH v. 22.6.2001, Zl. 2001/13/0051; v. 17.12…
…Existenz dieser Personen bestätigen, aber keine Anschrift aufweisen. Die Bw. habe der Aufforderung zur Empfängerbenennung insoferne nicht entsprochen, als wieder nur jene Rechnungsaussteller genannt worden seien, die sich schon im Erhebungsverfahren als Phantome (die Leistungserbringer seien weder an der angegebenen Adresse noch sonst wo existent…
…endet die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. An eine im Firmenbuch gelöschte juristische Person können keine Bescheide mehr wirksam erlassen werden. Gemäß § 273 Abs 1 BAO ist die Berufung gegen einen rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid zurückzuweisen. Die bescheidmäßigen Erledigungen des Finanzamtes Neunkirchen Wr…