…durchgeführter Mieterhöhung immer noch einen kumulierten Werbungskostenübschuss in Höhe von -2.385 € auf). Zudem kann in einer Nichterhöhung einer Miete schon begrifflich kein Ereignis iS des § 295a BAO gesehen werden. § 295 a BAO spricht nämlich ausdrücklich nur von einem Ereignis, das eintritt, und nicht…
…Dies sei vor allem darauf zurückzuführen, dass aufgrund eines Mieterwechsels die ursprünglich geplante Index-Anpassung nicht im geplanten Zeitraum durchgeführt hätte werden können. Im aktuellen Mietvertrag sei diese Klausel allerdings ab Überschreiten einer Steigerung der vereinbarten Indexzahl (Verbraucherpreisindex) von 5%-Punkten vorgesehen und werde künftig…
…Finanzamt nicht bekannt gewesen. Am 12. April 2006 sei dem Prüfer der Nachschau nur der Mietvertrag ohne Zusatzvereinbarung übergeben worden. Im Mietvertrag sei unter § 3, Pkt. 4, bereits eine Indexanpassungsklausel festgehalten. Die Zusatzvereinbarung widerspreche der Indexklausel insofern, als ein bestimmtes Datum für die Mieterhöhung festgelegt…
…der Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO zur Umsatzsteuer 2005 und 2006 in nicht mündlicher Verhandlung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ([Stiftung_Bw]) ist eine nach österreichischem Recht errichtete Privatstiftung. Ihre drei Stiftungsvorstandsmitglieder, von denen zwei…
…während des Jahres 2007 noch Rechnungen gebucht und offensichtlich auch noch Arbeiten durchgeführt. Der genaue Zeitpunkt der Fertigstellung und der Nutzung des Neubaus mit den Außenanlagen Kstraße und Fstraße lässt sich mit den vorgelegten Unterlagen nicht feststellen. Die von den Mietern genutzten Grundstücksflächen (einschließlich des…
…Vergleichsgrundstückes nach der Formel von Tiemann (nicht lineare Anpassung) mit einem Faktor angepasst. Beide Vorgehensweisen entsprechen den Vorgaben des LBG (Liegenschaftsbewertungsgesetz), der ÖNORM B 1802-1/2022 und der einschlägigen Fachliteratur. Fazit: Unter Berücksichtigung der Kosten für die durchgeführte Aufschüttung auf der gegenständlichen Liegenschaft und…
…2.5.13, 17 c 3/13 zitiert bei Haufe: „Laminat bei Mieterhöhung nicht vergleichbar mit Parkett” (Anlage 2) 2) Im Urteil des LG Wiesbaden v. 25.2.1991 1 S 395/90 „Ein Parkettfußboden ist alle‘15‘ bis 20 Jahre abzuschleifen und neu zu…
…Gesellschaft befinde. Tz. 28 b) Überhöhter Geschäftsführerbezug: Die Feststellung ob Vergütungen überhöht seien, sei an Hand eines Fremdvergleiches zu treffen, den die BP nicht durchgeführt habe. Unter Hinweis auf das VwGH-Erkenntnis vom 12.4.1983, 82/14/207 sei festzuhalten, dass sich die Angemessenheitsprüfung…
…Wohnung) sind nicht vorhanden. Am Bankkonto Raika S. Nr.A sind ab 4/94 Bareinlagen in Höhe von 20.000,-/Monat ersichtlich, die als Mieteinnahmen bezeichnet werden. Aufgrund fehlender Aufzeichnungen sind die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege zu ermitteln. Eine durch den Erhebungsdienst durchgeführte Befragung der Mieter…
…den tatsächlich vermieteten Wohnungen. Zudem seien auch keine Mieterhöhungen berücksichtigt. Angesichts des übertrieben hohen Vorabgewinnes (welche laut vorgelegter Belege nur in der Höhe von 15.350,00 EUR nachgewiesen worden sei) für eine Arbeitsgesellschafterin, die nach außen nicht in Erscheinung getreten sei, würde sich auch…
…unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Am 06.07.2012 wurden die Einkommensteuer- und Umsatzsteuerklärungen für 2011 elektronisch eingebracht. Abgesehen von Einkünften aus nichtselbständiger…
…Vermeidung nicht überwälzbarer Energiekosten sein. Ein kostengünstiger Neubau mit adäquaten Mieteinnahmen sei derzeit nicht realisierbar. Die Baukostensteigerungen lägen weitaus höher als die möglichen fiktiven Mieterhöhungen. 12. Mit der Ladung vom 27.09.2021 zu einem Erörterungsgespräch wurden dem Finanzamt die Unterlagen des beim Bundesfinanzgericht durchgeführten…
…Erhöhung des Nutzwertes hin. Daran vermöge auch der Einwand der Beschwerdeführerin, die aktuellen Verhältnisse am Wohnungsmarkt seien für die Mieterhöhung ursächlich gewesen, nichts zu ändern. Zumal die Erzielung einer Miete in gleicher Höhe wie bei der Letztvermietung bereits für eine Nutzwerterhöhung ausreiche, erscheine auch eine…
…2001 bis 2005 in der Höhe von insgesamt 27.986,44 € bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. Begründend wird im Bescheid ausgeführt, der Verdacht gründe sich in objektiver Hinsicht auf die durchgeführte Lohnsteuerprüfung über die Jahre 2001 bis 2005…
…| Festgesetzte Einkommensteuer | 7.758,00 Euro Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Laut Bericht gemäß § 150 BAO über das Ergebnis der Außenprüfung vom 13.11…
…im "Erstvermietungszeitpunkt" mit Bad ausgestattet war, für den UFS nicht nachvollziehbar. Die Erwähnung des § 16 Abs. 3 MRG, der für Fälle des Eintritts eines Mieters in einen bestehenden Mietvertrag eine Mieterhöhung ausschließt, ist im Berufungsfall nicht anwendbar, da sich der ursprüngliche Mietvertrag auf die Wohnung…
…nicht über Bankkonten erfolgt. Die Gestaltung des Betriebes in Form eines gemeinnützigen Vereines wäre erfolgt, um keine Probleme im Hinblick auf Zuhälterei zu bekommen. Da der Verein gemeinnützig gewesen wäre, hätte er auch keine Gewinne erzielen sollen. Allfällige Überschüsse sollten durch Mieterhöhungen der Vermietergemeinschaft zu…
…Berufung aus folgenden Gründen abzuweisen: Die bisher nicht erfolgte Vermietung werde damit begründet, dass umfassende Sanierungen erforderlich seien, um das Gebäude überhaupt in einen vermietbaren Zustand zu bringen. Diese Sanierungen seien jedoch seit 10 Jahren nicht durchgeführt und nicht einmal in Angriff genommen worden (unter…
…nicht über Bankkonten erfolgt. Die Gestaltung des Betriebes in Form eines gemeinnützigen Vereines wäre erfolgt, um keine Probleme im Hinblick auf Zuhälterei zu bekommen. Da der Verein gemeinnützig gewesen wäre, hätte er auch keine Gewinne erzielen sollen. Allfällige Überschüsse sollten durch Mieterhöhungen der Vermietergemeinschaft zu…
…nicht über Bankkonten erfolgt. Die Gestaltung des Betriebes in Form eines gemeinnützigen Vereines wäre erfolgt, um keine Probleme im Hinblick auf Zuhälterei zu bekommen. Da der Verein gemeinnützig gewesen wäre, hätte er auch keine Gewinne erzielen sollen. Allfällige Überschüsse sollten durch Mieterhöhungen der Vermietergemeinschaft zu…