…Tz 3 und 6). Ein erst aus derart subtilen Überlegungen erkennbares Unterlassen der Abgabenerklärungseinreichung infolge der Verwendung der sog Verrechnungsweisung auf einem Zahlschein statt des Formulares U30 wäre aber im ggstdl Fall jedenfalls entschuldbar iSd § 135 BAO, zumal nicht erkennbar ist, dass der Bw vorher…
…den Verspätungszuschlag auf einen Minimalbetrag zu reduzieren. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung vom 7.2.2018 wurde dahin begründet, dass eine Verspätung iSd § 135 BAO nicht entschuldbar sei, wenn der Abgabepflichtige oder sein Vertreter die nach seinen persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen habe. Einem Parteienvertreter…
…den Verspätungszuschlag auf einen Minimalbetrag zu reduzieren. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung vom 7.2.2018 wurde dahin begründet, dass eine Verspätung iSd § 135 BAO nicht entschuldbar sei, wenn der Abgabepflichtige oder sein Vertreter die nach seinen persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen habe. Einem Parteienvertreter…
…liegt dies genau in der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Absicht des Gesetzgebers.“ (VwGH 27.4.2012, 2011/17/0114, 2011/17/0116). Das Vorliegen einer vertretbaren Rechtsansicht im Zusammenhang mit der behaupteten Verfassungs- und Unionsrechtswidrigkeit ist daher auszuschließen. (Nicht) entschuldbarer Rechtsirrtum: Dem Einwand der Bf…
…Der Bw. brachte aber seine Erklärung erst am 3. September 2010 (in Papierform) und sohin unzweifelhaft verspätet beim Finanzamt ein. Dass dieses Verspätung entschuldbar gewesen wäre, wird selbst in der Berufung nicht schlüssig dargelegt. Es kann auch dahin gestellt bleiben, ob diese Säumigkeit dem Bw…
…die eine Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, eine Zuschlag bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Das Zollamt Feldkirch Wolfurt hat in seinem Abgabenbescheid vom 26.1.2012 dem Bf einen derartigen Verspätungszuschlag iHv € 1…
…der Umsatzsteuererklärungen für 2004 bis 2009 am 22. Februar 2011 dem Grunde nach gerechtfertigt. Denn die Verspätung ist - entgegen dem Vorbringen im Berufungsschreiben - nicht entschuldbar, weil die Bw eine unternehmerische Tätigkeit in einem solchen Ausmaß entwickelt hat, welches ihr die rechtzeitige Erfüllung der daraus folgenden…
…Verordnung genannten, für die Zollbehörde tätigen Übertragungsstelle. Der Gesetzeswortlaut des § 135 BAO normiert den Ermessensspielraum insoferne, als die Verspätung nicht entschuldbar sein muss. Kein Verschulden liegt nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes vor, wenn die Verspätung auf einer vertretbaren Rechtsansicht der Partei beruht (vgl. VwGH 22…
…nach im Ermessen. Sie setzt voraus, dass ein Steuerpflichtiger die Frist bzw. Nachfrist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist. Der Verspätungszuschlag ist formell akzessorisch; er ist hinsichtlich seiner Bemessungsgrundlage an die bescheidmäßige Festsetzung der Stammabgabe gebunden (Ritz/Koran, BAO7…
…1994). Für den Verspätungszuschlag gilt: Die Abgabenbehörde kann Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den…
…Ist hingegen die Verspätung entschuldbar, bleibt kein Raum für eine Ermessensübung. Diesfalls ist von der Festsetzung eines Verspätungszuschlages aus Rechtsgründen abzusehen (Rechtsanspruch, zwingendes Recht) (VwGH 24.2.1971, 1825/70). Auch die Beurteilung der Frage, ob im Einzelfall Verschulden vorliegt oder nicht, ist nicht Ermessen…
…BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag von bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Die Vorschreibung liegt, sofern die Verspätung nicht entschuldbar ist, dem Grunde und der Höhe…
…die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen. Der Verspätungszuschlag ist die Sanktion für die verspätete bzw für die Nichteinreichung einer Abgabenerklärung. Bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus…
…durch die Bw. erfolgte jedoch nicht. Über die Berufungen wurde erwogen: Nach § 135 BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die…
…im Sinne des § 33 Abs 1 FinStrG verwirklicht hat. 4.2. Der von der Bf. behauptete entschuldbare Irrtum ist nicht als erwiesen anzusehen: Wer – wie die Bf. – Vermögen und daraus erzielte Kapitalerträge auf schweizer Bankkonten und in schweizer Wertpapierdepots liegen hat, muss wissen und wollen…
…zur Missachtung abgabenrechtlicher Pflichten erkennbar sei, sei grundlegend für die Ermessensentscheidung. Die Verspätung sei nicht entschuldbar. Somit sei auch unter Berücksichtigung der Ermessenskriterien die Festsetzung des Verspätungszuschlages zu Recht mit 8% erfolgt. In ihrem Vorlageantrag brachte die Bf vor, dass in Anbetracht des tatsächlichen Sachverhalts…
…extremen persönlichen und finanziellen Belastung durch die Aufarbeitung der Fehler der Vergangenheit ausgesetzt war. Für den Fall, dass die Behörde die verspätete Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen für nicht entschuldbar hält, bitten wir unser Vorbringen bei der Ermessensübung zu berücksichtigen und die Verspätungszuschläge in niedrigerer Höhe festzusetzen. …
…Finanzamt an, die Selbstberechnung der Normverbrauchsabgabe sei unterblieben. Der Verspätungszuschlag sei wegen nicht entschuldbarer Unterlassung der Einreichung der Erklärung festzusetzen gewesen. In seiner Berufung vom 26.5.2011 brachte der Beschwerdeführer vor, er stelle dem G das Fahrzeug gelegentlich - besonders zum Almauftrieb - zur Verfügung. Es…
…gewesen. Die Bw hat die betreffenden Umsatzsteuervoranmeldungen am 15. Dezember 2010 eingereicht. Die Bw hat damit die Frist für die Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung nicht gewahrt. Bezüglich Entschuldbarkeit bringt die Bw vor, sie hätte zuerst angenommen, dass sich für die einzelnen Voranmeldungszeiträume keine Zahllasten ergeben würden…
…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 135 BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe…